Änderungen durch Travelscape vor Reisebeginn Musterklauseln

Änderungen durch Travelscape vor Reisebeginn. Da die Modalitäten Ihrer Pauschalreise viele Monate im Voraus geplant sind, muss Travelscape von Zeit zu Zeit eine Änderung an Ihrer Pauschalreise vornehmen. Travelscape behält sich das Recht vor, dies jederzeit zu tun. Die meisten Änderungen sind geringfügige Änderungen, aber gelegentlich muss Travelscape den Kunden über eine erhebliche Änderung informieren, die Travelscape an den wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen vornehmen muss, oder wenn Travelscape keine der speziellen Anforderungen erfüllen kann, die Travelscape akzeptiert hat. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Travelscape eine wesentliche Änderung an Ihrer Pauschalreise vornehmen muss, wird Travelscape Ihnen dies so schnell wie möglich mitteilen. Sie haben dann die Möglichkeit dazu: die vorgeschlagene Änderung zu akzeptieren. Wenn dies zu einer Pauschalreise von geringerer Qualität oder zu geringeren Kosten führt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Preisminderung gemäß Ziffer 10; die vorgeschlagene Änderung abzulehnen und den Vertrag ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr zu beenden; oder die vorgeschlagene Änderung abzulehnen, den Vertrag Ihrer Pauschalreise zu beenden und eine andere zu wählen, wenn Travelscape sich entscheidet, Ihnen eine solche anzubieten. Wenn Sie sich für eine alternative Pauschalreise entscheiden, informiert Travelscape Sie über deren Auswirkungen auf den Preis Ihrer Buchung. Wenn die alternative Pauschalreise eine geringere Qualität aufweist oder weniger kostet, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Preissenkung gemäß Ziffer 10 unten. Travelscape gibt Ihnen eine angemessene Frist für Ihre Entscheidung, die in der Regel 7 Tage nach Bekanntgabe der Änderung beträgt. Wenn Sie die Preiserhöhung nicht innerhalb dieser Frist bestätigen, sendet Travelscape Ihnen eine Erinnerung zu, nach der Travelscape berechtigt ist, vom Vertrag der Pauschalreise zurückzutreten und Ihnen eine Rückerstattung zu gewähren. Wenn Sie sich entscheiden, die vorgeschlagene Änderung abzulehnen und den Vertrag Ihrer Pauschalreise mit voller Rückerstattung zu beenden, haben Sie möglicherweise auch Anspruch auf Entschädigung gemäß Ziffer 10. Dies geschieht in der Regel wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt, es sei denn, die Änderung ist auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückzuführen, in denen keine Entschädigung zu zahlen ist. Bitte beachten Sie: Im Falle von mehr als einer wesentlichen Änderung der Pauschalreise des Kunden zahlt Travelscape eine Entschädigung ...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.