Übermittlung an Leistungsträger und Behörden Musterklauseln

Übermittlung an Leistungsträger und Behörden. Wir werden Ihre Daten, soweit zur Vertragsabwicklung notwendig, an die Leistungserbringer weiterleiten. Diese können sich im Ausland befinden, wo der Datenschutz u.U. nicht schweizerischem Standard entspricht. Sowohl wir wie die Leistungserbringer können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung verpflichtet sein, Daten von Ihnen an (ausländische) Behörden weiterzuleiten. Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschliesslich, Flugreisen in die USA (Advance Passenger Information System (APIS), resp. TSA Secure Flight Programm) oder Ferienwohnungsvermieter und Hoteliers.
Übermittlung an Leistungsträger und Behörden. Die Gemeinde Silvaplana wird Ihre Daten, soweit zur Vertragsabwicklung notwendig, an die Leistungserbringer weiterleiten. Sowohl die Gemeinde Silvaplana wie die Leistungserbringer können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung verpflichtet sein, Daten von Ihnen anderen Behörden mitzuteilen. Einige von der Gemeinde Silvaplana organisierte Events werden mit Kooperationspartnern (Medien, Sportartikelhersteller und –händler) beworben. Dies ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung. In diesem Falle übermittelt die Gemeinde Silvaplana die Vor- und Nachnamen, Adressen, einschliesslich der E-Mail-Adresse an den entsprechenden Kooperationspartner zu Marketing und Werbezwecken. Die Kooperationspartner bearbeiten diese Personendaten gemäss ihren eigenen Datenschutzbestimmungen. Der Eventteilnehmer/die Eventteilnehmerin ist mit dieser Weitergabe der Personendaten an den jeweiligen Kooperationspartner ausdrücklich einverstanden. Der Eventteilnehmer/die Eventteilnehmerin kann die Gemeinde Silvaplana anlässlich der Buchung darüber informieren, dass seine/ihre Daten nicht an den Kooperationspartner weitergegeben werden dürfen.
Übermittlung an Leistungsträger und Behörden. IJG leitet Ihre Daten nur weiter, soweit diese zur Vertragsabwicklung mit den Leistungserbringern notwendig sind. Diese können sich im Ausland befinden, wo der Datenschutz u.U. nicht schweizerischem Standard entspricht. Sowohl IJG wie die Leistungserbringer können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung verpflichtet sein, Daten von Ihnen an (ausländische) Behörden weiterzuleiten. Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschliesslich, Flugreisen in die USA (Advance Passenger Information System [APIS], resp. TSA Secure Flight Program) oder Ferienwohnungsvermieter und Hoteliers.
Übermittlung an Leistungsträger und Behörden. Bici leitet Ihre Daten nur weiter, soweit diese zur Vertragsabwicklung mit den Leistungserbringern notwendig sind. Diese können sich im Ausland befinden, wo der Datenschutz u.U. nicht schweizerischem Standard entspricht. Sowohl Bici wie die Leistungserbringer können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung verpflichtet sein, Daten von Ihnen an (ausländische) Behörden weiterzuleiten. Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschliesslich, Flugreisen in die USA