Common use of Änderung der Zinssätze gegenüber Verbrauchern (ausgenommen Kreditverträge) Clause in Contracts

Änderung der Zinssätze gegenüber Verbrauchern (ausgenommen Kreditverträge). Z 45a. Wurde mit dem Verbraucher keine Anpassungsklausel vereinbart oder beabsichtigt das Kreditinstitut - außer bei Kreditverträgen - eine Änderung dieser Anpassungsklausel, so bietet das Kreditinstitut diese Änderung spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens an. Die Zustimmung des Kunden zu diesen Änderungen gilt als erteilt, wenn beim Kreditinstitut vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens kein Widerspruch des Kunden einlangt. Darauf wird das Kreditinstitut den Kunden im Änderungsangebot hinweisen. Sollte das Änderungsangebot ein Konto, über das Zahlungsdienste abgewickelt werden, betreffen, so hat der Kunde das Recht, den Rahmenvertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung kostenlos fristlos zu kündigen. Auch darauf wird das Kreditinstitut im Änderungsangebot, in dem die Anpassungsklausel darzustellen ist, hinweisen. Sollte das Änderungsangebot ein Konto, über das Zahlungsdienste abgewickelt werden, betreffen, so ist das Änderungsangebot dem Kunden vom Kreditinstitut auf Papier oder, wenn der Kunde damit einverstanden ist, auf sonstigen dauerhaften Datenträger mitzuteilen.

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Samples: www.dolomitenbank.at, www.dolomitenbank.at, www.hyponoe.at

Änderung der Zinssätze gegenüber Verbrauchern (ausgenommen Kreditverträge). Z 45a. Wurde mit dem Verbraucher keine Anpassungsklausel vereinbart oder beabsichtigt das Kreditinstitut - außer bei Kreditverträgen - eine Änderung dieser Anpassungsklausel, so bietet das Kreditinstitut diese Änderung spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens an. Die Zustimmung des Kunden zu diesen Änderungen gilt als erteilt, wenn beim Kreditinstitut vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens kein Widerspruch des Kunden einlangt. Darauf wird das Kreditinstitut den Kunden im Änderungsangebot hinweisen. Sollte das Änderungsangebot ein Konto, über das Zahlungsdienste Zahlungsdienstleistungen abgewickelt werden, betreffen, so hat der Kunde das Recht, den Rahmenvertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung kostenlos fristlos zu kündigen. Auch darauf wird das Kreditinstitut im Änderungsangebot, in dem die Anpassungsklausel darzustellen ist, hinweisen. Sollte das Änderungsangebot ein Konto, über das Zahlungsdienste Zahlungsdienstleistungen abgewickelt werden, betreffen, so ist das Änderungsangebot dem Kunden vom Kreditinstitut auf Papier oder, wenn der Kunde damit einverstanden ist, auf sonstigen dauerhaften Datenträger mitzuteilen.

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Samples: www.marchfelderbank.at, www.marchfelderbank.at

Änderung der Zinssätze gegenüber Verbrauchern (ausgenommen Kreditverträge). Z 45a. (1) Wurde mit dem Verbraucher keine Anpassungsklausel vereinbart oder beabsichtigt das Kreditinstitut - außer bei Kreditverträgen - eine über die vereinbarte Anpassung hinausgehende Änderung dieser Anpassungsklauseldes Zinssatzes, so bietet das Kreditinstitut diese Änderung des Zinssatzes spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens an. Die Zustimmung des Kunden zu diesen Änderungen gilt als erteilt, wenn beim Kreditinstitut vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens kein Widerspruch des Kunden einlangt. Darauf wird das Kreditinstitut den Kunden im Änderungsangebot hinweisen. Sollte das Änderungsangebot ein Konto, über das Zahlungsdienste abgewickelt werden, betreffen, so hat der Kunde das Recht, den Rahmenvertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung kostenlos fristlos zu kündigen. Auch darauf wird das Kreditinstitut im Änderungsangebot, in dem die Anpassungsklausel stets das Ausmaß der Änderungen darzustellen ist, hinweisen. Sollte das Änderungsangebot ein Konto, über das Zahlungsdienste abgewickelt werden, betreffen, so ist das Änderungsangebot dem Kunden vom Kreditinstitut auf Papier oder, wenn der Kunde damit einverstanden ist, auf sonstigen dauerhaften Datenträger mitzuteilen.

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Samples: www.apobank.at, www.vb-ooe.at

Änderung der Zinssätze gegenüber Verbrauchern (ausgenommen Kreditverträge). Z 45a. 45a (1) Wurde mit dem Verbraucher keine Anpassungsklausel vereinbart oder beabsichtigt das Kreditinstitut - außer bei Kreditverträgen - eine über die vereinbarte Anpassung hinausgehende Änderung dieser Anpassungsklauseldes Zinssatzes, so bietet das Kreditinstitut diese Änderung des Zinssatzes spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens an. Die Zustimmung des Kunden zu diesen Änderungen gilt als erteilt, wenn beim Kreditinstitut vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens kein Widerspruch des Kunden einlangt. Darauf wird das Kreditinstitut den Kunden im Änderungsangebot hinweisen. Sollte das Änderungsangebot ein Konto, über das Zahlungsdienste abgewickelt werden, betreffen, so hat der Kunde das Recht, den Rahmenvertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung kostenlos fristlos zu kündigen. Auch darauf wird das Kreditinstitut im Änderungsangebot, (vormals in dem die Anpassungsklausel darzustellen ist, hinweisen. Sollte das Änderungsangebot ein Konto, über das Zahlungsdienste abgewickelt werden, betreffen, so ist das Änderungsangebot dem Kunden vom Kreditinstitut auf Papier oder, wenn der Kunde damit einverstanden ist, auf sonstigen dauerhaften Datenträger mitzuteilen.Abs 2 geregelt:)

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Samples: www.spaengler.at