Common use of Überführung bisheriger Löhne Clause in Contracts

Überführung bisheriger Löhne. 0Xxx Xxxxx (exklusive Zulagen und Prämien) der Mitarbeitenden, deren Arbeitsverhältnisse mit der Arbeitgeberin vor dem 1. Januar 2016 begonnen haben, bleiben mit dem Inkrafttreten dieses GAV ohne anderslautende individuelle schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeberin und der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter unverändert. 2Mitarbeitenden, die vor dem 1. Januar 2016 Anspruch auf eine fixe Arbeitsmarktzulage hatten, wird diese Zulage in den Lohn integriert. 3Mitarbeitenden, die vor dem 1. Januar 2016 Anspruch auf eine Pauschal- zulage für Wagenführer/innen im Sachentransportdienst hatten, wird diese Zulage in den Lohn integriert. 4Löhne von Mitarbeitenden, die ab dem 1. Januar 2016 über dem jeweils anwendbaren Lohnband liegen, bleiben solange unverändert, bis sie innerhalb dieses Lohnbandes liegen. 5Löhne von Mitarbeitenden, die ab dem 1. Januar 2016 unter dem jeweils anwendbaren Lohnband liegen, werden in zwei Schritten wie folgt ange- passt: a. Am 1. Januar 2017 mindestens bis 3 Prozent unterhalb des massgeben- den Lohnbandes gemäss diesem GAV b. Am 1. Januar 2018 mindestens bis zum unteren Wert des anwendbaren Lohnbandes gemäss diesem GAV

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag

Überführung bisheriger Löhne. 0Xxx Xxxxx 1Die Löhne (exklusive Zulagen und Prämien) der Mitarbeitenden, deren Arbeitsverhältnisse mit der Arbeitgeberin vor dem 1. Januar 2016 begonnen haben, bleiben mit dem Inkrafttreten dieses GAV ohne anderslautende individuelle schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeberin und der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter unverändert. 2Mitarbeitenden, die vor dem 1. Januar 2016 Anspruch auf eine fixe Arbeitsmarktzulage hatten, wird diese Zulage in den Lohn integriert. 3Mitarbeitenden, die vor dem 1. Januar 2016 Anspruch auf eine Pauschal- zulage für Wagenführer/innen im Sachentransportdienst hatten, wird diese Zulage in den Lohn integriert. 4Löhne von Mitarbeitenden, die ab dem 1. Januar 2016 über dem jeweils anwendbaren Lohnband liegen, bleiben solange unverändert, bis sie innerhalb dieses Lohnbandes liegen. 5Löhne von Mitarbeitenden, die ab dem 1. Januar 2016 unter dem jeweils anwendbaren Lohnband liegen, werden in zwei Schritten wie folgt ange- passt: a. Am 1. Januar 2017 mindestens bis 3 Prozent unterhalb des massgeben- den Lohnbandes gemäss diesem GAV b. Am 1. Januar 2018 mindestens bis zum unteren Wert des anwendbaren Lohnbandes gemäss diesem GAV

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag

Überführung bisheriger Löhne. 0Xxx Xxxxx (exklusive Zulagen und Prämien) der Mitarbeitenden, deren Arbeitsverhältnisse mit der Arbeitgeberin vor dem 1. Januar 2016 begonnen haben, bleiben mit dem Inkrafttreten dieses GAV ohne anderslautende individuelle schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeberin und der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter unverändert. 2Mitarbeitenden, die vor dem 1. Januar 2016 Anspruch auf eine fixe Arbeitsmarktzulage hatten, wird diese Zulage in den Lohn integriert. 3Mitarbeitenden, die vor dem 1. Januar 2016 Anspruch auf eine Pauschal- zulage für Wagenführer/innen im Sachentransportdienst hatten, wird diese Zulage in den Lohn integriert. 4Löhne von Mitarbeitenden, die ab dem 1. Januar 2016 über dem jeweils anwendbaren Lohnband liegen, bleiben solange unverändert, bis sie innerhalb dieses Lohnbandes liegen. 5Löhne von Mitarbeitenden, die ab dem 1. Januar 2016 unter dem jeweils anwendbaren Lohnband Min- destlohn der jeweiligen Funktionsstufe liegen, werden in zwei Schritten wie folgt ange- passtangepasst: a. Am 1. Januar 2017 mindestens bis 3 Prozent unterhalb des massgeben- den Lohnbandes Mindestlohns gemäss diesem GAV b. Am 1. Januar 2018 mindestens bis zum unteren Wert des anwendbaren Lohnbandes der Mindestlohn der jeweiligen Funk- tionsstufe gemäss diesem GAV

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag

Überführung bisheriger Löhne. 0Xxx Xxxxx (exklusive Zulagen und Prämien) der Mitarbeitenden, deren Arbeitsverhältnisse mit der Arbeitgeberin vor dem 1. Januar 2016 begonnen haben, bleiben mit dem Inkrafttreten dieses GAV ohne anderslautende individuelle schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeberin und der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter unverändert. 2Mitarbeitenden, die vor dem 1. Januar 2016 Anspruch auf eine fixe Arbeitsmarktzulage hatten, wird diese Zulage in den Lohn integriert. 3Mitarbeitenden, die vor dem 1. Januar 2016 Anspruch auf eine Pauschal- zulage für Wagenführer/innen im Sachentransportdienst hatten, wird diese Zulage in den Lohn integriert. 4Löhne 3Löhne von Mitarbeitenden, die ab dem 1. Januar 2016 über dem jeweils anwendbaren Lohnband liegen, bleiben solange unverändert, bis sie innerhalb dieses Lohnbandes liegen. 5Löhne 4Löhne von Mitarbeitenden, die ab dem 1. Januar 2016 unter dem jeweils anwendbaren Lohnband liegen, werden in zwei Schritten wie folgt ange- passt: a. Am 1. Januar 2017 mindestens bis 3 Prozent unterhalb des massgeben- den Lohnbandes gemäss diesem GAV b. Am 1. Januar 2018 mindestens bis zum unteren Wert des anwendbaren Lohnbandes gemäss diesem GAV

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag