Zweistufiges Erstaudit (Erstzertifizierung) Musterklauseln

Zweistufiges Erstaudit (Erstzertifizierung). Bei Erstzertifizierungen von Managementsystemen wird das Zertifizierungsaudit, gemäß DIN EN ISO/IEC 17021-1, in zwei Stufen gegliedert. Das Audit der Stufe 1 dient dazu, einen Überblick über das Managementsystem und den Umset- zungsstatus zu erlangen. Mit diesen Informationen kann dann die Stufe 2 des Audits erfolgen, in der die Umsetzung und Einhaltung des Management-Systems überprüft wird. Hauptziel des Audits der Stufe 1 ist die Ermittlung der Bereit- schaft für das Audit der Stufe 2. Das Audit der Stufe 1 hat folgende Einzelziele: o Prüfung der Managementsystem-Dokumentation (Hand- buch, Verfahrensanweisungen etc). o den Standort und die standortspezifischen Bedingungen des Kunden zu beurteilen, o Gespräche mit den Mitarbeitern der Organisation zu füh- ren, o das Verständnis der Anforderungen der Norm zu beurtei- len, o notwendige Informationen bezüglich des Geltungsbe- reichs des Managementsystems, der Prozesse, des/der Standorts(e) des Kunden sowie zugehörige gesetzliche und behördliche Aspekte und deren Einhaltung (z.B. Qua- litäts-, Umwelt-, rechtliche Aspekte der Tätigkeiten des Kunden, damit verbundene Risiken usw.) sammeln, o die Zuteilung der Ressourcen für Audits der Stufe 2 zu bewerten sowie die Einzelheiten der Audits der Stufe 2 mit dem Kunden abzustimmen, o durch ausreichendes Verständnis des Managementsys- tems des Kunden einen Schwerpunkt für die Planung des Audits Stufe 2 zu schaffen, o zu beurteilen, ob die internen Audits und Managementbe- wertungen geplant und durchgeführt werden. Um diese Ziele zu erreichen, wird das Audit der Stufe 1 auf dem Betriebsgelände des Kunden gemäß mit dem Kunden vorher abgestimmten Auditplan durchgeführt. Die Auditfeststellungen der Stufe 1 werden dem Kunden mitgeteilt, einschließlich die identifizierten Schwachstellen, die während des Audits der Stufe 2 als Nichtkonformität eingestuft werden könnten. Die Festlegungen für das Audit Stufe 2 werden ebenfalls angepasst, wenn erforderlich. Bei der Ermittlung des Abstands zwischen Stufe 1 und Stufe 2 werden die Erfordernisse des Kunden berücksichtigt, um Lösungen zu den identifizierten Schwachstellen zu finden. Ziel des Audits der Stufe 2 ist es, die Umsetzung einschließ- lich der Wirksamkeit des Managementsystems des Kunden zu beurteilen. Das Audit der Stufe 2 findet an dem/den Stand- ort/en des Kunden statt. Am Audittag wird im Einführungsge- spräch gemäß dem mit dem Kunden abgestimmten Auditplan die Vorgehensweise, die Ziele etc. erörtert. Während des Audit...

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  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

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  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.