Common use of Überlassung und Zuweisung von Wohnungen und Eigenheimen Clause in Contracts

Überlassung und Zuweisung von Wohnungen und Eigenheimen. (1) Die Überlassung einer Genossenschaftswohnung begründet grundsätzlich ein dauerndes Nutzungsrecht des Mitgliedes.

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Überlassung und Zuweisung von Wohnungen und Eigenheimen. (1) Die Überlassung einer Genossenschaftswohnung begründet grundsätzlich grund­ sätzlich ein dauerndes Nutzungsrecht des Mitgliedes.

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Samples: gewoge1897.de

Überlassung und Zuweisung von Wohnungen und Eigenheimen. (1) Die Überlassung einer Genossenschaftswohnung begründet grundsätzlich in der Regel ein dauerndes Nutzungsrecht des Mitgliedes.

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Samples: www.oberursel-owg.de

Überlassung und Zuweisung von Wohnungen und Eigenheimen. (1) . Die Überlassung einer Genossenschaftswohnung begründet grundsätzlich ein dauerndes Nutzungsrecht des Mitgliedes.

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Überlassung und Zuweisung von Wohnungen und Eigenheimen. (1) . Die Überlassung einer Genossenschaftswohnung begründet grundsätzlich ein dauerndes Nutzungsrecht des Mitgliedes.

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Samples: wg-starnberger-see.de

Überlassung und Zuweisung von Wohnungen und Eigenheimen. (1) Die Überlassung einer Genossenschaftswohnung begründet grundsätzlich ein dauerndes Nutzungsrecht des Mitgliedes.

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