Zusätzliche WLAN AP Musterklauseln

Zusätzliche WLAN AP. Mit Zusätzlichen WLAN AP (Wireless LAN Access Points) kann der Empfangsbereich des WLAN bei Business Access Top erweitert werden. Für jeden zusätzlichen WLAN AP fallen einmalige und monatliche Entgelte (gemäß EB Business Access Top) an. Die Verbindung der einzelnen WLAN AP untereinander kann kabelgebunden (Ethernet) oder per Funk (WDS = Wireless Distribution System) erfolgen. Bei allen mit Funk angebundenen WLAN AP ist eine Datenübertragungsrate im WLAN von maximal bis zu 17 Mbit/s möglich. WLAN (=Wireless Lokal Area Network) ist ein lokales Netz, welches ohne Kabelverbindung zwischen Router und Endgerät(e) arbeitet. Die Funkreichweite, die Übertragungsgeschwindig- keit bzw. die Datenübertragungskapazität zwischen Router und Endgerät(e) ist von der Entfer- nung, von der Standortwahl, von den baulichen Gegebenheiten, von anderen Störfaktoren (z.B. Funkschatten) und sonstigen Umständen und Einflüssen abhängig. Feldtests mit dem Wireless-Equipment ergaben Reichweiten von bis zu 30 Metern; aufgrund der starken Umfeld- abhängigkeit bei Funkübertragungen kann allerdings kein Richtwert angegeben werden. Etwai- ge Funktionsstörungen (z.B. Funkaussetzer) sind bei der Anbindung über ein WLAN demnach nicht vermeidbar. Hinweis: Aufgrund der nicht vermeidbaren Funkaussetzer (Verbindungsabbrüchen) können vermehrte Kosten insbesondere beim Abruf bzw. bei der Abfrage entgeltpflichtiger WebSites oder Internetdienste entstehen. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Nutzung des Internet und die Übermittlung von Daten, insbesondere über eine WLAN Verbindung - trotz angebotener Verschlüsselung (standardmässig WEP [=Wired Equivalent Privacy] auf Kunden- wunsch auch WPA-PSK [=Wi-Fi Protected Access – Pre Shared Key] möglich) - mit etwaigen Gefahren und Sicherheitsrisiken verbunden ist. Für unberechtigte Zugriffe auf Informationen, die über WLAN übertragen werden, kann - außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der A1 Telekom Austria - keine Haftung übernommen werden.

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  • Zusätzliche Leistungen Sollten sich während der Durchführung des Auftrages notwendige zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des Vertrages herausstellen, wird der AN eine Anordnung des AG einholen. Sollte der AG nicht erreichbar sein und die Ausführung der Leistungen im mutmaßlichen Interesse des AG liegen oder die notwendigen zusätzlichen Leistun- gen weniger als 10 % der Auftragssumme betragen, kann der AN die Leistungen ohne Anordnung des AG ausführen. Die Abrechnung der notwendigen zusätzlichen Leistungen erfolgt nach den Stundensät- zen des AN nebst Zuschlägen gem. Ziff. 11., soweit diese angefallen sind.

  • Grundsätzliches 1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten für alle zwischen dem Auftraggeber und Auftrag- nehmer abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehun- gen, auch wenn Sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. 2. Einbeziehung und Auslegung dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen regeln sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Auftragnehmer selbst, ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sa- chen, des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen des UN-Kaufrechts sind ausge- schlossen. 3. Auftraggeber ist ausschließlich die SiNN GmbH. 4. Für Verpackung, Versand und Lieferung sind unsere Liefer-, Versand-, und Verpackungsvorschriften Abschnitt B (aktu- eller Stand) bindend. Download über xxxx://xxx.XxXX.xxx/xxxxxxxxxxxxxxxxx 5. Alle Anweisungen und Vereinbarungen abweichender Art sowie die Allgemeinen Einkaufs- und Lieferbedingungen zum Stand vor 05/2018 verlieren durch diese „Allgemeinen Einkaufsbedingungen (Stand: Juni2018)“ ihre Gültigkeit. 6. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftragnehmers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mahnung, Rücktritt) sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschrif- ten und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt. 7. Die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern regeln sich ausschließlich nach den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.