SLA (Service Level Agreement) Musterklauseln

SLA (Service Level Agreement). Folgende Qualitätsstandards werden garantiert: XXX.XX GMBH garantiert eine mittlere Verfügbarkeit der Systeme, Einwahl, Authentifizierung und Routing von 98,5% pro Vierteljahr (Quartal) in der Zeit von 0:00 bis 24:00 Uhr. Der Internetzugang ist für den Kunden grundsätzlich entsprechend den o.a. Prozentwerten verfügbar, ausgenommen während notwendiger Wartungszeiten und soweit die Auslastung, Verkehrslage bzw. der Betriebszustand der für den Zugang zum Internet oder zu Dienstendes Bereitstellers bzw. der Abwicklung des Dienstes in Anspruch genommenen nationalen oder internationalen Telekommunikationseinrichtungen und -netze es zulassen. Die Nutzungsmöglichkeit und Verfügbarkeit der angeschlossenen bzw. über den Bereitsteller zugänglichen Datenbanken oder Dienste von Anbietern richtet sich nach den von den Betreibern bzw. Anbietern dieser Dienste gestellten Bedingungen der Inanspruchnahme und Betriebszeiten. Die Inanspruchnahme solcher Datenbanken oder Dienste kann den Abschluss einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Anbieter erfordern. Es wird ein Wartungsfenster jeden Mittwoch von 1:00 bis 6:00 Uhr vereinbart. Unterbrechungen und/oder Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten innerhalb dieses Zeitraums werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht berücksichtigt. Die Verfügbarkeit wird als Prozentwert (von Hundert) dargestellt, der angibt, zu welchem Anteil der Gesamtbetriebszeit die jeweilige Leistung minimal verfügbar ist. Der Wert wird vierteljährlich (zum 31.03, 30.06, 30.09 bzw. 31.12) ermittelt. Beginnt oder endet das Vertragsverhältnis innerhalb eines Quartals so erfolgt eine entsprechend anteilige Berechnung. Wird auf Kundenwunsch eine Änderung (Bestellung/Beendigung Backup Mobile) durchgeführt, beginnt der Beobachtungszeitraum neu zu laufen. Eine Aufsummierung verschiedener Beobachtungszeiträume ist nicht zulässig. Notsituationen und höhere Gewalt, dazu zählen insbesondere außergewöhnliche Wetterverhältnisse und Naturereignisse, Lawinen, Vermurungen, Überschwemmungen, Blitzschlag oder Feuer, Streiks oder Aussperrungen, Krieg, militärische Operationen, Terror oder öffentlicher Aufruhr, sowie Verzögerungen bei der Entstörung die durch den Kunden verursacht werden, werden in der Verfügbarkeit nicht berücksichtigt. Wartungs- und Entstörungsleistungen von XXX.XX GMBH werden in Rechnung gestellt, sofern sich herausstellt, dass der Fehler nicht in dem von XXX.XX GMBH zur Verfügung gestellten Übertragungsweg aufgetreten ist oder du...
SLA (Service Level Agreement). Der SLA regelt den vereinbarten Servicezeitraum, in welchem die Dienstleistung entstört wird sowie die Verfügbarkeit des Systems.
SLA (Service Level Agreement). Die Nutzung von Kabelkanalisationen ist nur möglich, sofern diese über eine ausreichend freie Kapazität verfügen. Die Bestimmung der freien Kapazitäten bzw. der belegten Rohrkapazitäten erfolgt im Einzelfall im Rahmen der Machbarkeitsabklärung durch die LKW, wobei je nach Ausprägung und Typ der Kabelkanalisation sowie der technischen Spezifikation der eingesetzten Fernmeldekabel unterschiedliche, den Gegebenheiten angepasste Bemessungskriterien zur Anwendung gelangen. Es werden folgende Produkte und Leistungen angeboten: o Zugang zu Basisinformationen und Plangrundlagen (kostenlos) o Machbarkeitsprüfung inklusive Kostenvoranschlag für Projektierungsauftrag (kostenpflichtig) o Projektierung des Kabelzugprojekts (kostenpflichtig) o Rohre Anschlussnetz: Anschlusszentrale der LKW bis zum BEP des Teilnehmers o Rohre Kernnetz: zwischen den Anschlusszentralen der LKW im Inland und Anschlusszentralen von Drittanbietern im Ausland bis zur Landesgrenze.
SLA (Service Level Agreement). Die Nutzung von Kabelkanalisationen ist nur möglich, sofern diese über eine ausreichend freie Kapazität verfügen. Die Bestimmung der freien Kapazitäten bzw. der belegten Rohrkapazitäten erfolgt im Einzelfall im Rahmen der Machbarkeitsabklärung durch die LKW, wobei je nach Ausprägung und Typ der Kabelkanalisation sowie der technischen Spezifikation der eingesetzten Fernmeldekabel unterschiedliche, den Gegebenheiten angepasste Bemessungskriterien zur Anwendung gelangen. Es werden folgende Produkte und Leistungen angeboten: o Zugang zu Basisinformationen und Plangrundlagen (kostenlos) o Machbarkeitsprüfung inklusive Kostenvoranschlag für Projektierungsauftrag (kostenpflichtig) o Projektierung des Kabelzugprojekts (kostenpflichtig) o Rohre Anschlussnetz: Anschlusszentrale der LKW bis zum BEP des Teilnehmers o Rohre Kernnetz: zwischen den Anschlusszentralen der LKW im Inland und Anschlusszentralen von Drittanbietern im Ausland bis zur Landesgrenze. 2.2 Mindestvertragsdauer‌ Für die einzelne Kabelkanalisation gilt eine Mindestvertragsdauer von einem Jahr. Danach läuft der Vertrag für eine unbestimmte Dauer weiter und kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten jeweils auf Ende eines jeden Monats vom Anbieter gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt mit dem Bestellformular Kündigung. 2.3 Serviceklasse‌ LKW bieten eine Serviceklasse an. Störungsannahme Montag - Sonntag 00:00 - 24:00 Uhr Supportzeiten Montag - Donnerstag 07.30 - 17.00 Uhr Xxxxxxx 07.30 - 16:30 Uhr Störungsbehebungszeit (während Supportzeiten) 48 Stunden 2.4 Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten‌ Zuständigkeiten – allgemein ▪ Machbarkeitsprüfung ▪ Einzug von Glasfaserkabeln zur Eigennutzung
SLA (Service Level Agreement). Die Standard Reaktionszeit ist NBD (Next Business Day).
SLA (Service Level Agreement). Im Falle einer schweren Störung, welche einen grossen Einfluss auf die Serviceverfügbarkeit des Anbieters haben könnte, erfolgt die Störungsbehebung in Absprache mit dem Anbieter auch ausserhalb der Supportzeiten.
SLA (Service Level Agreement). Üblicherweise im Rahmen der jährlichen Besprechung «Roundtable Netzbau».

Related to SLA (Service Level Agreement)

  • Service Level Agreement Das folgende Verfügbarkeits-Service-Level-Agreement („SLA“) wird von IBM, so wie im Berechtigungsnachweis angegeben, für den Cloud-Service bereitgestellt. Das SLA stellt keine Gewährleistung dar. Es wird nur Kunden zur Verfügung gestellt und gilt ausschließlich für Produktionsumgebungen.

  • Roaming 1. Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner von xxxxxxxx.xx zu nutzen. 2. Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner. 3. Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern. 4. Die SWU behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.

  • ISSUE SPECIFIC SUMMARY Section 1 – Introduction containing warnings

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.