Funktionsweise des Xxxxxx Musterklauseln

Funktionsweise des Xxxxxx. Das E-Geld wird auf unbestimmte Zeit auf dem Konto des Nutzers vom Emittenten unter den vereinbaren Preisbedingungen gespeichert. Der Erwerb von E-Geld wird gegen Zahlung eines Geldbetrags, die vom Nutzer direkt beim Emittenten per Karte (oder jedes andere vom Emittenten akzeptierte Zahlungsmittel) angeordnet wird, auf dem Konto gutgeschrieben, nachdem die entsprechenden Kosten, wie von den Preisbedingungen vorgesehen, abgezogen wurden. Das auf diesem Konto verfügbare E-Geld-Guthaben wird mit dem für Bezahlvorgänge verwendeten Betrag oder für eine Rückerstattung und anfallende Kosten, wie in den Preisbedingungen vorgesehen, im Auftrag des Nutzers belastet. Der Emittent ist berechtigt, jederzeit dieses Konto mit dem E- Geld-Betrag zu belasten, der den ausstehenden und fälligen in den Preisbedingungen vorgesehenen Kosten entspricht. Das auf diesem Konto verfügbare E-Geld-Guthaben wird unverzüglich wie folgt angepasst: - ausstehende und fällige Kosten vom Nutzer des Xxxxxx, dessen in Zahlung mit E-Geld erfolgt; - Aufträge, die an den Emittenten übermittelt wurden (oder im Gange sind) und sich auf das auf dem Konto gespeicherte E-Geld konzentrieren; - vom Emittenten im Gegenzug des Erwerbs von E-Geld auf dem Konto eingegangene Geldbeträge; - und jede Stornierung für eine der vorgenannten Transaktionen in Anwendung dieses Vertrags. Vor Übertragung eines Auftrags muss der Nutzer sicherstellen, dass er über einen ausreichenden Betrag verfügt, um den Betrag des Zahlungsvorgangs und die damit verbundenen Kosten wie in den Preisbedingungen vereinbart abzudecken. Gegebenenfalls muss er genügend E-Geld gemäß Artikel 5.1 erwerben, bevor der Auftrag rechtsgültig an den Emittenten zur Ausführung übertragen werden kann. Der Nutzer darf E-Geld nur vorbehaltlich der tatsächlichen Zahlung des entsprechenden Geldbetrags besitzen. Das E-Geld darf auf keinen Fall auf Kredit ausgegeben werden. Wenn also der verfügbare Betrag in E-Geld zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrags durch den Emittenten unter dem Betrag des Zahlungsvorgangs (Kosten eingeschlossen) liegt, wird der Auftrag automatisch vom Emittenten abgelehnt. Die Information zu dieser Ablehnung wird dem Nutzer auf der Website zur Verfügung gestellt. Diese Ablehnung kann zu Zusatzkosten gemäß den Preisbedingungen führen. Die Übertragungsmodalitäten für einen Auftrag durch den Nutzer lauten wie folgt: Wenn der Nutzer einen Zahlungsvorgang ausführen möchte, weist er sich aus in seinem persönlichen Bereich durch Angabe sein...
Funktionsweise des Xxxxxx. 4.1 Erwerb von E-Geld
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  • Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der Baudurchführung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.

  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.