Common use of Zusätzliche Regeln für bestimmte mögliche Mehrfachverstöße Clause in Contracts

Zusätzliche Regeln für bestimmte mögliche Mehrfachverstöße. 10.9.3.1 Für die Verhängung von Sanktionen gemäß Artikel 10.9, außer der Ar- tikel 10.9.3.2 und 10.9.3.3, stellt ein Verstoß gegen Anti-Doping-Be- stimmungen nur dann einen zweiten Verstoß dar, wenn die NADA nachweisen kann, dass der*die Athlet*in oder die andere Person den weiteren Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen erst begangen hat, nachdem der*die Athlet*in oder die andere Person die Benach- richtigung gemäß Artikel 7 erhalten hat, oder nachdem die NADA ei- nen angemessenen Versuch unternommen hat, ihn*sie davon in Kenntnis zu setzen. Sofern die NADA dies nicht darlegen kann, wer- den die Verstöße zusammen als ein einziger erster Verstoß gewertet. Die zu verhängende Sanktion richtet sich nach dem Verstoß, der die strengere Sanktion nach sich zieht, einschließlich der Anwendung Er- schwerender Umstände. Die Ergebnisse aller Wettkämpfe seit dem früheren Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen werden gemäß Artikel 10.10 annulliert. [Kommentar zu Artikel 00.0.0.0: Dasselbe gilt, wenn nach der Verhängung einer Sanktion die NADA auf Hinweise stößt, dass bereits vor der Benachrichtigung über den ersten Verstoß gegen Anti-Do- ping-Bestimmungen ein Verstoß begangen wurde. In diesem Fall verhängt die NADA eine Sanktion, die derjenigen entspricht, die verhängt worden wäre, wenn über beide Verstöße gleichzeitig ent- schieden worden wäre, einschließlich der Anwendung Erschwerender Umstände.]

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Samples: bvdk.de

Zusätzliche Regeln für bestimmte mögliche Mehrfachverstöße. 10.9.3.1 Für die Verhängung von Sanktionen gemäß Artikel 10.9, außer der Ar- tikel Artikel 10.9.3.2 und 10.9.3.3, stellt ein Verstoß gegen Anti-Anti- Doping-Be- stimmungen Bestimmungen nur dann einen zweiten Verstoß dar, wenn die NADA nachweisen kann, dass der*die Athlet*in oder die andere Person den weiteren Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen Best- immungen erst begangen hat, nachdem der*die Athlet*in oder die andere Person die Benach- richtigung Benachrichtigung gemäß Artikel 7 erhalten hat, oder nachdem die NADA ei- nen einen angemessenen Versuch unternommen un- ternommen hat, ihn*sie davon in Kenntnis zu setzen. Sofern die NADA dies nicht darlegen kann, wer- den werden die Verstöße zusammen als ein einziger erster Verstoß gewertet. Die zu verhängende Sanktion richtet sich nach dem Verstoß, der die strengere Sanktion Sank- tion nach sich zieht, einschließlich der Anwendung Er- schwerender Erschweren- der Umstände. Die Ergebnisse aller Wettkämpfe seit dem früheren frühe- ren Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen werden gemäß Artikel 10.10 annulliert. [Kommentar zu Artikel 00.0.0.0: Dasselbe gilt, wenn nach der Verhängung einer Sanktion die NADA auf Hinweise stößt, dass bereits vor der Benachrichtigung über den ersten Verstoß gegen ge- gen Anti-Do- pingDoping-Bestimmungen ein Verstoß begangen wurde. In diesem Fall verhängt die NADA eine Sanktion, die derjenigen entspricht, die verhängt worden wäre, wenn über beide Verstöße gleichzeitig ent- schieden entschieden worden wäre, einschließlich der Anwendung Erschwerender Umstände.]

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Samples: www.alpenverein.de

Zusätzliche Regeln für bestimmte mögliche Mehrfachverstöße. 10.9.3.1 Für die Verhängung von Sanktionen gemäß Artikel 10.9, außer der Ar- tikel 10.9.3.2 und 10.9.3.3, stellt ein Verstoß gegen Anti-Doping-Be- stimmungen Best- immungen nur dann einen zweiten Verstoß dar, wenn die NADA nachweisen nach- weisen kann, dass der*die Athlet*in oder die andere Person den weiteren wei- teren Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen erst begangen hat, nachdem der*die Athlet*in oder die andere Person die Benach- richtigung Benachrichti- gung gemäß Artikel 7 erhalten hat, oder nachdem die NADA ei- nen angemessenen einen an- gemessenen Versuch unternommen hat, ihn*sie davon in Kenntnis zu setzen. Sofern die NADA dies nicht darlegen kann, wer- den werden die Verstöße Ver- stöße zusammen als ein einziger erster Verstoß gewertet. Die zu verhängende ver- hängende Sanktion richtet sich nach dem Verstoß, der die strengere Sanktion nach sich zieht, einschließlich der Anwendung Er- schwerender Erschwerender Umstände. Die Ergebnisse aller Wettkämpfe seit dem früheren Verstoß Ver- stoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen werden gemäß Artikel 10.10 annulliert. [Kommentar zu Artikel 00.0.0.0: Dasselbe gilt, wenn nach der Verhängung einer Sanktion die NADA auf Hinweise stößt, dass bereits vor der Benachrichtigung über den ersten Verstoß gegen Anti-Do- ping-Doping- Bestimmungen ein Verstoß begangen wurde. In diesem Fall verhängt die NADA eine Sanktion, die derjenigen der- jenigen entspricht, die verhängt worden wäre, wenn über beide Verstöße gleichzeitig ent- schieden entschieden worden wäre, einschließlich der Anwendung Erschwerender Umstände.]

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Samples: www.karate.de

Zusätzliche Regeln für bestimmte mögliche Mehrfachverstöße. 10.9.3.1 Für die Verhängung von Sanktionen gemäß Artikel 10.9, außer der Ar- tikel Artikel 10.9.3.2 und 10.9.3.3, stellt ein Verstoß gegen Anti-Doping-Be- stimmungen Doping- Bestimmungen nur dann einen zweiten Verstoß dar, wenn die NADA nachweisen kann, dass der*die Athlet*in oder die andere Person den weiteren Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen erst begangen hat, nachdem der*die Athlet*in oder die andere Person die Benach- richtigung Benachrichtigung gemäß Artikel 7 erhalten hat, oder nachdem die NADA ei- nen einen angemessenen Versuch unternommen hat, ihn*sie davon in Kenntnis zu setzen. Sofern die NADA dies nicht darlegen kann, wer- den werden die Verstöße zusammen als ein einziger erster Verstoß gewertet. Die zu verhängende Sanktion richtet sich nach dem Verstoß, der die strengere Sanktion nach sich zieht, einschließlich der Anwendung Er- schwerender Erschwerender Umstände. Die Ergebnisse aller Wettkämpfe seit dem früheren Verstoß gegen Anti-Anti- Doping-Bestimmungen werden gemäß Artikel 10.10 annulliert. [Kommentar zu Artikel 00.0.0.0: Dasselbe gilt, wenn nach der Verhängung einer Sanktion die NADA auf Hinweise stößt, dass bereits vor der Benachrichtigung über den ersten Verstoß gegen Anti-Do- ping-Doping- Bestimmungen ein Verstoß begangen wurde. In diesem Fall verhängt die NADA eine Sanktion, die derjenigen entspricht, die verhängt worden wäre, wenn über beide Verstöße gleichzeitig ent- schieden entschieden worden wäre, einschließlich der Anwendung Erschwerender Umstände.]

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Samples: www.dsv.de