Ombudsman Musterklauseln

Ombudsman. Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman der Schweizer Reisebran- che gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und uns oder der Buchungs- stelle, bei der Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Adresse: Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Xxxxxxxx, 0000 Xxxxxx.
Ombudsman. 17.1. Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen der Wielandbus AG und oder der Horner Reisen AG und dem Kunde sollte die Parteien an den unabhängigen Ombudsman der Reisebranche gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen den Parteien eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.
Ombudsman. Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und VTOI sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman der Reisebranche gelangen. Der Ombudsman strebt bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und VTOI oder der Buchungsstelle, bei welcher Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung an: Ombudsman der Schweizer Reisebranche Xxxxxxxxxxxx 00, Xxxxxxxx, 0000 Xxxxxx +00 (0)00 000 00 00 (Öffnungszeiten: Montag bis Xxxxxxx 10–16 Uhr) xxx.xxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx oder xxxx@xxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx
Ombudsman. Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und THS sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman der Reisebran- che gelangen. Der Ombudsman strebt bei jeder Art von Problemen zwi- schen Ihnen und THS oder der Buchungsstelle, bei welcher Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung an: Ombudsman der Schweizer Reisebranche Xxxxxxxxxxxx 00, Xxxxxxxx, 0000 Xxxxxx +00 (0)00 000 00 00 (Öffnungszeiten: Montag bis Xxxxxxx, 10­–16 Uhr) xxx.xxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx oder xxxx@xxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx
Ombudsman. Den Parteien steht es frei, vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinanderset- zung den Ombudsmann der Schweizer Reisebranche (www.ombudsman- xxxxxxxxx.xx) anzurufen, um eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen.
Ombudsman. Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung oder bei rechtlichen Fragen in Zusammenhang mit diesem Vertrag können Sie den Ombudsman der Schweizer Reisebranche konsultieren (xxx.xxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx). Der Ombudsman strebt bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Center Parcs oder dem Reisebüro, bei dem Sie Ihre Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Lösung an.
Ombudsman. 44. Population Growth Secretariat
Ombudsman. Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und PF sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman der Reisebranche gelangen. Der Ombudsman strebt bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und PF oder der Buchungsstelle, bei welcher Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung an: Ombudsman der Schweizer Reisebranche Xxxxxxxxxxxx 00, Xxxxxxxx, 0000 Xxxxxx +00 (0)00 000 00 00 (Öffnungszeiten: Montag bis Xxxxxxx, 10­–16 Uhr) xxx.xxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx oder xxxx@xxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx
Ombudsman. Vor einer eventuellen gerichtlichen Aus- einandersetzung zwischen Ihnen und Migros GolfCard sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman der Reisebranche gelangen. Der Ombudsman strebt bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Migros GolfCard eine faire und ausgewogene Einigung an: Ombudsman der Schweizer Reisebranche Xxxxxxxxxxxx 00, Xxxxxxxx, 0000 Xxxxxx +00 (0)00 000 00 00 (Öffnungszeiten: Montag bis Xxxxxxx 10–16 Uhr) xxx.xxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx oder xxxx@xxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx
Ombudsman. Kommt es zwischen dem Kunden und GTS im Be- anstandungsfall zu keiner Einigung, hat der Kunde die Möglichkeit, an den unabhängigen Ombudsman der Schweizer Reisebranche zu gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Kun- den und GTS (bzw. dem Reisebüro, bei dem die Reise gebucht wurde), eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Die Adresse des Ombudsmanes lautet: Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Postfach, 0000 Xxxxxx. Mo.–Fr. 10.00–16.00 Uhr, Tel. 000 000 00 35, Fax 000 000 00 00, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx unternehmen. • Die Ersatzperson erfüllt die notwendigen Einreisebe- Kurierdienste) und die daraus resultierenden Folgen und Kosten. Bei Beschädigung oder Verlust der Doku- dingungen (Pass, Visa, Impfvorschriften). • Der Teilnahme der Ersatzperson an der Reise stehen keine gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen entgegen. Die Ersatzperson und der Kunde haften GTS oder bei Vermittlung gegenüber den Leistungs- trägern, solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für die gegebenenfalls durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten. • Eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- pro Person wird in jedem Fall verrechnet. Benennt der Kunde den Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften etc. nicht teil- nehmen, so gilt die Reiseabsage als Annullierung.