Suspendierung, Beschränkung oder Ausschluss von Auto-collateralisation-Fazilitäten Musterklauseln

Suspendierung, Beschränkung oder Ausschluss von Auto-collateralisation-Fazilitäten. (1) Die Bank suspendiert den Zugang zu den Auto-collateralisation-Fazilitäten oder schließt einen T2S- DCA-Kontoinhaber von den Auto-collateralisation-Fazilitäten aus, wenn sie den Zugang dieses T2S- DCA-Kontoinhabers zu Innertageskrediten suspendiert oder diesen T2S-DCA-Kontoinhaber von Innertageskrediten nach Teil II Artikel 13 ausschließt. 7 xxxx://xxx.xxx.xxx/xxxx/xxxx/xxxx/xxxxxxxx/xxxx/xxxxx.xx.xxxx (2) Die Bank beschränkt den Zugang eines T2S-DCA-Kontoinhabers zu Auto-collateralisation- Fazilitäten, wenn sie den Zugang dieses T2S-DCA-Kontoinhabers zu Innertageskrediten nach Teil II Artikel 13 beschränkt hat. In diesem Fall gilt die festgelegte Obergrenze für den Gesamtbetrag der kombinierten Auto-collateralisation- und Innertageskreditfazilitäten und nicht für jede einzelne der Fazilitäten getrennt.