Zutritt zur Veranstaltung Musterklauseln

Zutritt zur Veranstaltung. Zutritt mit xxxxx@xxxx oder Mobile Ticket
Zutritt zur Veranstaltung a. Sollten Sie aufgrund einer Beeinträchtigung einen barrierefreien Sitzplatz oder einen Rollstuhlplatz benötigen, beachten Sie bitte, dass solche Vorkehrungen (i) den Beschränkungen bzw. Einschränkungen des Veranstaltungsortes unterliegen und (ii) der/die Ticketinhaber:in bzw. Xxxx seinen/ihren Behindertenausweis oder ein entsprechendes offizielles Dokument vorlegen muss. b. Die Eingänge öffnen um 18:30 Uhr (MEZ). Alle Teilnehmenden werden gebeten, sich pünktlich am Veranstaltungsort einzufinden. Gäste, die nach 20:30 Uhr (MEZ) eintreffen, werden möglicherweise nicht mehr eingelassen. c. Alle Teilnehmenden müssen die COVID-Sicherheitsvorschriften und Einlassbestimmungen der deutschen Regierung bzw. der örtlichen Behörden in der jeweils aktuellen Fassung sowie alle anderen von Paramount und dem Veranstaltungsort festgelegten Einlassbestimmungen einhalten. d. Die Sitzplätze können den Tickethaber:innen nach dem alleinigen Ermessen von Paramount automatisch auf der Grundlage der besten verfügbaren Plätze zugewiesen werden. e. Die folgenden Gegenstände sind am Veranstaltungsort streng verboten: professionelle Audio- / Videoaufnahmegeräte, Rucksäcke oder Taschen, die größer als das Format A4 (21 cm x 30 cm bzw. 8 Zoll x 12 Zoll) sind, Koffer oder andere ähnlich große und sperrige Gegenstände, Fahnen oder Fahnenstangen, Glas jeglicher Art (einschließlich Parfümflaschen), iPads (oder ähnliche elektronische Geräte ähnlicher Größe und Art), alkoholische Getränke (außer denen, die innerhalb des Veranstaltungsortes von Personen gekauft wurden, die mindestens 18 Jahre alt sind (ein Altersnachweis kann in den unter Punkt 2e aufgeführten akzeptablen Formen verlangt werden)), Drogen, Halluzinogene, Stimulanzien oder illegale Substanzen jeglicher Art, jegliche Form von Waffen (einschließlich spitzer Instrumente, Schraubenzieher, Spritzen, Scheren, Pistolen usw.), kleine oder große Regenschirme, Feuerwerkskörper, Leuchtraketen, Rauchgeräte, Laserstifte, Selfie-Sticks, Drohnen, Spraydosen, Hupen oder Tröten, nicht lizenzierte, gefälschte oder illegale Waren oder alles andere, was nach Ansicht von Paramount gefährlich oder unsicher ist oder die Sicht anderer Ticketinhaber:innen einschränken oder deren Freude an der Veranstaltung verderben könnte. Bei jedem/jeder Ticketinhaber:in, der/die im Besitz eines der oben genannten Gegenstände angetroffen wird, wird dieser ohne Haftung konfisziert, und ihm/ihr kann der Einlass verweigert bzw. kann nach Ermessen von Paramount von der ...
Zutritt zur Veranstaltung. Für die sichere Nutzung Ihres xxxxx@xxxx oder Mobile Tickets beachten Sie bitte folgende Hinweise: Nur der erste vorgelegte Ausdruck eines xxxxx@xxxx Tickets bzw. das erste vorgezeigte Mobile Ticket be- rechtigt zum Zutritt zur Veranstaltung; für den Zutritt nicht relevant ist, dass Sie sich als Käufer*in des Ti- ckets ausweisen können. Durch das erstmalige elektronische Einlesen des Barcodes/QR-Codes wird das Ticket für weitere Zutritte gesperrt. Weitere Ausdrucke oder Kopien von xxxxx@xxxx bzw. Mobile Tickets berechtigen weder zum Einlass noch zum Umtausch des Tickets oder zur Erstattung der Teilnahmegebühr. Bewahren Sie deshalb Ihre E-Mails/Dateien/Ausdrucke bitte sorgfältig auf und sichern Sie diese vor dem unberechtigten Zu- griff. Bitte beachten Sie weiters: Ein Mobile Ticket muss für unsere Mitarbeiter*innen am Einlass lesbar und scanbar sein. Achten Sie daher auf ausreichend Akkulaufzeit sowie ein scanbares Display. Studierende können, sofern sie Privatzahler*innen sind, eine ermäßigte Teilnahmegebühr in Anspruch nehmen. Den günstigen Studierendenpreis können wir jedoch nur gewähren, wenn Sie vor Ort einen gültigen Studierendenausweis vorlegen, andernfalls ist eine Aufzahlung auf die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.
Zutritt zur Veranstaltung. Der Veranstaltungsbesucher verpflichtet sich, sämtliche Sicherheits- und Durchführungsvorschriften und sämtliche diesbezüglichen Weisungen strikte zu beachten, welche ihm vom Veranstalter oder von dessen Hilfspersonen vor, während oder nach der Veranstaltung schriftlich oder mündlich mitgeteilt werden. Der Veranstalter ist berechtigt, dem Veranstaltungsbesucher den Zutritt zur Veranstaltung entschädigungslos A) zu verweigern oder B) den Veranstaltungsbesucher während der Veranstaltung von der Veranstaltung auszuschliessen, wenn der Veranstaltungsbesucher die Zutrittsvoraussetzungen, insbesondere die für die Veranstaltung vorgesehenen Altersgrenzen nicht erfüllt oder wenn der Veranstaltungsbesucher trotz Aufforderung des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen den Sicherheits- und/oder Durchführungsvorschriften des Veranstalters nicht nachkommt.
Zutritt zur Veranstaltung. Für die sichere Nutzung Ihres xxxxx@xxxx oder Mo- bile Tickets beachten Sie bitte folgende Hinweise: Nur der erste vorgelegte Ausdruck eines xxxxx@xxxx Tickets bzw. das erste vorge- zeigte Mobile Ticket berechtigt zum Zutritt zur Veranstaltung; für den Zutritt nicht relevant ist, dass Sie sich als Käufer*in des Tickets ausweisen können. Durch das erstmalige elektronische Einle- sen des Barcodes/QR-Codes wird das Ticket für wei- tere Zutritte gesperrt. Weitere Ausdrucke oder Ko- pien von xxxxx@xxxx bzw. Mobile Tickets berechti- gen weder zum Einlass noch zum Umtausch des Ti- ckets oder zur Erstattung der Teilnahmegebühr. Be- wahren Sie deshalb Ihre E-Mails/Dateien/Ausdrucke bitte sorgfältig auf und sichern Sie diese vor dem unberechtigten Zugriff. Bitte beachten Sie weiters: Ein Mobile Ticket muss für unsere Mitarbeiter*innen am Einlass lesbar und scanbar sein. Achten Sie daher auf ausreichend Ak- kulaufzeit sowie ein scanbares Display.

Related to Zutritt zur Veranstaltung

  • Veranstaltungen ▪ Jeder Dachverband stellt als Bestandteil des Vertrages einen Veranstaltungs-Warenkorb von den Veranstaltungen zusammen, für die der Verband die Rechte hält und die in seinem Auftrag ausgerichtet werden, z.B. Deutsche Meisterschaften, Ranglistenturniere und Länderspiele aller Altersklassen, Internationale Deutsche Meisterschaften U19. Die Rechte zu diesen Veranstaltungen liegen exklusiv bei SportA (ARD/ZDF) und müssen SportA zur Verfügung gestellt werden. ▪ Die Termine für die Veranstaltungen werden vom Dachverband schnellstmöglich, spätestens jedoch zum Ende eines jeden Jahres, zusammengestellt und auf der von ISPC eingerichteten und unterhaltenen Homepage (xxx.xxxxx-xx.xxxx) gemeldet sowie laufend aktualisiert. Wenn Interesse besteht, melden SportA und die Sender dieses an und erbitten weitere Informationen (Zeitplan, Teilnehmerliste, lokaler Ansprechpartner; diese Informationen sollten nach Möglichkeit bereits bei der Erfassung auf der Homepage bekannt gegeben werden.) ▪ ARD inkl. der 3. Programme und das ZDF. ▪ ARD und ZDF sind bemüht, herausragende Veranstaltungen nach journalistisch-programmlichen Grundsätzen in ihrer Sportberichterstattung zu berücksichtigen und die möglichst große Verbreitung der Ereignisse auch z.B. durch Weitergabe von Lizenzen und/oder Berichterstattungen an interessierte dritte Sender zu unterstützen. ▪ Xxxxxxxxxxxxxxxx.XX, vertreten durch die DOSB New Media GmbH ▪ Berichterstattungen anderer Sender (kommerzielle oder Stadt/Ballungsraumsender) bedürfen der Lizenzierung durch SportA. Der jeweilige Sender kann Kontakt mit SportA aufnehmen (Xxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxx, xxxxxxxx.xxxxxxxxx@xxxxxx.xx, 089/74983918).

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht. Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit 6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Ho- tels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten Aufwendungen zu mindern. 6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätes- tens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich ver- einbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend. 6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. 6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. B1-6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. B1-6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. B1-6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat. B1-6.2.5 Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

  • Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles Besonders gefahrdrohende Umstände hat der Versicherungsnehmer auf Verlangen des Versicherers innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne weiteres als besonders gefahrdrohend.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.