Überprüfung von Gleitzonenfällen. Bei Meldungen sich überschneidender Beschäftigungen (Mehrfachbeschäftigungen) zu der- selben Krankenkasse mit unterschiedlichen Gleitzonen-Kennzeichen erhalten die Kranken- kassen keine Rückmeldung durch die Rentenversicherungsträger, da die Krankenkassen diesen Sachverhalt anhand des eigenen Datenbestandes selbst feststellen können.
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Überprüfung von Gleitzonenfällen. Bei Meldungen sich überschneidender Beschäftigungen (Mehrfachbeschäftigungen) zu der- der selben Krankenkasse mit unterschiedlichen Gleitzonen-Kennzeichen erhalten die Kranken- kassen keine Rückmeldung durch die Rentenversicherungsträger, da die Krankenkassen diesen Sachverhalt anhand des eigenen Datenbestandes selbst feststellen können.
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