Common use of Zweiseitige Preisänderungen im Wege der Zustimmungsfiktion Clause in Contracts

Zweiseitige Preisänderungen im Wege der Zustimmungsfiktion. 7.3.1. Den vereinbarten Preisen gemäß Ziffer 7.1. liegen die vom Kunden bei Vertragsab- schluss bekannt gegebenen Umstände und Verhältnisse des Verbrauchs (z.B. die Angabe des Jahresverbrauchs in kWh oder eines bestimmten Verbrauchsverhaltens) zugrunde. Sollte sich herausstellen, dass die vom Kunden erteilten Angaben beim Vertragsabschluss unrichtig waren oder sich diese nachträglich wesentlich ändern, ist der Kunde verpflich- tet, MONTANA unverzüglich hierüber zu informieren. Ungeachtet dessen ist MONTANA in diesen Fällen berechtigt, die vereinbarten Preise der Höhe nach an einen Tarif anzupas- sen, welcher dem vom Kunden gewählten Tarif unter Zugrundelegung der tatsächlichen Umstände und Verhältnisse am ehesten entspricht. Preisanpassungen nach dieser Ziffer können ungeachtet einer allfällig vereinbarten Preisgarantie unter Einhaltung des Verfah- rens gemäß Ziffer 7.3.3. und gegenüber Konsumenten im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG frühestens nach Ablauf von zwei Monaten ab Vertragsabschluss erfolgen.

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Samples: Auftrag Zur Lieferung Von Erdgas (Neueinzug), Auftrag Zur Lieferung Von Erdgas (Neueinzug), Auftrag Zur Lieferung Von Erdgas (Neueinzug)

Zweiseitige Preisänderungen im Wege der Zustimmungsfiktion. 7.3.1. Den vereinbarten Preisen gemäß Ziffer 7.1. liegen die vom Kunden bei Vertragsab- schluss Vertragsabschluss bekannt gegebenen Umstände und Verhältnisse des Verbrauchs (z.B. die Angabe des Jahresverbrauchs in kWh oder eines bestimmten Verbrauchsverhaltens) zugrunde. Sollte sich herausstellen, dass die vom Kunden erteilten Angaben beim Vertragsabschluss unrichtig waren oder sich diese nachträglich wesentlich ändern, ist der Kunde verpflich- tetverpflichtet, MONTANA unverzüglich hierüber zu informieren. Ungeachtet dessen ist MONTANA in diesen Fällen berechtigt, die vereinbarten Preise der Höhe nach an einen Tarif anzupas- senanzupassen, welcher dem vom Kunden gewählten Tarif unter Zugrundelegung der tatsächlichen Umstände und Verhältnisse am ehesten entspricht. Preisanpassungen nach dieser Ziffer können ungeachtet einer allfällig vereinbarten Preisgarantie unter Einhaltung des Verfah- rens Verfahrens gemäß Ziffer 7.3.3. und gegenüber Konsumenten im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG frühestens nach Ablauf von zwei Monaten ab Vertragsabschluss erfolgen.

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Samples: www.montana-energie.at