Common use of Zuteilung der Bewertungsreserven Clause in Contracts

Zuteilung der Bewertungsreserven. Für die Zuteilung werden nur die Bewertungsreserven berücksichtigt, die nach gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu berücksichtigen sind (maßgebende Bewer- tungsreserven). Bewertungsreserven werden bei Beginn der Rentenzahlung oder Aus- zahlung der Kapitalleistung sowie bei Beendigung Ihres Vertrags vor Beginn der Rentenzahlung durch Tod der versicherten Person oder Kündigung (Zuteilungszeitpunkte) zugeteilt. Nach Beginn der Rentenzahlung erfolgt die Zuteilung jeweils zum Ende des Versicherungsjahres, wenn die versicherte Person diesen Zutei- lungszeitpunkt erlebt, jedoch erstmals nach Ende des ersten Ren- tenbezugsjahres. Darüber hinaus erfolgt eine Zuteilung bei Beendigung des Vertrags, wenn dann eine Leistung fällig wird. Dazu ermitteln wir den Betrag der maßgebenden Bewertungsreserven für den jeweiligen Zuteilungszeitpunkt und teilen ihn nach dem ermittel- ten Verteilungsschlüssel zur Hälfte Ihrem Vertrag zu. Die Wertermittlung der maßgebenden Bewertungsreserven führen wir mindestens monatlich durch. Die Festlegung der Wertermittlungs- termine, die Nennung der Voraussetzungen, unter denen diese jeweils gelten, sowie die Zuordnung der für die Zuteilungszeitpunkte jeweils maßgebenden Wertermittlungstermine erfolgt im Rahmen unseres Über- schussverteilungsplans jährlich neu.

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Zuteilung der Bewertungsreserven. Für die Zuteilung werden nur die Bewertungsreserven berücksichtigt, die nach gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften für die Beteiligung Be- teiligung der Verträge zu berücksichtigen sind (maßgebende Bewer- tungsreserven). Bewertungsreserven werden bei Beginn der Rentenzahlung oder Aus- zahlung der Kapitalleistung sowie bei Beendigung Ihres Vertrags vor Beginn der Rentenzahlung durch Ihren Tod der versicherten Person oder Kündigung (Zuteilungszeitpunkte) zugeteilt. Nach Beginn der Rentenzahlung erfolgt die Zuteilung jeweils zum Ende des Versicherungsjahres, wenn die versicherte Person Sie diesen Zutei- lungszeitpunkt erlebtZuteilungszeitpunkt erleben, jedoch erstmals nach Ende des ersten Ren- tenbezugsjahresRentenbezugsjahres. Darüber hinaus erfolgt eine Zuteilung bei Beendigung des Vertrags, wenn dann eine Leistung fällig wird. Dazu ermitteln wir den Betrag der maßgebenden Bewertungsreserven für den jeweiligen Zuteilungszeitpunkt und teilen ihn nach dem ermittel- ten ermittelten Verteilungsschlüssel zur Hälfte Ihrem Vertrag zu. Die Wertermittlung der maßgebenden Bewertungsreserven führen wir mindestens monatlich durch. Die Festlegung der Wertermittlungs- termine, die Nennung der Voraussetzungen, unter denen diese jeweils gelten, sowie die Zuordnung der für die Zuteilungszeitpunkte jeweils maßgebenden Wertermittlungstermine erfolgt im Rahmen unseres Über- schussverteilungsplans jährlich neu.

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Zuteilung der Bewertungsreserven. Für die Zuteilung werden nur die Bewertungsreserven berücksichtigt, die nach gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften für die Beteiligung Beteili- gung der Verträge zu berücksichtigen sind (maßgebende Bewer- tungsreservenBewertungsre- serven). Bewertungsreserven werden bei Beginn Eintritt des Leistungsfalles, bei Ablauf der Rentenzahlung oder Aus- zahlung Versicherungsdauer, bei Kündigung der Kapitalleistung Zusatzversicherung, bei sonstigem vorzeitigen Erlöschen der Zusatzversicherung sowie bei Beendigung Ihres Vertrags vor Beginn der Rentenzahlung durch Ihrem Tod der versicherten Person oder Kündigung –sofern zu diesem Zeitpunkt keine Berufsunfähigkeit besteht – (ZuteilungszeitpunkteZu- teilungszeitpunkte) zugeteilt. Nach Beginn der Rentenzahlung Eintritt des Leistungsfalles erfolgt die Zuteilung jeweils zum Ende des Versicherungsjahres, wenn die versicherte Person Sie diesen Zutei- lungszeitpunkt erlebtZuteilungszeitpunkt erleben, jedoch erstmals nach am Ende des ersten Ren- tenbezugsjahres. Darüber hinaus erfolgt eine Zuteilung bei Beendigung des Vertrags, wenn dann eine Leistung fällig wirdRentenbezugsjahres. Dazu ermitteln wir den Betrag der maßgebenden Bewertungsreserven für den jeweiligen Zuteilungszeitpunkt und teilen ihn nach dem ermittel- ten Verteilungsschlüssel ermittelten Ver- teilungsschlüssel zur Hälfte Ihrem Vertrag zu. Die Wertermittlung der maßgebenden Bewertungsreserven führen wir mindestens monatlich durch. Die Festlegung der Wertermittlungs- termineWertermittlungstermine, die Nennung der Voraussetzungen, unter denen diese jeweils gelten, sowie so- wie die Zuordnung der für die Zuteilungszeitpunkte jeweils maßgebenden Wertermittlungstermine erfolgt im Rahmen unseres Über- schussverteilungsplans Überschussvertei- lungsplans jährlich neu.

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Zuteilung der Bewertungsreserven. Für die Zuteilung werden nur die Bewertungsreserven berücksichtigt, die nach gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften für die Beteiligung Beteili- gung der Verträge zu berücksichtigen sind (maßgebende Bewer- tungsreservenBewertungs- reserven). Bewertungsreserven werden bei Beginn der Rentenzahlung oder Aus- zahlung der Kapitalleistung sowie bei Beendigung Ihres Vertrags vor Beginn Be- ginn der Rentenzahlung durch Tod der versicherten Person oder Kündigung Kündi- gung (Zuteilungszeitpunkte) zugeteilt. Nach Beginn der Rentenzahlung erfolgt die Zuteilung jeweils zum Ende des Versicherungsjahres, wenn die versicherte Person diesen Zutei- lungszeitpunkt erlebt, jedoch erstmals nach Ende des ersten Ren- tenbezugsjahresRenten- bezugsjahres. Darüber hinaus erfolgt eine Zuteilung bei Beendigung des Vertrags, wenn dann eine Leistung fällig wird. Dazu ermitteln wir den Betrag der maßgebenden Bewertungsreserven für den jeweiligen Zuteilungszeitpunkt und teilen ihn nach dem ermittel- ten ermittelten Verteilungsschlüssel zur Hälfte Ihrem Vertrag zu. Die Wertermittlung der maßgebenden Bewertungsreserven führen wir mindestens monatlich durch. Die Festlegung der Wertermittlungs- termineWertermittlungstermine, die Nennung der Voraussetzungen, unter denen diese jeweils gelten, sowie die Zuordnung der für die Zuteilungszeitpunkte jeweils maßgebenden maßgeben- den Wertermittlungstermine erfolgt im Rahmen unseres Über- schussverteilungsplans Überschuss- verteilungsplans jährlich neu.

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