Übermittlung und Durchführung eines Rückerstattungsauftrags Musterklauseln

Übermittlung und Durchführung eines Rückerstattungsauftrags. Wenn der Nutzer einen Rückerstattungsauftrag durchführen möchte, weist er sich auf der Website aus unter Angabe seiner Identifikationsdaten oder indem er sich über sein Facebook-Konto anmeldet. Er füllt das korrekte Formular auf der Bezahlseite aus und legt gegebenenfalls die vom Emittenten geforderten Nachweise vor. Der Nutzer muss auf dem Formular folgende Elemente angeben: Betrag der Rückerstattung, Ausführungsdatum des Auftrags und jede weitere erforderliche Information. Der Nutzer erteilt seine unwiderrufliche Zustimmung für den Zahlungsauftrag durch Anklicken der Registerkarte „Validierung“ („Eingangsdatum“). Der Eingang des Zahlungsauftrags wird im persönlichen Bereich des Nutzers oder durch Eingang einer E-Mail bestätigt. Kein Auftrag kann vom Nutzer nach dem Datum zurückgezogen werden, nachdem er als unwiderruflich gilt, das heißt ab dem Eingangsdatum. Die Rückerstattung erfolgt durch Gutschrift auf der Karte (oder des Zahlungsmittels), mit dem der Nutzer das E-Geld erworben hat. Gegebenenfalls erfolgt sie durch Überweisung des Geldbetrags auf seinem Bankkonto oder Zahlung des Zahlungsempfängers, dessen Bankverbindung dem Emittenten mitgeteilt wurde („Mitteilungsdatum“). Es wird zwischen den Parteien vereinbart, dass die Rückerstattung spätestens am Ende des Geschäftstags nach dem Eingangs- oder Mitteilungsdatum je nach Fall durchgeführt wird. Jeder nach 16 Uhr durch den Dienstleister eingegangene Rückerstattungsauftrag gilt am folgenden Geschäftstag als eingegangen. Wenn das Empfangsdatum kein Geschäftstag ist, gilt der Auftrag am folgenden Geschäftstag als eingegangen.
Übermittlung und Durchführung eines Rückerstattungsauftrags. Wenn der Nutzer des Xxxxxx eine Rückerstattung veranlassen möchte, muss er sich auf der Seite einloggen, indem er seine Benutzer-Identifikation (gültige E-Mail-Adresse) und sein Passwort eingibt. Er muss das Rückerstattungsauftragsformular in der entsprechenden Rubrik ausfüllen und gegebenenfalls die vom Emittenten MANGOPAY verlangten Nachweisdokumente übermitteln. Der Rückerstattungsauftrag gilt als unwiderruflich erteilt, wenn der Nutzer auf den Button zur Bestätigung des Formulars klickt. Der Händler sendet dann eine Bestätigungsmail an den Nutzer und leitet anschließend den Rückerstattungsprozess den Formularangaben entsprechend ein.
Übermittlung und Durchführung eines Rückerstattungsauftrags. Wenn der Nutzer des Xxxxxx eine Rückerstattung veranlassen möchte, muss er sich auf der Seite einloggen, indem er seine Benutzer-Identifikation (gültige E-Mail-Adresse) und sein Passwort eingibt. Er muss das Rück- erstattungsauftragsformular in der entsprechenden Rubrik ausfüllen und gegebenenfalls die vom Emittenten MANGOPAY verlangten Nachweisdokumente übermitteln. Der Rückerstattungsauftrag gilt als unwiderruflich erteilt, wenn der Nutzer auf den Button zur Bestätigung des Formulars klickt. Der Händler sendet dann eine Bestätigungsmail an den Nutzer und leitet anschließend den Rückerstattungsprozess den Formularangaben ent- sprechend ein. Bei einer Zahlung mittels Kreditkarte wird der Betrag auf die für die Einzahlung genutzte Karte zurückerstattet. Wurde eine andere Zahlungsmethode gewählt, wird eine Überweisung auf das von dem Nutzer angegebene Bankkonto ausgeführt. Die Rückerstattung wird am nächsten Arbeitstag nach der Benachrichtigung ausgeführt.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der Tl-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhal- ten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbrei- tung noch zum Abruf rechts und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenann- ten Verbote und Gebote, ist ERGOSOFT berechtigt, die Vereinba- rung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit ERGOSOFT wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorge- nannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde ERGOSOFT von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei ER- GOSOFT anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch ERGOSOFT. ERGOSOFT veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an ERGOSOFT übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstande- nen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.