Monatliche Entgelte. 6.1 VE-Service Entgelte:
Monatliche Entgelte. Abrechnungszeitraum ist der Kalendermonat. Monatliche Entgelte sind nach Ablauf des Tages, an dem die Leistung betriebsfähig bereitgestellt wurde, für den Rest des Monats anteilig zu bezahlen, wobei aus verrechnungstechnischen Gründen bei Erstrechnungs- legung bis zu drei monatliche Entgelte zusammen vorgeschrieben werden können. Danach sind monatliche Entgelte jeweils für einen Kalendermonat im Voraus zu bezahlen. Sind Entgelte für Teile eines Monats zu ermitteln, so wird jeder Tag, für den eine Pflicht des Glasfaservertragspartners zur Bezahlung des monatlichen Entgelts besteht, mit einem Dreißigstel des monatlichen Entgelts berechnet.
Monatliche Entgelte. Abrechnungszeitraum ist der Kalendermonat. Monatliche Entgelte sind nach Ablauf des Tages, an dem die Leistung betriebsfähig bereitgestellt wurde, für den Rest des Monats anteilig zu bezahlen, wobei aus verrechnungstechnischen Gründen bei Erstrechnungslegung bis zu drei monatliche Entgelte zusammen vorgeschrieben werden können. Danach sind monatliche Entgelte jeweils für einen Kalendermonat im Voraus zu bezahlen. Wird das Vertragsverhältnis beendet, so ist • ein volles monatliches Entgelt zu bezahlen, falls die Beendigung vor Ablauf von 30 Kalendertagen nach Beginn der Zahlungspflicht erfolgt, • das monatliche Entgelt bis zum Tag der Beendigung anteilig zu bezahlen, falls die Beendigung nach Ablauf von 30 Kalendertagen nach Beginn der Zahlungspflicht und während eines Kalendermonats erfolgt. Sind Entgelte für Teile eines Monats zu ermitteln, so wird jeder Tag, für den eine Pflicht des Etherlinkvertragspartners zur Bezahlung des monatlichen Entgelts besteht, mit einem Dreißigstel des monatlichen Entgelts berechnet. Für Projekte gemäß Punkt 25 sowie Punkt 26 des Allgemeinen Teils können anderslautende Regelungen vereinbart werden.
Monatliche Entgelte. Die Höhe des monatlichen Entgeltes einer Zusammenschaltungsverbindung auf Ether Link Basis ist jeweils von der Bandbreite und der Tarifart (gültig bis 14.04.2019: Landeshauptstadt, City oder Regional, gültig ab 15.04.2019: Top-City, City oder Regional) des NÜP-Standortes des Zusammenschaltungspartners abhängig. Der Landeshauptstadt – Tarif (LH - Tarif) gilt für NÜP-Standorte in allen Landeshauptstädten - gültig ab 15.04.2019: Der Top-City-Tarif (Top-Tarif) gilt für Kundenstandorte, die sich in Städten der Top-Standortliste befinden (Punkt 1.3.3.1), der City – Tarif (C - Tarif) gilt für alle NÜP-Standorte, die sich in Städten der C-Standortliste (Punkt 1.3.3.2) befinden, ansonsten gilt der Regional – Tarif (R – Tarif). Dabei kommt folgende Preistabelle zur Anwendung (alle Entgelte ohne USt. in €): Bandbreite [Mbit/s] LH-Tarif – ab 15.04.2019: Top C-Tarif R-Tarif 10 361,- 444,- 658,- 15 374,- 462,- 698,- 20 385,- 474,- 723,- 30 397,- 491,- 752,- 40 412,- 509,- 773,- 60 439,- 544,- 809,- 80 465,- 575,- 843,- 100 491,- 609,- 900,- 200 617,- 767,- 1.231,- 400 796,- 1.007,- 1.596,- 600 984,- 1.254,- 1.197,- 800 1.169,- 1.496,- 2.238,- 1.000 1.415,- 1.799,- 2.847,- 1.500 1.607,- 2.043,- 3.391,- 2.000 1.795,- 2.285,- 3.926,- 2.500 1.985,- 2.528,- 4.229,- 3.000 2.175,- 2.771,- 4.530,- 10.000 Auf Anfrage Auf Anfrage Auf Anfrage Die angegebenen Bandbreiten sind Bruttobandbreiten und beinhalten Ethernet Header inkl. VLAN-Tags. Aufgrund des Protokoll Overheads liegt die maximal erreichbare Bandbreite geringfügig unterhalb der angegebenen Bandbreite. Die maximal erreichbare Bandbreite ist abhängig von der Framesize.
Monatliche Entgelte. Bei den Profilen der Servicearten ADSL und SDSL Business (nur bis einschließlich dem SDSL Profil 2048/2048) unterliegen die monatlichen Entgelte, die dem ISP/VoB-only Vertragspartner verrechnet werden, einer Mengenstaffel laut untenstehender Preistabelle. Es kommt der niedrigere Staffelpreis zur Anwendung, sobald in beiden Servicearten gemeinsam mehr als 999 Endkunden in Verrechnung stehen. Ab Überschreitung dieser Schwelle kommen für alle Business Endkunden die niedrigeren Staffelpreise zur Anwendung. Die Anzahl der in Verrechnung stehenden Endkunden wird mittels des Billingsystems der A1 Telekom Austria am Monatsende ermittelt. Dem ISP/VoB-only Vertragspartner werden monatliche Entgelte gemäß untenstehender Preistabelle für die angeführten Servicearten verrechnet Dem ISP/VoB-only Vertragspartner werden monatliche Entgelte gemäß untenstehender Preistabelle für die angeführten Servicearten in Abhängigkeit von der Mengenstaffel verrechnet. Dem ISP/VoB-only Vertragspartner werden monatliche Entgelte gemäß unten stehender Preistabelle verrechnet. ¹Die Profile WS Best-Effort DSL/Best-Effort naked DSL up-to 16 Mbit/s sowie up- to 30 Mbit/s stehen nur an ausgewählten Standorten zur Verfügung. Die konkrete Standortliste (Aufzählung der Vermittlungsstellen) findet sich in Anhang 10. Die Best-Effort DSL und Best-Effort naked DSL Profile „up to“ 8192/768 verfügen über eine Bandbreite von mindestens 256/64 kbit/s (Untergrenze) und maximal bis zu 8192/768 kbit/s. Die tatsächlich erreichbare Datenübertragungskapazität kann variieren und hängt von den übertragungstechnischen Gegebenheiten vor Ort ab. Erst bei Unterschreitung der definierten Mindestbandbreite kommt es zu einem Verlust der Modemsynchronität (Ausfall der Access-Verbindung) und somit zu einer Störung. Die Best-Effort DSL und Best-Effort naked DSL Profile „up to“ 16384/1024 verfügen über eine Bandbreite von mindestens mehr als 8192/768 kbit/s (Untergrenze) und maximal bis zu 16384/1024 kbit/s. Die tatsächlich erreichbare Datenübertragungskapazität kann variieren und hängt von den übertragungstechnischen Gegebenheiten vor Ort ab. Die Best-Effort DSL/naked DSL „up-to“ 16384/1024 Profile werden vorbehaltlich der technischen und betrieblichen Verfügbarkeit im Einzelfall angeboten und realisiert. Sie stehen nur an ausgewählten Standorten zur Verfügung. Die konkrete Standortliste (Aufzählung der Vermittlungsstellen) findet sich in Anhang 9. Die monatlichen Entgelte für die Best-Effort DSL/naked DSL „up to“ 16384/1...
Monatliche Entgelte. 3 (1) Basis für die Fakturierung monatlicher Entgelte ist eine bestehende und gültige Vereinbarung mit Mindestüberlassungsdauer für die Überlassung und / oder für den Service von Telekommunikationsanlagen und der dazugehörigen technischen Einrichtungen anlässlich der Bestellung, oder eine gesonderte, schriftliche Vereinbarung. Preisanpassungen, die bis 31. Dezember 2017 gelten Die monatlichen Entgelte unterliegen einer jährlichen Wertsicherung nach der FEEI- Preisgleitformel. Ausgangsbasis ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Indexzahl. Der Faktor für die Preisanpassung errechnet sich gemäß der von der unabhängigen Schiedskommission beim Bundesministerium für Wirtschaftliche Angelegenheiten genehmigten FEEI-Preisgleitformel für den Telekommunikationsbereich Variante IV (= Preisgleitformel für den Telekommunikationsbereich der Elektro- und Elektronikindustrie, Variante IV elektronische Systeme und Systeme mit dominantem Softwareanteil). Die neue Indexzahl bildet dann jeweils die Ausgangslage für die neue Berechnung weiterer Anpassungen. Preisanpassungen, die ab 1. Jänner 2018 gelten
Monatliche Entgelte. 40.035.001 (0819) Die Berechnung der monatlichen bzw. laufenden Entgelte durch InterCard erfolgt in dem Kalendermonat, in dem der Antrag angenommen wird, anteilig bis zum Ende des jeweiligen Kalendermonats, danach jeweils zum Ende eines Kalender- monats.
Monatliche Entgelte. Für die Überlassung von Wholesale Etherlink-Services ist ein monatliches Entgelt zu bezahlen. Dieses Entgelt setzt sich aus dem Monatsentgelt für Wholesale-Etherlink- Anschlüsse und dem Monatsentgelt für Wholesale-Etherlink-Multipoint-Dienste zusammen. Die Höhe des monatlichen Entgelts für Wholesale-Etherlink-Anschlüsse ist jeweils von der Bandbreite und der Tarifart (LH = Landeshauptstadt, C = City oder R = regional) des Kundenstandortes abhängig. Der LH-Tarif gilt für Kundenstandorte in allen Landeshauptstädten, der C-Tarif für Kundenstandorte in Städten der C-Standortliste und der R-Tarif für alle übrigen Kundenstandorte. Die Höhe des monatlichen Entgelts für einen Wholesale-Etherlink-Multipoint-Dienst ist jeweils von der Bandbreite und davon abhängig, ob der Dienst regionale oder überregionale (nationale) Kommunikation ermöglicht.
1.1 Monatliche Anschlussentgelte je Endpunkt Band-breite Entgelt ohne Ust [€] [Mbit/s] LH-Tarif C-Tarif R-Tarif
1 Bis zum Inkraftttreten der EB und LB Etherlink Multipoint werden die weiteren vertraglichen Rahmenbedingungen auf Nachfrage übermittelt. Das gegenständliche Service entspricht der Serviceklasse Premium gemäß den LB EtherLink MultiPoint der A1TA in der jeweils geltenden Fassung.
Monatliche Entgelte. Monatliche Entgelte sind die in dem Leistungsschein für die Überlassung einzel- ner Produkte und Leistungen ausgewiesenen monatlich zu zahlenden Entgelte und im Leistungsschein als Überlassung ausgewiesen.
Monatliche Entgelte. Web Hosting Linux basic € 4,90