Common use of Änderungen während der Reise Clause in Contracts

Änderungen während der Reise. 9.1. Während der Reise kann es aus verschiedenen Gründen zu unterschiedlichen Änderungen kommen, wie z.B. dass von der vertraglich vereinbarten Route abgewichen werden muss, vereinbarte Ein- und Ausstiegsstellen nicht eingehalten werden können, einzelne Teile / Stationen der Reise verschoben oder komplett ausgelassen werden müssen, geplante Besichtigungen ausgelassen oder geändert werden müssen, kurzfristige Schließungen, verkehrsbedingter Stau etc. In all diesen Fällen bemüht sich die Xxxxxx GmbH gleichwertige Alternativen anzubieten bzw. allenfalls entfallene Teile an anderer Stelle nachzuholen. 9.2. Gründe für unter 9.1. angeführte mögliche Änderungen können beispielsweise sein (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Umwelteinflüsse und Naturkatastrophen wie Regen, Wind oder Sturm, Lawinen, Muren, Erdbeben, Überflutungen, Hurrikans etc., Staus, Umleitungen, Baustellen und geänderte Verkehrssituationen, Grenzsperren, staatliche Anordnungen, Terroranschläge, Stromausfälle, kurzfristig geänderte Öffnungszeiten, geänderte Zeiten für Flüge, Fähren, Rundfahrten mit einem regionalen Bus, Schiff oder anderem Verkehrsmittel, Erkrankungen oder andere Verhinderungen von Reiseleitern etc. 9.3. Änderungen, die weder den Charakter der Reise ändern bzw. als Ausfluss und Phänomen des Massentourismus hinzunehmen sind (z.B. Wartezeiten am Buffet etc.) bzw. durch den Reisenden bedingt bzw. verursacht werden bzw. nicht die Qualität eines reiserechtlich relevanten Mangels erzielen, lösen keinen Gewährleistungsanspruch aus.

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Änderungen während der Reise. 9.1. Während der Reise kann es aus verschiedenen Gründen zu unterschiedlichen Änderungen kommen, wie z.B. dass von der vertraglich vereinbarten Route abgewichen werden muss, vereinbarte Ein- und Ausstiegsstellen nicht eingehalten werden können, einzelne Teile / Stationen der Reise verschoben oder komplett ausgelassen werden müssen, geplante Besichtigungen ausgelassen oder geändert werden müssen, kurzfristige Schließungen, verkehrsbedingter Stau etc. In all diesen Fällen bemüht sich die Xxxxxx Peterbus GmbH gleichwertige Alternativen anzubieten bzw. allenfalls entfallene Teile an anderer Stelle nachzuholen. 9.2. Gründe für unter 9.1. angeführte mögliche Änderungen können beispielsweise sein (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Umwelteinflüsse und Naturkatastrophen wie Regen, Wind oder Sturm, Lawinen, Muren, Erdbeben, Überflutungen, Hurrikans etc., Staus, Umleitungen, Baustellen und geänderte Verkehrssituationen, Grenzsperren, staatliche Anordnungen, Terroranschläge, Stromausfälle, kurzfristig geänderte Öffnungszeiten, geänderte Zeiten für Flüge, Fähren, Rundfahrten mit einem regionalen Bus, Schiff oder anderem Verkehrsmittel, Erkrankungen oder andere Verhinderungen von Reiseleitern etc. 9.3. Änderungen, die weder den Charakter der Reise ändern bzw. als Ausfluss und Phänomen des Massentourismus hinzunehmen sind (z.B. Wartezeiten am Buffet etc.) bzw. durch den Reisenden bedingt bzw. verursacht werden bzw. nicht die Qualität eines reiserechtlich relevanten Mangels erzielen, lösen keinen Gewährleistungsanspruch aus.

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Änderungen während der Reise. 9.1. Während der Reise kann es aus verschiedenen Gründen zu unterschiedlichen Änderungen kommen, wie z.B. dass von der vertraglich vereinbarten Route abgewichen werden muss, vereinbarte Ein- und Ausstiegsstellen nicht eingehalten werden können, einzelne Teile / Stationen der Reise verschoben oder komplett ausgelassen werden müssen, geplante Besichtigungen ausgelassen oder geändert werden müssen, kurzfristige Schließungen, verkehrsbedingter Stau etc. In all diesen Fällen bemüht sich die Xxxxxx Schmid GmbH gleichwertige Alternativen anzubieten bzw. allenfalls entfallene Teile an anderer Stelle nachzuholen. 9.2. Gründe für unter 9.1. angeführte mögliche Änderungen können beispielsweise sein (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Umwelteinflüsse und Naturkatastrophen wie Regen, Wind oder Sturm, Lawinen, Muren, Erdbeben, Überflutungen, Hurrikans etc., Staus, Umleitungen, Baustellen und geänderte Verkehrssituationen, Grenzsperren, staatliche Anordnungen, Epidemien, Terroranschläge, Stromausfälle, kurzfristig geänderte Öffnungszeiten, geänderte Zeiten für Flüge, Fähren, Rundfahrten mit einem regionalen Bus, Schiff oder anderem Verkehrsmittel, Erkrankungen oder andere Verhinderungen von Reiseleitern etc. 9.3. Änderungen, die weder den Charakter der Reise ändern bzw. als Ausfluss und Phänomen des Massentourismus hinzunehmen sind (z.B. Wartezeiten am Buffet etc.) bzw. durch den Reisenden bedingt bzw. verursacht werden bzw. nicht die Qualität eines reiserechtlich relevanten Mangels erzielen, lösen keinen Gewährleistungsanspruch aus.

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Änderungen während der Reise. 9.1. Während der Reise kann es aus verschiedenen Gründen zu unterschiedlichen Änderungen kommen, wie z.B. dass von der vertraglich vereinbarten Route abgewichen werden muss, vereinbarte Ein- und Ausstiegsstellen nicht eingehalten werden können, einzelne Teile / Stationen der Reise verschoben oder komplett ausgelassen werden müssen, geplante Besichtigungen ausgelassen oder geändert werden müssen, kurzfristige Schließungen, verkehrsbedingter Stau etc. In all diesen Fällen bemüht sich die Xxxxxx GmbH Reisebüro Zoller gleichwertige Alternativen anzubieten bzw. allenfalls entfallene Teile an anderer Stelle nachzuholen. 9.2. Gründe für unter 9.1. angeführte mögliche Änderungen können beispielsweise sein (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Umwelteinflüsse und Naturkatastrophen wie Regen, Wind oder Sturm, Lawinen, Muren, Erdbeben, Überflutungen, Hurrikans etc., Staus, Umleitungen, Baustellen und geänderte Verkehrssituationen, Grenzsperren, staatliche Anordnungen, Terroranschläge, Stromausfälle, kurzfristig geänderte Öffnungszeiten, geänderte Zeiten für Flüge, Fähren, Rundfahrten mit einem regionalen Bus, Schiff oder anderem Verkehrsmittel, Erkrankungen oder andere Verhinderungen von Reiseleitern etc. 9.3. Änderungen, die weder den Charakter der Reise ändern bzw. als Ausfluss und Phänomen des Massentourismus hinzunehmen sind (z.B. Wartezeiten am Buffet etc.) bzw. durch den Reisenden bedingt bzw. verursacht werden bzw. nicht die Qualität eines reiserechtlich relevanten Mangels erzielen, lösen keinen Gewährleistungsanspruch aus.

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Änderungen während der Reise. 9.1. Während der Reise kann es aus verschiedenen Gründen zu unterschiedlichen Änderungen kommen, wie z.B. dass von der vertraglich vereinbarten Route abgewichen werden muss, vereinbarte Ein- und Ausstiegsstellen nicht eingehalten werden können, einzelne Teile / Stationen der Reise verschoben oder komplett ausgelassen werden müssen, geplante Besichtigungen ausgelassen oder geändert werden müssen, kurzfristige Schließungen, verkehrsbedingter Stau etc. In all diesen Fällen bemüht sich die Xxxxxx Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH gleichwertige Alternativen anzubieten bzw. allenfalls entfallene Teile an anderer Stelle nachzuholen. 9.2. Gründe für unter 9.1. angeführte mögliche Änderungen können beispielsweise sein (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Umwelteinflüsse und Naturkatastrophen wie Regen, Wind oder Sturm, Lawinen, Muren, Erdbeben, Überflutungen, Hurrikans etc., Staus, Umleitungen, Baustellen und geänderte Verkehrssituationen, Grenzsperren, staatliche Anordnungen, Terroranschläge, Stromausfälle, kurzfristig geänderte Öffnungszeiten, geänderte Zeiten für Flüge, Fähren, Rundfahrten mit einem regionalen Bus, Schiff oder anderem Verkehrsmittel, Erkrankungen oder andere Verhinderungen von Reiseleitern etc. 9.3. Änderungen, die weder den Charakter der Reise ändern bzw. als Ausfluss und Phänomen des Massentourismus hinzunehmen sind (z.B. Wartezeiten am Buffet etc.) bzw. durch den Reisenden bedingt bzw. verursacht werden bzw. nicht die Qualität eines reiserechtlich relevanten Mangels erzielen, lösen keinen Gewährleistungsanspruch aus.

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Änderungen während der Reise. 9.1. Während der Reise kann es aus verschiedenen Gründen zu unterschiedlichen Änderungen kommen, wie z.B. dass von der vertraglich vereinbarten Route abgewichen werden muss, vereinbarte Ein- und Ausstiegsstellen nicht eingehalten werden können, einzelne Teile / Stationen der Reise verschoben oder komplett ausgelassen werden müssen, geplante Besichtigungen ausgelassen oder geändert werden müssen, kurzfristige Schließungen, verkehrsbedingter Stau etc. In all diesen Fällen bemüht sich die Xxxxxx Neubauer Reisen GmbH gleichwertige Alternativen anzubieten bzw. allenfalls entfallene Teile an anderer Stelle nachzuholen. 9.2. Gründe für unter 9.1. angeführte mögliche Änderungen können beispielsweise sein (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Umwelteinflüsse und Naturkatastrophen wie Regen, Wind oder Sturm, Lawinen, Muren, Erdbeben, Überflutungen, Hurrikans etc., Staus, Umleitungen, Baustellen und geänderte Verkehrssituationen, Grenzsperren, staatliche Anordnungen, Terroranschläge, Stromausfälle, kurzfristig geänderte Öffnungszeiten, geänderte Zeiten für Flüge, Fähren, Rundfahrten mit einem regionalen Bus, Schiff oder anderem Verkehrsmittel, Erkrankungen oder andere Verhinderungen von Reiseleitern etc. 9.3. Änderungen, die weder den Charakter der Reise ändern bzw. als Ausfluss und Phänomen des Massentourismus hinzunehmen sind (z.B. Wartezeiten am Buffet etc.) bzw. durch den Reisenden bedingt bzw. verursacht werden bzw. nicht die Qualität eines reiserechtlich relevanten Mangels erzielen, lösen keinen Gewährleistungsanspruch aus.

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Änderungen während der Reise. 9.1. Während der Reise kann es aus verschiedenen Gründen zu unterschiedlichen Änderungen kommen, wie z.B. dass von der vertraglich vereinbarten Route abgewichen werden muss, vereinbarte Ein- und Ausstiegsstellen nicht eingehalten werden können, einzelne Teile / Stationen der Reise verschoben oder komplett ausgelassen werden müssen, geplante Besichtigungen ausgelassen oder geändert werden müssen, kurzfristige Schließungen, verkehrsbedingter Stau etc. In all diesen Fällen bemüht sich die Fa. Xxxxx Xxxxxx GmbH Reisebüro-Busunternehmen e.U. gleichwertige Alternativen anzubieten bzw. allenfalls entfallene Teile an anderer Stelle nachzuholen. 9.2. Gründe für unter 9.1. angeführte mögliche Änderungen können beispielsweise sein (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Umwelteinflüsse und Naturkatastrophen wie Regen, Wind oder Sturm, Lawinen, Muren, Erdbeben, Überflutungen, Hurrikans etc., Staus, Umleitungen, Baustellen und geänderte Verkehrssituationen, Grenzsperren, staatliche Anordnungen, Terroranschläge, Stromausfälle, kurzfristig geänderte Öffnungszeiten, geänderte Zeiten für Flüge, Fähren, Rundfahrten mit einem regionalen Bus, Schiff oder anderem Verkehrsmittel, Erkrankungen oder andere Verhinderungen von Reiseleitern etc. 9.3. Änderungen, die weder den Charakter der Reise ändern bzw. als Ausfluss und Phänomen des Massentourismus hinzunehmen sind (z.B. Wartezeiten am Buffet etc.) bzw. durch den Reisenden bedingt bzw. verursacht werden bzw. nicht die Qualität eines reiserechtlich relevanten Mangels erzielen, lösen keinen Gewährleistungsanspruch aus.

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