Übernahme von Alt-Einzelvereinbarungen Musterklauseln

Übernahme von Alt-Einzelvereinbarungen. Die von den Leistungsbeteiligten vor dem Änderungsstichtag abgeschlossenen, diesem Term Sheet als Anlage 1 beigefügten Einzelvereinbarungen (nachfolgend “Alt-Einzelvereinbarungen” genannt) gelten als Einzelvereinbarungen im Sinne dieses Term Sheets. Auch wenn in diesem Term Sheet oder in den Alt-Einzelvereinbarungen etwas anderes vereinbart ist, gelten jedoch für die Alt-Einzelvereinbarungen die Bestimmungen des Term Sheets Nr. 1 und des Rahmenleistungsvertrages. Dies gilt insbesondere für die Bestimmungen über Laufzeiten und Kündigungsfristen und die Regelungen zum Betrieb der Kabelkanalanlagen. Die in den Alt-Einzelvereinbarungen vereinbarten Bestimmungen über die Vergütung bleiben jedoch anwendbar (einschließlich etwaiger laufzeitabhängiger Vergütungsregelungen).