Überlassung eines A1 Ether Link Anschlusses Musterklauseln

Überlassung eines A1 Ether Link Anschlusses. A1 überlässt ihrem Kunden einen A1 Ether Link Anschluss mit einer der in Tabelle 1 angeführten Bandbreiten und Schnittstellen. Über diesen Anschluss kann (können) ein (mehrere) A1 Ether Link MP Service(s) mit den unter Punkt 4 beschriebenen Bandbreiten und Serviceklassen realisiert werden. Die Summenbandbreite aller an einer NTU terminierenden A1 Ether Link MP Services darf nicht größer als die Bandbreite des A1 Ether Link Anschlusses sein. Tabelle 1: Schnittstellenbeschreibung Schnittstelle (UNI) Stecker Standards 1) Bandbreite der kundenseitigen Schnittstelle (UNI; LAN-Port) Bandbreite der möglichen A1 Ether Link MP Services 2) 10Base-T RJ45 IEEE 802.3i 10 Mbit/s 2, 4, 6, (8, 10 3)) Mbit/s 100Base-T RJ45 IEEE 802.3u 100 Mbit/s 2, 4, 6, 8, 10, 15, 20, 30, 40, 50, 60, (80, 100 4)) Mbit/s 1000Base-T RJ45 IEEE 802.3ab 1000 Mbit/s 2, 4, 6, 8, 10, 15, 20, 30, 40, 50, 60, 80, 100, 150, 200, 250, 300, 400, 500, 600, 700 (800, 900, 1000 5)) Mbit/s 1000Base-SX LC IEEE 802.3z 1000 Mbit/s 2, 4, 6, 8, 10, 15, 20, 30, 40, 50, 60, 80, 100, 150, 200, 250, 300, 400, 500, 600, 700, (800, 900, 1000 5)) Mbit/s 1000Base-LX LC IEEE 802.3z 1000 Mbit/s 2, 4, 6, 8, 10, 15, 20, 30, 40, 50, 60, 80, 100, 150, 200, 250, 300, 400, 500, 600, 700 (800, 900, 1000 5)) Mbit/s 10GBase-SR 6) XX, X0000/XXX oder FC/PC 10) IEEE 802.3ae 10 Gbit/s 2, 4, 6, 8, 10, 15, 20, 30, 40, 50, 60, 80, 100, 150, 200, 250, 300, 400, 500, 600, 700, 800, 900, 1000, Mbit/s 1.5, 2, 2.5, 3, 4, 5, 6, (8,10 6)) 7),8) 9)Gbit/s 10GBase-LR 6) LC, E2000/APC oder FC/PC 10) IEEE 802.3ae 10 Gbit/s 2, 4, 6, 8, 10, 15, 20, 30, 40, 50, 60, 80, 100, 150, 200, 250, 300, 400, 500, 600, 700, 800, 900, 1000, Mbit/s 1.5, 2, 2.5, 3, 4, 5, 6, (8,10 6)) 7),8) 9)Gbit/s 100GBase-LR4 6) 11) E2000/APC oder FC/PC10) IEEE 802.3ba 100 Gbit/s 2, 4, 6, 8, 10, 15, 20, 30, 40, 50, 60, 80, 100, 150, 200, 250, 300, 400, 500, 600, 700, 800, 900, 1000, Mbit/s 1.5, 2, 2.5, 3, 4, 5, 6, (8,10 6)) 7),8)Gbit/s

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

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