Übermittlung und Durchführung eines Rückerstattungsauftrags Musterklauseln

Übermittlung und Durchführung eines Rückerstattungsauftrags. Wenn der Nutzer einen Rückerstattungsauftrag durchführen möchte, weist er sich auf der Website aus unter Angabe seiner Identifikationsdaten oder indem er sich über sein Facebook-Konto anmeldet. Er füllt das korrekte Formular auf der Bezahlseite aus und legt gegebenenfalls die vom Emittenten geforderten Nachweise vor. Der Nutzer muss auf dem Formular folgende Elemente angeben: Betrag der Rückerstattung, Ausführungsdatum des Auftrags und jede weitere erforderliche Information. Der Nutzer erteilt seine unwiderrufliche Zustimmung für den Zahlungsauftrag durch Anklicken der Registerkarte „Validierung“ („Eingangsdatum“). Der Eingang des Zahlungsauftrags wird im persönlichen Bereich des Nutzers oder durch Eingang einer E-Mail bestätigt. Kein Auftrag kann vom Nutzer nach dem Datum zurückgezogen werden, nachdem er als unwiderruflich gilt, das heißt ab dem Eingangsdatum. Die Rückerstattung erfolgt durch Gutschrift auf der Karte (oder des Zahlungsmittels), mit dem der Nutzer das E-Geld erworben hat. Gegebenenfalls erfolgt sie durch Überweisung des Geldbetrags auf seinem Bankkonto oder Zahlung des Zahlungsempfängers, dessen Bankverbindung dem Emittenten mitgeteilt wurde („Mitteilungsdatum“). Es wird zwischen den Parteien vereinbart, dass die Rückerstattung spätestens am Ende des Geschäftstags nach dem Eingangs- oder Mitteilungsdatum je nach Fall durchgeführt wird. Jeder nach 16 Uhr durch den Dienstleister eingegangene Rückerstattungsauftrag gilt am folgenden Geschäftstag als eingegangen. Wenn das Empfangsdatum kein Geschäftstag ist, gilt der Auftrag am folgenden Geschäftstag als eingegangen.
Übermittlung und Durchführung eines Rückerstattungsauftrags. Wenn der Nutzer des Xxxxxx eine Rückerstattung veranlassen möchte, muss er sich auf der Seite einloggen, indem er seine Benutzer-Identifikation (gültige E-Mail-Adresse) und sein Passwort eingibt. Er muss das Rückerstattungsauftragsformular in der entsprechenden Rubrik ausfüllen und gegebenenfalls die vom Emittenten MANGOPAY verlangten Nachweisdokumente übermitteln. Der Rückerstattungsauftrag gilt als unwiderruflich erteilt, wenn der Nutzer auf den Button zur Bestätigung des Formulars klickt. Der Händler sendet dann eine Bestätigungsmail an den Nutzer und leitet anschließend den Rückerstattungsprozess den Formularangaben entsprechend ein.
Übermittlung und Durchführung eines Rückerstattungsauftrags. Wenn der Nutzer des Xxxxxx eine Rückerstattung veranlassen möchte, muss er sich auf der Seite einloggen, indem er seine Benutzer-Identifikation (gültige E-Mail-Adresse) und sein Passwort eingibt. Er muss das Rück- erstattungsauftragsformular in der entsprechenden Rubrik ausfüllen und gegebenenfalls die vom Emittenten MANGOPAY verlangten Nachweisdokumente übermitteln. Der Rückerstattungsauftrag gilt als unwiderruflich erteilt, wenn der Nutzer auf den Button zur Bestätigung des Formulars klickt. Der Händler sendet dann eine Bestätigungsmail an den Nutzer und leitet anschließend den Rückerstattungsprozess den Formularangaben ent- sprechend ein. Bei einer Zahlung mittels Kreditkarte wird der Betrag auf die für die Einzahlung genutzte Karte zurückerstattet. Wurde eine andere Zahlungsmethode gewählt, wird eine Überweisung auf das von dem Nutzer angegebene Bankkonto ausgeführt. Die Rückerstattung wird am nächsten Arbeitstag nach der Benachrichtigung ausgeführt.

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  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens a) Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten waren. Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde. b) Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Kostenersatz nach a) entsprechend kürzen.

  • Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen 12 Eingruppierung § 13 Eingruppierung in besonderen Fällen § 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit § 15 Tabellenentgelt § 16 Stufen der Entgelttabelle § 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen § 18 - gestrichen - § 19 Erschwerniszuschläge § 20 Jahressonderzahlung § 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung § 22 Entgelt im Krankheitsfall § 23 Besondere Zahlungen § 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts § 25 Betriebliche Altersversorgung

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. 2. Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Art. IV Nr. 2 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten

  • Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden 4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur. 4.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt. 4.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung (1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungs- empfängers gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt. (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der Bank autorisiert worden ist. (3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Nummer A.2.6.2.