ÖFFNUNGS- UND BETREUUNGSZEITEN Musterklauseln

ÖFFNUNGS- UND BETREUUNGSZEITEN. Die WIKI-Freizeitbetreuung ist eine pädagogische Einrichtung, die zur Erziehung und Betreuung von schulpflichtigen Kindern bestimmt ist. Die Teilnahme an der Betreuung ist nach Anmeldung bzw. Kenntnisnahme der Betreuungsvereinbarungen verbindlich. Die Anmeldung erfolgt für jeweils ein Schuljahr. Informationen über eventuell zusätzliche Sommerbetreuungsangebote erhalten Sie in der Einrichtung. Das Schuljahr 2022/23 beginnt am Montag, 12. September 2022 und endet am Xxxxxxx, 07. Juli 2023. Die Öffnungszeiten der Einrichtung werden mit dem Unterrichtsschluss der Klassen bzw. dem Stundenplan abgestimmt. Die genaue Öffnungszeit finden Sie am Informationsblatt zur Anmeldung, das als Teil der Betreuungsvereinbarung gilt. An sogenannten „Fenstertagen“ und in den Herbstferien wird bei ausreichend Bedarf eine Ganztagsbetreuung angeboten. Ansonsten ist die Einrichtung in den Schulferien (Weihnachts-, Oster- und Semesterferien) geschlossen. In der GTS besteht eine Anwesenheitspflicht bis 16 Uhr.
ÖFFNUNGS- UND BETREUUNGSZEITEN. Die Betreuung findet im Schuljahr 2024/25 von Mo-Fr von 11:50 bis 13:00, 16:00 oder 17:00 in den Räumlichkeiten der GTS-Nachmittagsbetreuung der Volksschule St. Xxxxxx x.X. statt. Die Öffnungszeiten werden an die Schule bzw. den Stundenplan angepasst.
ÖFFNUNGS- UND BETREUUNGSZEITEN. Die Betriebskindertagesstätte hat von Montag bis Xxxxxxx in der Zeit von 05:30 Uhr bis 20:30 Uhr geöffnet. Die Betreuungszeit richtet sich nach der jeweils geltenden Regelung. Derzeit können Sie aus den auf Seite 2 angegebenen Betreuungszeiten wählen. Änderungen der Betreuungszeit können bis zum 15. des Monats für den Folgemonat mittels Änderungsvertrag zwischen den Personensorgeberechtigten und der Leiterin der Betriebskindertagesstätte vorgenommen werden. Die Eingewöhnungszeit beginnt frühestens mit dem ersten Betreuungstag und wird in der Zeit vom . . bis . . durchgeführt.
ÖFFNUNGS- UND BETREUUNGSZEITEN. Die DRK Kindertagesstätte hat von Montag bis Xxxxxxx in der Zeit von 06:15 Uhr bis 16:30 Uhr geöffnet. Die Kindertagesstätte ist am Tag nach Himmelfahrt sowie zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. An sonstigen Brückentagen, während der Sommerferien und für maximal 2 pädagogische Teamtage im Kalenderjahr kann die Kindertagesstätte ebenfalls geschlossen werden. Auch Teilschließungen der Einrichtung sind möglich. Entsprechende Regelungen werden rechtzeitig mitgeteilt. Die Betreuungszeit richtet sich nach der jeweils geltenden Regelung. Derzeit können Sie aus den auf Seite 2 angegebenen Betreuungszeiten wählen. Änderungen der Betreuungsdauer können bis zum 15. des Monats für den Folgemonat mittels Änderungsvertrag zwischen den Personensorgeberechtigten und der Leiterin der Kindertagesstätte vereinbart werden. Die Eingewöhnungszeit beginnt frühestens mit dem ersten Betreuungstag und wird in der Zeit vom . . bis . . durchgeführt.
ÖFFNUNGS- UND BETREUUNGSZEITEN. 4.1. Die Öffnungszeiten des Kindergartens Fingerhut sind generell: Montag – Xxxxxxx: 07.30 - 17.00 Uhr 4.2. Die Betreuungszeiten in der Kinderstube sind von 08.30 - 12.30 Uhr.
ÖFFNUNGS- UND BETREUUNGSZEITEN. In Abstimmung mit dem Unterrichtsschluss der Klassen und in Abstimmung mit den Eltern: Grundsätzlich von Montag bis Xxxxxxx 11.15 – 17.00 Uhr. An sogenannten „Fenstertagen“, am Dienstag nach Ostern und am Dienstag nach Pfingsten sowie an schulautonomen Tagen (5 Tage / Schuljahr) wird bei ausreichend Bedarf eine Ganztagsbetreuung angeboten. Ansonsten ist die Einrichtung in den Schulferien (Weihnachts-, Oster- und Semesterferien) geschlossen. In der GTS besteht eine Anwesenheitspflicht bis 16 Uhr. Die Beiträge werden mittels Abbuchungsauftrag um den 5. des laufenden Monats von Ihrem Konto abgebucht. Durch den Wechsel des Betreuungsjahres Mitte September und den damit anfallenden erhöhten Verwaltungsaufwand kommt es jedoch bei den Einzügen im September und Oktober zu Verzögerungen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Der Elternbeitrag ist für das Schuljahr 10 x zu entrichten (September bis Juni). 1 Tag / Woche 50,00 € VS-Kinder: 3,40 € pro Portion 2 Tage / Woche 65,00 € NMS-Kinder: 3,60 € pro Portion 3 Tage / Woche 80,00 € (Änderungen vorbehalten) 4 Tage / Woche 95,00 € Die Kosten für das Mittagessen werden monatlich 5 Tage / Woche 110,00 € im Nachhinein mit den Elternbeiträgen eingezogen. Kosten pro Tag € 15,- (falls die Betreuung nur in Ausnahmefällen benötigt wird) Um Bankspesen zu vermeiden, bitten wir Sie im Falle von Unklarheiten bei der Abbuchung in Ihrem eigenen Interesse die WIKI Zentrale zu kontaktieren. Xxxxxxxxxx, die durch ungerechtfertigten Kundeneinspruch bzw. Rückbuchungen durch die Bank verursacht werden, müssen wir an Sie weiter verrechnen.
ÖFFNUNGS- UND BETREUUNGSZEITEN. Die Kita ist Montag bis Xxxxxxx von 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr geöffnet. Wir bieten neben der Möglichkeit eines Ganztagesplatzes (GT) auch Teilzeitbetreuungsplätze an: Halbtagesplatz (HT): 07:00 Uhr bis 11:30 Uhr (ohne Mittagessen) Zweidrittel-Tagesplatz (ZT): 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr (mit Mittagessen) Ganztagesplatz (GT): 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr (mit Mittagessen)
ÖFFNUNGS- UND BETREUUNGSZEITEN. 2.1 Die DRK Kindertageseinrichtung hat von Montag bis Xxxxxxx in der Zeit von 06.00 Uhr bis 17.00 Uhr, bei Bedarf bis 19.00 Uhr geöffnet. 2.2 Veränderungen der Betreuungszeit sind zum 1. des neuen Monats möglich. Bis Ende des laufenden Monats hat der Vertrag Gültigkeit. Veränderungen sind mit der Leitung schriftlich zu vereinbaren. 2.3 Die Kindertageseinrichtung kann über Weihnachten/Neujahr, an sogenannten Brü- ckentagen und für Pädagogische Tage geschlossen werden. Entsprechend geänder- ten Schließzeiten gibt die Kindertageseinrichtung den Eltern Anfang des Jahres bis spätestens 10 Wochen vor der Änderung bekannt. An vorab bekannt gegebenen Schließtagen und in den Schließzeiten besteht kein Anspruch auf Betreuung des Kin- des.
ÖFFNUNGS- UND BETREUUNGSZEITEN. Die WIKI GTS in der VS Lannach ist eine pädagogische Einrichtung, die zur Erziehung und Betreuung von schulpflichtigen Kindern bestimmt ist. Die Teilnahme an der Betreuung ist nach Anmeldung bzw. Kenntnisnahme der Betreuungsvereinbarungen verbindlich. Die Anmeldung erfolgt für jeweils ein Schuljahr. Voraussetzung ist eine Mindestbetreuungszeit von einem Tag pro Woche. Das Schuljahr 2019/20 beginnt am Montag, 09. September 2019. In Abstimmung mit dem Unterrichtsschluss der Klassen bzw. dem Stundenplan. Grundsätzlich von Montag bis Xxxxxxx 11.50 – 17.55 Uhr. An sogenannten „Fenstertagen“, am Dienstag nach Ostern und am Dienstag nach Pfingsten sowie an schulautonomen Tagen (5 Tage / Schuljahr) wird bei Bedarf eine Ganztagsbetreuung angeboten. Ansonsten ist die Einrichtung in den Schulferien (Weihnachts-, Oster- und Semesterferien) geschlossen. In der GTS besteht eine Anwesenheitspflicht bis 16:15 Uhr.

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  • Öffnungszeiten Die Einrichtung ist für den Tagespflegegast in der Regel werktags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet. An gesetzlichen oder regionalen Feiertagen ist die Einrichtung geschlossen.

  • Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden 4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur. 4.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt. 4.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

  • Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit 6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Ho- tels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten Aufwendungen zu mindern. 6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätes- tens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich ver- einbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend. 6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. 6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.

  • Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung 3.1. Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach Pkt. 1 oder 2 vorsätzlich, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegen- heit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. 3.2. Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, ist der Versicherer nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E- Mail, Telefax oder Brief) auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. 3.3. Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hat. Dies gilt auch, wenn der Ver- sicherungsnehmer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der dem Ver- sicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat.

  • Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden

  • Auftragserteilung Der Teilnehmer muss einem Auftrag (zum Beispiel Überweisung) zu dessen Wirksamkeit zustimmen (Autorisierung). Auf Anforderung hat er hierzu Authentifizierungselemente (zum Beispiel Eingabe einer TAN als Nach- weis des Besitzelements) zu verwenden. Die Bank bestätigt mittels Online Banking den Eingang des Auftrags.

  • Erteilung der Rechnungsabschlüsse Die Bank erteilt bei einem Kontokorrentkonto, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen Rechnungsabschluss; dabei werden die in diesem Zeitraum entstandenen beiderseitigen Ansprüche (einschließlich der Zinsen und Entgelte der Bank) verrechnet. Die Bank kann auf den Saldo, der sich aus der Verrechnung ergibt, nach Nummer 12 dieser Geschäftsbedingungen oder nach der mit dem Kunden anderweitig getroffenen Vereinbarung Zinsen berechnen.

  • Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatz- verträge über Finanzdienstleistungen hat der Crowd-Investor, unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen Bundesbank, www.bundes- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Be- schwerde ist schriftlich unter kurzer Schilde- rung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erfor- derlichen Unterlagen an „Deutsche Bundes- bank, Schlichtungsstelle, Xxxxxxxx 00 00 00, X-00000 Xxxxxxxxx“ zu richten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn - der Beschwerdegegenstand bereits bei einem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfah- rens anhängig gemacht wird, - die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist, - ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abge- wiesen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Er- folg bietet, - die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder ei- nes Schlichtungsverfahrens einer Schlichtungsstelle oder einer anderen Gütestelle ist, - der Anspruch bei Erhebung der Kunden- beschwerde bereits verjährt war und der Beschwerdegegner sich auf Verjährung beruft, oder - die Schlichtung die Klärung einer grund- sätzlichen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Demnach hat der Crowd-Investor bei Erhe- bung der Beschwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Darlehensnehmer abgeschlossen hat.