Zuteilungssätze bei Verträgen mit laufenden Beiträgen Musterklauseln

Zuteilungssätze bei Verträgen mit laufenden Beiträgen a) Differenzierung nach Beitragszahlungsdauer Für Verträge mit laufenden Beiträgen haben wir 3 Beitragsgruppen gebildet, für die unterschiedliche Zuteilungssätze gelten. Der für Verträge mit laufenden Beiträgen maßgebliche Zuteilungssatz hängt auch von der vereinbarten Beitragszahlungsdauer (aufgerundet auf das nächste volle Jahr) ab. Für die Berechnung des Zuteilungssatzes werden nur solche < 13 > Zeiträume berücksichtigt, für die tatsächlich Beitragszahlungen erfolgt sind. Wenn Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen, werden die Zeiträume der Beitragsfreistellung und des Beitragsurlaubs nicht als Zeiträume der tatsächlichen Beitragszahlung berücksichtigt. Bitte beachten Sie § 23. b) Verringerter Zuteilungssatz für laufende Beiträge in den ersten 10 Versicherungsjahren Für die auf die ersten 10 Versicherungsjahre gezahlten Beiträge gelten verringerte Zuteilungssätze. Die nicht zugeteilten Anteile Ihres Beitrags dienen der Tilgung der für die ersten 5 Versicherungsjahre anfallenden Abschluss- und Vertriebskosten und der für die ersten 10 Versiche- rungsjahre anfallenden Fixkosten Ihres Vertrags. Aufgrund dessen wird von Ihren auf die ersten 5 Versicherungsjahre gezahlten Beiträgen ein höherer Beitragsanteil zur Deckung der genannten Kosten verwendet als von den auf die Versicherungsjahre 6 bis 10 gezahlten Beiträgen. In der nachstehenden Tabelle A sind die verringerten Zuteilungssätze aufgrund beider Kosten berücksichtigt. Diese Zuteilungssätze gelten für die auf die ersten 5 Versicherungsjahre gezahlten Beiträge: Tabelle A Zuteilungssätze für die ersten fünf Versicherungsjahre Beitragsgruppen Beitragszahlungsdauer in Jahren Verringerter Zuteilungssatz bei einem Jahresbeitrag von 0 € bis 0.000 € Verringerter Zuteilungssatz bei einem Jahresbeitrag von 0.000 € bis 0.000 € Verringerter Zuteilungssatz bei einem Jahresbeitrag ab 6.000 € 5 71,00 % 71,50 % 71,75 % 6 71,00 % 71,50 % 71,75 % 7 71,00 % 71,50 % 71,75 % 8 71,00 % 71,50 % 71,75 % 9 71,00 % 71,50 % 71,75 % 10 71,00 % 71,50 % 71,75 % 11 71,00 % 71,50 % 71,75 % 12 71,00 % 71,50 % 71,75 % 13 70,00 % 70,50 % 70,75 % 14 69,00 % 69,50 % 69,75 % 15 68,00 % 68,50 % 68,75 % 16 67,00 % 67,50 % 67,75 % 17 66,00 % 66,50 % 66,75 % 18 65,00 % 65,50 % 65,75 % 19 64,00 % 64,50 % 64,75 % 20 63,00 % 63,50 % 63,75 % 21 62,00 % 62,50 % 62,75 % 22 61,00 % 61,50 % 61,75 % 23 60,00 % 60,50 % 60,75 % 24 59,00 % 59,50 % 59,75 % 25 58,00 % 58,50 % 58,75 % 26 57,00 % 57,50 % 57,75 % 27 56,00 % 56,50 % 56,75 % 28 55,00 % 55,50 % 55...
Zuteilungssätze bei Verträgen mit laufenden Beiträgen. Differenzierung nach Beitragszahlungsdauer Für Verträge mit laufenden Beiträgen haben wir 3 Beitragsgruppen gebildet, für die unterschiedliche Zuteilungssätze gelten. Der für Ver- träge mit laufenden Beiträgen maßgebliche Zuteilungssatz hängt auch von der vereinbarten Beitragszahlungsdauer (aufgerundet auf das nächste volle Jahr) ab. Für die Berechnung des Zuteilungssatzes werden nur solche Zeiträume berücksichtigt, für die tatsächlich Bei- tragszahlungen erfolgt sind. Wenn Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen, werden die Zeiträume der Beitragsfreistellung und des Beitragsurlaubs nicht als Zeiträume der tatsächlichen Beitragszahlung berücksichtigt. Bitte beachten Sie § 22.

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  • Mitteilung bei Verstößen des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 der DS-GVO genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Datenpannen, Datenschutz-Folgeabschätzungen und vorherige Konsultationen. Hierzu gehören u.a. a) die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch technische und organisatorische Maßnahmen, die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die prognostizierte Wahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung durch Sicherheitslücken berücksichtigen und eine sofortige Feststellung von relevanten Verletzungsereignissen ermöglichen b) die Verpflichtung, Verletzungen personenbezogener Daten unverzüglich an den Auftraggeber zu melden c) die Verpflichtung, dem Auftraggeber im Rahmen seiner Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen zu unterstützen und ihm in diesem Zusammenhang sämtliche relevante Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen d) die Unterstützung des Auftraggebers für dessen Datenschutz-Folgenabschätzung e) die Unterstützung des Auftraggebers im Rahmen vorheriger Konsultationen mit der Aufsichtsbehörde (2) Für Unterstützungsleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten oder nicht auf ein Fehlverhalten des Auftragnehmers zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer eine Vergütung beanspruchen.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. B1-6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. B1-6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. B1-6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat. B1-6.2.5 Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

  • Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises M09.80 Juvenile Arthritis bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten: Mehrere Lokalisationen 1 2,00 EUR 93320

  • Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung (1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungs- empfängers gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt. (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der Bank autorisiert worden ist. (3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Nummer A.2.6.2.

  • Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.

  • Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

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  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.