Übermittlung und Erhalt von Nachrichten. (1) Ein TIPS-DCA-Kontoinhaber kann a) direkt und/oder b) über eine oder mehrere einreichende Parteien Nachrichten übermitteln. (2) Ein TIPS-DCA-Kontoinhaber erhält Nachrichten a) direkt oder b) über eine einreichende Partei. (3) Teil I Artikel 7 gilt für einen TIPS-DCA-Kontoinhaber, der Nachrichten über eine einreichende Partei übermittelt oder erhält, so dass diese Nachrichten als vom TIPS-DCA-Kontoinhaber direkt übermittelt oder erhalten gelten.
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