Zählpunkt Musterklauseln

Zählpunkt. Die Einspeise- bzw. Entnahmestelle, an der eine Energiemenge zähltechnisch erfasst und registriert wird.
Zählpunkt. Die Einspeise- und/oder Entnahmestelle, an der eine Erdgasmenge messtechnisch erfasst und registriert wird. Eine Zusammenfassung mehrerer Zählpunkte ist nicht zulässig.
Zählpunkt. Die Einspeise- oder Entnahmestelle, an der eine Strommenge messtechnisch erfasst und registriert wird. Eine Zusammenfassung meh- rerer Zählpunkte ist nicht zulässig.