Stornierungen. 4.1. Kann ein Nutzer das gebuchte Fahrzeug nicht nutzen, kann eine Stornierung erfolgen.
Stornierungen. Die Bank wird sachlich unzutreffende Buchungen durch Stornierung der Bu- chung rückgängig machen und eine korrigierte Buchung durchführen, so- fern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde erhält eine Infor- mation darüber, entweder über den Buchungstext oder mittels separatem Schreiben.
Stornierungen. Wird eine Präsenzschulung storniert, wird der in der Einzelbestellung für diese Präsenzschulung genannte Wert der jeweiligen stornierten Präsenzschulung nicht auf den Verpflichtungswert angerechnet. Bei Stornierungen seitens des Auftraggebers werden die dem Auftraggeber in Rechnung gestellten Stornierungsgebühren nicht auf den Verpflichtungswert angerechnet.
Stornierungen. Bei Stornierungen von vereinbarten Nutzungen durch den Zugangsberechtigten, die von ihm zu vertreten sind, beträgt das Stornierungsentgelt: • Null Prozent des jeweils gültigen Entgeltsatzes der aktuellen Entgeltliste für die Umschlagmenge (Versand + Empfang) des zuletzt am gleichen Wochentag genutzten Slots, bei Stornierungen die bis zu 48 Std. vor der vereinbarten Nutzung bei der Kombi Terminal Heilbronn GmbH eingehen. • 10 Prozent des jeweils gültigen Entgeltsatzes der aktuellen Entgeltliste für die Um- schlagmenge (Versand + Empfang) des zuletzt am gleichen Wochentag genutzten Slots, bei Stornierungen die weniger als 48 Std. und mehr als 24 Std. vor der vereinbarten Nutzung bei der Kombi Terminal Heilbronn GmbH eingehen. • 30 Prozent des jeweils gültigen Entgeltsatzes der aktuellen Entgeltliste für die Umschlagmenge (Versand + Empfang) des zuletzt am gleichen Wochentag genutzten Slots, bei Stornierungen die weniger als 24 Std. vor der vereinbarten Nutzung bei der Kombi Terminal Heilbronn GmbH eingehen. Sofern noch kein zuvor genutzter Slot für den gleichen Wochentag als Bezugsgröße vorliegt, wird die bestellte Umschlagmenge (Empfang + Versand) als Berechnungsgrundlage herangezogen.
Stornierungen. Bei Stornierungen von vereinbarten Nutzungen durch den Zugangsberechtigten, die von ihm zu vertreten sind, beträgt das Stornierungsentgelt: • Null Prozent des jeweils gültigen Entgeltsatzes der aktuellen Entgeltliste bei Stornierun- gen die bis 168 Stunden vor der vereinbarten Nutzung bei TriCon eingehen, • 20 Prozent des jeweils gültigen Entgeltsatzes der aktuellen Entgeltliste bei Stornierungen die ab 167 bis 24 Stunden vor der vereinbarten Nutzung bei TriCon eingehen, • 40 Prozent des jeweils gültigen Entgeltsatzes der aktuellen Entgeltliste bei Stornierungen die weniger als 24 Stunden vor der vereinbarten Nutzung bei TriCon eingehen. Es wird immer die Umschlagmenge des für den gleichen Wochentag zuletzt genutzten Slots zugrunde gelegt. Sofern noch kein zuvor genutztes Slot für den gleichen Wochentag als Be- zugsgröße vorliegt, wird die bestellte Umschlagmenge (Empfang + Versand) als Berechnungs- grundlage herangezogen.
Stornierungen. Auftragsstornierungen ohne vorher vereinbarte Zustimmung durch Invacare sind nicht möglich. Grundsätzlich sind Stornierungen schriftlich zu erfolgen. Bei erfolgter Zusage werden für die Stornierung folgende Aufwandspauschalen berechnet: • Bei Standard- oder Fertigprodukten: 5 % des Warenwertes • Bei konfigurierten Produkten: 10 % des Warenwertes.
Stornierungen. Es gelten die Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen der FTI Touristik GmbH.
Stornierungen. Ohne die Rechte von Stripe gemäß der Ziffern 5.4 - 5.6 dieser Stripe Payment Bedingungen einzuschränken, kann Stripe eine Stornierung einleiten, wenn:
Stornierungen. Stornierungen sind nur gegen schriftliche Rücktrittserklärung unter Angabe Ihrer Buchungsnummer möglich. Die Stornierungsgebühr beträgt: Bis 31 Tage vor Flug: 20,- EUR pro Person 30 – 10 Tage vor Flug: 50 % Stornogebühr 09 – 0 Tage vor Flug: 100 % Stornogebühr Es gilt das Eingangsdatum Ihrer Stornierung bei der DZR.
Stornierungen. Stornierungen von Anmeldungen bis 4 Kalenderwochen vor Trainingsbeginn führen zu einer Stornogebühr von 10% des Trainingspreises. Bei Stornierungen bis spätestens 2 Kalenderwochen vor Trainingsbeginn berechnet der Trainingsanbieter eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Trainingspreises. Bei Stornierungen des Kunden, die nach 2 Kalenderwochen vor Trainingsbeginn eingehen, müssen wir den gesamten Trainingsbetrag zu 100% in Rechnung stellen. Auch bei vollständiger oder teilweiser Nichtteilnahme ist die volle Trainingsgebühr zu 100% zu entrichten. Alle Stornierungen bedürfen der Schriftform per E- Mail an den Trainingsanbieter.