ÖFFNUNGS- UND BETREUUNGSZEITEN Musterklauseln

ÖFFNUNGS- UND BETREUUNGSZEITEN. Die WIKI-Freizeitbetreuung ist eine pädagogische Einrichtung, die zur Erziehung und Betreuung von schulpflichtigen Kindern bestimmt ist. Die Teilnahme an der Betreuung ist nach Anmeldung bzw. Kenntnisnahme der Betreuungsvereinbarungen verbindlich. Die Anmeldung erfolgt für jeweils ein Schuljahr. Informationen über eventuell zusätzliche Sommerbetreuungsangebote erhalten Sie in der Einrichtung. Das Schuljahr 2022/23 beginnt am Montag, 12. September 2022 und endet am Xxxxxxx, 07. Juli 2023. Die Öffnungszeiten der Einrichtung werden mit dem Unterrichtsschluss der Klassen bzw. dem Stundenplan abgestimmt. Die genaue Öffnungszeit finden Sie am Informationsblatt zur Anmeldung, das als Teil der Betreuungsvereinbarung gilt. An sogenannten „Fenstertagen“ und in den Herbstferien wird bei ausreichend Bedarf eine Ganztagsbetreuung angeboten. Ansonsten ist die Einrichtung in den Schulferien (Weihnachts-, Oster- und Semesterferien) geschlossen. In der GTS besteht eine Anwesenheitspflicht bis 16 Uhr.
ÖFFNUNGS- UND BETREUUNGSZEITEN. Die Betreuung findet im Schuljahr 2023/24 von Mo-Fr von 11:50 bis 13:00, 16:00 oder 17:00 statt und findet in den Räumlichkeiten der GTS-Nachmittagsbetreuung der Volksschule St. Xxxxxx x.X. statt. Die Öffnungszeiten werden an die Schulen bzw. den Stundenplan angepasst.
ÖFFNUNGS- UND BETREUUNGSZEITEN. 2.1 Die DRK Kindertageseinrichtung hat von Montag bis Xxxxxxx in der Zeit von 06.00 Uhr bis 17.00 Uhr, bei Bedarf bis 19.00 Uhr geöffnet.
ÖFFNUNGS- UND BETREUUNGSZEITEN. 4.1. Die Öffnungszeiten des Kindergartens Fingerhut sind generell: Montag – Xxxxxxx: 07.30 - 17.00 Uhr
ÖFFNUNGS- UND BETREUUNGSZEITEN. Die Betriebskindertagesstätte hat von Montag bis Xxxxxxx in der Zeit von 05:30 Uhr bis 20:30 Uhr geöffnet. Die Betreuungszeit richtet sich nach der jeweils geltenden Regelung. Derzeit können Sie aus den auf Seite 2 angegebenen Betreuungszeiten wählen. Änderungen der Betreuungszeit können bis zum 15. des Monats für den Folgemonat mittels Änderungsvertrag zwischen den Personensorgeberechtigten und der Leiterin der Betriebskindertagesstätte vorgenommen werden. Die Eingewöhnungszeit beginnt frühestens mit dem ersten Betreuungstag und wird in der Zeit vom . . bis . . durchgeführt.
ÖFFNUNGS- UND BETREUUNGSZEITEN. Die DRK Kindertagesstätte hat von Montag bis Xxxxxxx in der Zeit von 06:15 Uhr bis 16:30 Uhr geöffnet. Die Kindertagesstätte ist am Tag nach Himmelfahrt sowie zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. An sonstigen Brückentagen, während der Sommerferien und für maximal 2 pädagogische Teamtage im Kalenderjahr kann die Kindertagesstätte ebenfalls geschlossen werden. Auch Teilschließungen der Einrichtung sind möglich. Entsprechende Regelungen werden rechtzeitig mitgeteilt. Die Betreuungszeit richtet sich nach der jeweils geltenden Regelung. Derzeit können Sie aus den auf Seite 2 angegebenen Betreuungszeiten wählen. Änderungen der Betreuungsdauer können bis zum 15. des Monats für den Folgemonat mittels Änderungsvertrag zwischen den Personensorgeberechtigten und der Leiterin der Kindertagesstätte vereinbart werden. Die Eingewöhnungszeit beginnt frühestens mit dem ersten Betreuungstag und wird in der Zeit vom . . bis . . durchgeführt.
ÖFFNUNGS- UND BETREUUNGSZEITEN. Die Kita ist Montag bis Xxxxxxx von 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr geöffnet. Wir bieten neben der Möglichkeit eines Ganztagesplatzes (GT) auch Teilzeitbetreuungsplätze an: Halbtagesplatz (HT): 07:00 Uhr bis 11:30 Uhr (ohne Mittagessen) Zweidrittel-Tagesplatz (ZT): 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr (mit Mittagessen) Ganztagesplatz (GT): 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr (mit Mittagessen)
ÖFFNUNGS- UND BETREUUNGSZEITEN. Die WIKI GTS in der VS Lannach ist eine pädagogische Einrichtung, die zur Erziehung und Betreuung von schulpflichtigen Kindern bestimmt ist. Die Teilnahme an der Betreuung ist nach Anmeldung bzw. Kenntnisnahme der Betreuungsvereinbarungen verbindlich. Die Anmeldung erfolgt für jeweils ein Schuljahr. Voraussetzung ist eine Mindestbetreuungszeit von einem Tag pro Woche. Das Schuljahr 2019/20 beginnt am Montag, 09. September 2019. In Abstimmung mit dem Unterrichtsschluss der Klassen bzw. dem Stundenplan. Grundsätzlich von Montag bis Xxxxxxx 11.50 – 17.55 Uhr. An sogenannten „Fenstertagen“, am Dienstag nach Ostern und am Dienstag nach Pfingsten sowie an schulautonomen Tagen (5 Tage / Schuljahr) wird bei Bedarf eine Ganztagsbetreuung angeboten. Ansonsten ist die Einrichtung in den Schulferien (Weihnachts-, Oster- und Semesterferien) geschlossen. In der GTS besteht eine Anwesenheitspflicht bis 16:15 Uhr.
ÖFFNUNGS- UND BETREUUNGSZEITEN. In Abstimmung mit dem Unterrichtsschluss der Klassen und in Abstimmung mit den Eltern: Grundsätzlich von Montag bis Xxxxxxx 11.15 – 17.00 Uhr. An sogenannten „Fenstertagen“, am Dienstag nach Ostern und am Dienstag nach Pfingsten sowie an schulautonomen Tagen (5 Tage / Schuljahr) wird bei ausreichend Bedarf eine Ganztagsbetreuung angeboten. Ansonsten ist die Einrichtung in den Schulferien (Weihnachts-, Oster- und Semesterferien) geschlossen. In der GTS besteht eine Anwesenheitspflicht bis 16 Uhr. Die Beiträge werden mittels Abbuchungsauftrag um den 5. des laufenden Monats von Ihrem Konto abgebucht. Durch den Wechsel des Betreuungsjahres Mitte September und den damit anfallenden erhöhten Verwaltungsaufwand kommt es jedoch bei den Einzügen im September und Oktober zu Verzögerungen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Der Elternbeitrag ist für das Schuljahr 10 x zu entrichten (September bis Juni). 1 Tag / Woche 50,00 € VS-Kinder: 3,40 € pro Portion 2 Tage / Woche 65,00 € NMS-Kinder: 3,60 € pro Portion 3 Tage / Woche 80,00 € (Änderungen vorbehalten) 4 Tage / Woche 95,00 € Die Kosten für das Mittagessen werden monatlich 5 Tage / Woche 110,00 € im Nachhinein mit den Elternbeiträgen eingezogen. Kosten pro Tag € 15,- (falls die Betreuung nur in Ausnahmefällen benötigt wird) Um Bankspesen zu vermeiden, bitten wir Sie im Falle von Unklarheiten bei der Abbuchung in Ihrem eigenen Interesse die WIKI Zentrale zu kontaktieren. Xxxxxxxxxx, die durch ungerechtfertigten Kundeneinspruch bzw. Rückbuchungen durch die Bank verursacht werden, müssen wir an Sie weiter verrechnen.

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Preis- und Zahlungsbedingungen 1. Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebotes oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten insbesondere für Zement, Zuschlagstoffe (Sand und Kies), Fracht, Energie und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auf- tragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Nichtkaufmann, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.