Common use of Änderung des Nachweissystems Clause in Contracts

Änderung des Nachweissystems. Die Emittentin behält sich vor, die Zuordnung des Eigentums an den Schuldverschreibungen jederzeit durch ein anderes geeignetes Nachweissystem, das eine nachvollziehbare Zuordnung des Eigentums an den Schuldverschreibungen erlaubt, zu ersetzen. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass das Protokoll der FinX Blockchain weiterentwickelt wird und in der Folge unter- schiedliche Versionen des Protokolls parallel existieren. Die Emittentin ist berechtigt, die dafür notwendigen und zweckmäßigen Änderungen an den Schuldverschreibungs- bedingungen vorzunehmen. Dies bezieht sich insbesondere auf Änderungen, die in Bezug auf die schuldbefreiende Leistung durch die Emittentin sowie die Übertragung der Schuldverschreibungen eine nachvollziehbare Zuordnung der Eigentumsverhält- nisse sicherstellen sollen. Die Schuldverschreibungsinhaber stimmen einer entspre- chenden Änderung an den Schuldverschreibungsbedingungen hiermit zu.

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Änderung des Nachweissystems. Die Emittentin behält sich vor, die Zuordnung des Eigentums der Eigentumsverhältnisse an den Schuldverschreibungen durch die WBB Token jederzeit durch ein anderes geeignetes Nachweissystem, das eine nachvollziehbare Zuordnung des Eigentums der Eigentumsverhältnisse an den Schuldverschreibungen erlaubt, zu ersetzen. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass das Protokoll der FinX Blockchain weiterentwickelt wird und in der Folge unter- schiedliche unterschiedliche Versionen des Protokolls parallel existieren. Die Emittentin ist berechtigt, die dafür notwendigen und zweckmäßigen Änderungen an den Schuldverschreibungs- bedingungen Schuldverschreibungsbedingungen vorzunehmen. Dies bezieht sich insbesondere auf Änderungen, die in Bezug auf die schuldbefreiende Leistung durch die Emittentin sowie die Übertragung der Schuldverschreibungen eine nachvollziehbare Zuordnung der Eigentumsverhält- nisse Eigentumsverhältnisse sicherstellen sollen. Die Schuldverschreibungsinhaber stimmen einer entspre- chenden entsprechenden Änderung an den Schuldverschreibungsbedingungen hiermit zu.

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Änderung des Nachweissystems. Die Emittentin behält sich vor, die Zuordnung des Eigentums der Inhaberschaft an den Schuldverschreibungen durch die BOA Token jederzeit durch ein anderes geeignetes Nachweissystem, das eine nachvollziehbare Zuordnung des Eigentums der Inhaberschaft an den Schuldverschreibungen erlaubt, zu ersetzener- setzen. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass das Protokoll der FinX Blockchain weiterentwickelt wird und in der Folge unter- schiedliche unterschiedliche Versionen des Protokolls parallel existieren. Die Emittentin ist berechtigtberech- tigt, die dafür notwendigen und zweckmäßigen Änderungen an den Schuldverschreibungs- bedingungen Schuldverschreibungsbedingungen vorzunehmen. Dies bezieht sich insbesondere auf Änderungen, von Schuldverschreibungsbedingungen, die in Bezug auf die schuldbefreiende Leistung durch die Emittentin sowie oder die Übertragung der Schuldverschreibungen eine nachvollziehbare Zuordnung der Eigentumsverhält- nisse sicherstellen sollenbetreffen. Die Schuldverschreibungsinhaber stimmen einer entspre- chenden entsprechenden Änderung an den Schuldverschreibungsbedingungen Schuld- verschreibungsbedingungen hiermit zu.

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Änderung des Nachweissystems. Die Emittentin behält sich vor, die Zuordnung des Eigentums der Eigentumsverhältnisse an den Schuldverschreibungen durch die WBG Token jederzeit durch ein anderes geeignetes Nachweissystem, das eine nachvollziehbare Zuordnung des Eigentums der Eigentumsverhältnisse an den Schuldverschreibungen erlaubt, zu ersetzen. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass das Protokoll der FinX Blockchain weiterentwickelt wird und in der Folge unter- schiedliche unterschiedliche Versionen des Protokolls parallel existieren. Die Emittentin ist berechtigt, die dafür notwendigen und zweckmäßigen Änderungen an den Schuldverschreibungs- bedingungen Schuldverschreibungsbedingungen vorzunehmen. Dies bezieht sich insbesondere auf Änderungen, die in Bezug auf die schuldbefreiende Leistung durch die Emittentin sowie die Übertragung der Schuldverschreibungen eine nachvollziehbare Zuordnung der Eigentumsverhält- nisse Eigentumsverhältnisse sicherstellen sollen. Die Schuldverschreibungsinhaber stimmen einer entspre- chenden entsprechenden Änderung an den Schuldverschreibungsbedingungen hiermit zu.

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Änderung des Nachweissystems. Die Emittentin behält sich vor, die Zuordnung des Eigentums der Eigentumsverhältnisse an den DPV-Schuldverschreibungen durch die DPV Token jederzeit durch ein anderes geeignetes Nachweissystem, das eine nachvollziehbare Zuordnung des Eigentums der Eigentumsverhältnisse an den DPV-Schuldverschreibungen erlaubt, zu ersetzen. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass das Protokoll der FinX Blockchain weiterentwickelt wird und in der Folge unter- schiedliche unterschiedliche Versionen des Protokolls parallel existieren. Die Emittentin ist berechtigt, die dafür notwendigen und zweckmäßigen Änderungen an den Schuldverschreibungs- bedingungen Schuldverschreibungsbedingungen vorzunehmen. Dies bezieht sich insbesondere auf Änderungen, die in Bezug auf die schuldbefreiende Leistung durch die Emittentin sowie die Übertragung der DPV-Schuldverschreibungen eine nachvollziehbare Zuordnung der Eigentumsverhält- nisse Eigentumsverhältnisse sicherstellen sollen. Die Schuldverschreibungsinhaber stimmen einer entspre- chenden entsprechenden Änderung an den Schuldverschreibungsbedingungen hiermit zu.

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Änderung des Nachweissystems. Die Emittentin behält sich vor, die Zuordnung des Eigentums der Eigentumsverhältnisse an den RBC-Schuldverschreibungen durch die RBC Token jederzeit durch ein anderes geeignetes Nachweissystem, das eine nachvollziehbare Zuordnung des Eigentums der Eigentumsverhältnisse an den RBC-Schuldverschreibungen erlaubt, zu ersetzen. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass das Protokoll der FinX Blockchain weiterentwickelt wird und in der Folge unter- schiedliche unterschiedliche Versionen des Protokolls parallel existieren. Die Emittentin ist berechtigt, die dafür notwendigen und zweckmäßigen Änderungen an den Schuldverschreibungs- bedingungen Schuldverschreibungsbedingungen vorzunehmen. Dies bezieht sich insbesondere auf Änderungen, die in Bezug auf die schuldbefreiende Leistung durch die Emittentin sowie die Übertragung der RBC-Schuldverschreibungen eine nachvollziehbare Zuordnung der Eigentumsverhält- nisse Eigentumsverhältnisse sicherstellen sollen. Die Schuldverschreibungsinhaber stimmen einer entspre- chenden entsprechenden Änderung an den Schuldverschreibungsbedingungen hiermit zu.

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Änderung des Nachweissystems. Die Emittentin behält sich vor, die Zuordnung des Eigentums der Inhaberschaft an den Schuldverschreibungen durch die SWI04 Token jederzeit durch ein anderes geeignetes Nachweissystem, das eine nachvollziehbare Zuordnung des Eigentums der In- haberschaft an den Schuldverschreibungen erlaubt, zu ersetzen. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass das Protokoll der FinX Permissioned Blockchain weiterentwickelt wird und in der Folge unter- schiedliche unterschiedliche Versionen des Protokolls parallel existieren. Die Emittentin ist berechtigt, die dafür notwendigen und zweckmäßigen Änderungen an den Schuldverschreibungs- bedingungen Schuldverschreibungsbedingungen vorzunehmen. Dies bezieht sich insbesondere insbeson- dere auf ÄnderungenÄnderungen von Schuldverschreibungsbedingungen, die in Bezug auf die schuldbefreiende schuldbefreien- de Leistung durch die Emittentin sowie oder die Übertragung der Schuldverschreibungen eine nachvollziehbare Zuordnung der Eigentumsverhält- nisse sicherstellen sollenbetreffen. Die Schuldverschreibungsinhaber stimmen einer entspre- chenden entsprechenden Änderung an den Schuldverschreibungsbedingungen hiermit zu.

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