SLA (Service Level Agreement). Folgende Qualitätsstandards werden garantiert: XXX.XX GMBH garantiert eine mittlere Verfügbarkeit der Systeme, Einwahl, Authentifizierung und Routing von 98,5% pro Vierteljahr (Quartal) in der Zeit von 0:00 bis 24:00 Uhr. Der Internetzugang ist für den Kunden grundsätzlich entsprechend den o.a. Prozentwerten verfügbar, ausgenommen während notwendiger Wartungszeiten und soweit die Auslastung, Verkehrslage bzw. der Betriebszustand der für den Zugang zum Internet oder zu Dienstendes Bereitstellers bzw. der Abwicklung des Dienstes in Anspruch genommenen nationalen oder internationalen Telekommunikationseinrichtungen und -netze es zulassen. Die Nutzungsmöglichkeit und Verfügbarkeit der angeschlossenen bzw. über den Bereitsteller zugänglichen Datenbanken oder Dienste von Anbietern richtet sich nach den von den Betreibern bzw. Anbietern dieser Dienste gestellten Bedingungen der Inanspruchnahme und Betriebszeiten. Die Inanspruchnahme solcher Datenbanken oder Dienste kann den Abschluss einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Anbieter erfordern. Es wird ein Wartungsfenster jeden Mittwoch von 1:00 bis 6:00 Uhr vereinbart. Unterbrechungen und/oder Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten innerhalb dieses Zeitraums werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht berücksichtigt. Die Verfügbarkeit wird als Prozentwert (von Hundert) dargestellt, der angibt, zu welchem Anteil der Gesamtbetriebszeit die jeweilige Leistung minimal verfügbar ist. Der Wert wird vierteljährlich (zum 31.03, 30.06, 30.09 bzw. 31.12) ermittelt. Beginnt oder endet das Vertragsverhältnis innerhalb eines Quartals so erfolgt eine entsprechend anteilige Berechnung. Wird auf Kundenwunsch eine Änderung (Bestellung/Beendigung Backup Mobile) durchgeführt, beginnt der Beobachtungszeitraum neu zu laufen. Eine Aufsummierung verschiedener Beobachtungszeiträume ist nicht zulässig. Notsituationen und höhere Gewalt, dazu zählen insbesondere außergewöhnliche Wetterverhältnisse und Naturereignisse, Lawinen, Vermurungen, Überschwemmungen, Blitzschlag oder Feuer, Streiks oder Aussperrungen, Krieg, militärische Operationen, Terror oder öffentlicher Aufruhr, sowie Verzögerungen bei der Entstörung die durch den Kunden verursacht werden, werden in der Verfügbarkeit nicht berücksichtigt. Wartungs- und Entstörungsleistungen von XXX.XX GMBH werden in Rechnung gestellt, sofern sich herausstellt, dass der Fehler nicht in dem von XXX.XX GMBH zur Verfügung gestellten Übertragungsweg aufgetreten ist oder du...
SLA (Service Level Agreement). Die Nutzung von Kabelkanalisationen ist nur möglich, sofern diese über eine ausreichend freie Kapazität verfügen. Die Bestimmung der freien Kapazitäten bzw. der belegten Rohrkapazitäten erfolgt im Einzelfall im Rahmen der Machbarkeitsabklärung durch die LKW, wobei je nach Ausprägung und Typ der Kabelkanalisation sowie der technischen Spezifikation der eingesetzten Fernmeldekabel unterschiedliche, den Gegebenheiten angepasste Bemessungskriterien zur Anwendung gelangen. Es werden folgende Produkte und Leistungen angeboten: o Zugang zu Basisinformationen und Plangrundlagen (kostenlos) o Machbarkeitsprüfung inklusive Kostenvoranschlag für Projektierungsauftrag (kostenpflichtig) o Projektierung des Kabelzugprojekts (kostenpflichtig) o Rohre Anschlussnetz: Anschlusszentrale der LKW bis zum BEP des Teilnehmers o Rohre Kernnetz: zwischen den Anschlusszentralen der LKW im Inland und Anschlusszentralen von Drittanbietern im Ausland bis zur Landesgrenze.
SLA (Service Level Agreement). 14 Üblicherweise im Rahmen der jährlichen Besprechung «Roundtable Netzbau».
SLA (Service Level Agreement). 15 Im Falle einer schweren Störung, welche einen grossen Einfluss auf die Serviceverfügbarkeit des Anbieters haben könnte, erfolgt die Störungsbehebung in Absprache mit dem Anbieter auch ausserhalb der Supportzeiten.
SLA (Service Level Agreement). Der SLA regelt den vereinbarten Servicezeitraum, in welchem die Dienstleistung entstört wird sowie die Verfügbarkeit des Systems.
SLA (Service Level Agreement). Die Standard Reaktionszeit ist NBD (Next Business Day).
SLA (Service Level Agreement). Folgende Qualitätsstandards werden garantiert: Die A1 Telekom Austria garantiert eine mittlere Verfügbarkeit der Systeme, Einwahl, Au- thentifizierung und Routing von 98,0% pro Vierteljahr (Quartal) in der Zeit von 0:00 bis 24:00 Uhr. Der Internetzugang ist für den Kunden grundsätzlich entsprechend den o.a. Prozentwer- ten verfügbar, ausgenommen während notwendiger Wartungszeiten und soweit die Aus- lastung, Verkehrslage bzw. der Betriebszustand der für den Zugang zum Internet oder zu Diensten des Bereitstellers bzw. der Abwicklung des Dienstes in Anspruch genommenen nationalen oder internationalen Telekommunikationseinrichtungen und -netze es zulas- sen. Die Nutzungsmöglichkeit und Verfügbarkeit der angeschlossenen bzw. über den Be- reitsteller zugänglichen Datenbanken oder Dienste von Anbietern richtet sich nach den von den Betreibern bzw. Anbietern dieser Dienste gestellten Bedingungen der Inan- spruchnahme und Betriebszeiten. Die Inanspruchnahme solcher Datenbanken oder Diens- te kann den Abschluss einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Anbieter erfordern. Es wird ein Wartungsfenster jeden Mittwoch von 1:00 bis 6:00 Uhr vereinbart. Unterbre- chungen und/oder Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten innerhalb dieses Zeit- raums werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht berücksichtigt.
SLA (Service Level Agreement). Folgende Qualitätsstandards werden garantiert: Die A1 Telekom Austria garantiert eine mittlere Verfügbarkeit der Systeme, Einwahl, Au- thentifizierung und Routing von Standleitung: 99,0% pro Vierteljahr (Quartal) in der Zeit von 0:00 bis 24:00 Uhr. Der Internetzugang ist für den Kunden grundsätzlich entsprechend den o.a. Prozentwer- ten verfügbar, ausgenommen während notwendiger Wartungszeiten und soweit die Aus- lastung, Verkehrslage bzw. der Betriebszustand der für den Zugang zum Internet oder zu Diensten des Bereitstellers bzw. der Abwicklung des Dienstes in Anspruch genommenen nationalen oder internationalen Telekommunikationseinrichtungen und -netze es zulas- sen. Die Nutzungsmöglichkeit und Verfügbarkeit der angeschlossenen bzw. über den Be- reitsteller zugänglichen Datenbanken oder Dienste von Anbietern richtet sich nach den von den Betreibern bzw. Anbietern dieser Dienste gestellten Bedingungen der Inan- spruchnahme und Betriebszeiten. Die Inanspruchnahme solcher Datenbanken oder Diens- te kann den Abschluss einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Anbieter erfordern. Es wird ein Wartungsfenster jeden Mittwoch von 1:00 bis 6:00 Uhr vereinbart. Unterbre- chungen und/oder Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten innerhalb dieses Zeit- raums werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht berücksichtigt. Die Verfügbarkeit wird als Prozentwert (von Hundert) dargestellt, der angibt, zu welchem Anteil der Gesamtbetriebszeit die jeweilige Leistung minimal verfügbar ist. Der Wert wird vierteljährlich (zum 31.03, 30.06, 30.09 bzw. 31.12) ermittelt. Beginnt oder endet das Vertragsverhältnis innerhalb eines Quartals so erfolgt eine entsprechend anteilige Be-