Common use of Überschuss-System Sofortbonus Clause in Contracts

Überschuss-System Sofortbonus. Die laufende Überschussbeteiligung wird ab Versicherungs- beginn für eine erhöhte Versicherungsleistung (Sofortbonus) verwendet, die bei Erwerbsunfähigkeit zusätzlich zur garan- tierten Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlt wird. Die Über- schussbeteiligung wird in Prozent der garantierten Versiche- rungsleistungen bemessen. Für beitragspflichtige Versiche- rungsverträge und vorzeitig beitragsfrei gestellte Versiche- rungsverträge wird sie getrennt festgelegt. Maßgebend ist der bei Eintritt der Erwerbsunfähigkeit festgelegte Prozentsatz. Sollte die Überschussbeteiligung reduziert werden, haben Sie zu diesem Zeitpunkt das Recht, Ihren Beitrag zum Tarif PEUZR1 anzupassen und den Versicherungsschutz auf das vor dieser Verringerung der Überschussbeteiligung beste- hende Niveau anzuheben, ohne dass eine erneute Gesund- heitsprüfung erforderlich wird. Eine Anpassung kann nur vorbehaltlich der Regelung nach Ab- schnitt I (Dominanz der Altersversorgung) der Allgemeinen Be- dingungen für die Hauptversicherung vorgenommen werden. Die Überschussbeteiligung wird am 01. Januar eines jeden Jahres zugewiesen. Die Erhöhung wird in Prozent des De- ckungskapitals der jeweiligen Erwerbsunfähigkeits-Zusatzver- sicherung bemessen und in Abhängigkeit von den in Num- mer 1.1 beschriebenen Merkmalen festgelegt. Bestand der Leistungsanspruch nur während eines Teiles des Vorjahres, wird die Erhöhung anteilig berechnet. Ist eine Erwerbsunfä- higkeitsrente versichert, wird die Überschussbeteiligung zur Bildung einer beitragsfreien Erwerbsunfähigkeits-Zusatzrente verwendet. Ist nur die Beitragsbefreiung versichert, wird die Überschussbeteiligung in Form einer beitragsfreien Erwerbs- unfähigkeits-Zusatzrente ausgezahlt.

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Samples: fiseba.de, www.continentale.info

Überschuss-System Sofortbonus. Die laufende Überschussbeteiligung wird ab Versicherungs- beginn für eine erhöhte Versicherungsleistung (Sofortbonus) verwendet, die bei Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit zusätzlich zur garan- tierten Erwerbsunfähigkeitsrente garantier- ten Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird. Die Über- schussbeteiligung Überschussbe- teiligung wird in Prozent der garantierten Versiche- rungsleistungen Versicherungsleis- tungen bemessen. Für beitragspflichtige Versiche- rungsverträge Versicherungsver- träge und vorzeitig beitragsfrei gestellte Versiche- rungsverträge Versicherungsver- träge wird sie getrennt festgelegt. Maßgebend ist der bei Eintritt Ein- tritt der Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit festgelegte Prozentsatz. Sollte die Überschussbeteiligung reduziert werden, haben Sie zu diesem Zeitpunkt das Recht, Ihren Beitrag zum Tarif PEUZR1 PBUZR1 anzupassen und den Versicherungsschutz auf das vor dieser Verringerung der Überschussbeteiligung beste- hende Niveau anzuheben, ohne dass eine erneute Gesund- heitsprüfung erforderlich wird. Eine Anpassung kann nur vorbehaltlich der Regelung nach Ab- schnitt Abschnitt I (Dominanz der Altersversorgung) der Allgemeinen Be- dingungen Bedingungen für die Hauptversicherung vorgenommen werdenwer- den. Die Überschussbeteiligung wird am 01. Januar eines jeden Jahres zugewiesen. Die Erhöhung wird in Prozent des De- ckungskapitals der jeweiligen ErwerbsunfähigkeitsBerufsunfähigkeits-Zusatzver- sicherung bemessen und in Abhängigkeit von den in Num- mer 1.1 beschriebenen Merkmalen festgelegt. Bestand der Leistungsanspruch nur während eines Teiles des Vorjahres, wird die Erhöhung anteilig berechnet. Ist eine Erwerbsunfä- Berufsunfä- higkeitsrente versichert, wird die Überschussbeteiligung zur Bildung einer beitragsfreien ErwerbsunfähigkeitsBerufsunfähigkeits-Zusatzrente verwendet. Ist nur die Beitragsbefreiung versichert, wird die Überschussbeteiligung in Form einer beitragsfreien Erwerbs- Berufs- unfähigkeits-Zusatzrente ausgezahlt.

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Überschuss-System Sofortbonus. Die laufende Überschussbeteiligung wird ab Versicherungs- beginn Versicherungsbeginn für eine erhöhte Versicherungsleistung (Sofortbonus) verwendet, die bei Erwerbsunfähigkeit Berufs- unfähigkeit zusätzlich zur garan- tierten Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlt zu den garantierten Versicherungsleistungen ge- zahlt wird. Die Über- schussbeteiligung Überschussbeteiligung wird in Prozent der garantierten Versiche- rungsleistungen Versicherungsleistungen bemessen. Für beitragspflichtige Versiche- rungsverträge und vorzeitig beitragsfrei gestellte Versiche- rungsverträge wird sie getrennt festgelegt. Maßgebend ist der bei Eintritt der Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit festgelegte Prozentsatz. Sollte die Überschussbeteiligung reduziert werden, haben Sie zu diesem Zeitpunkt das Recht, Ihren Beitrag zum Tarif PEUZR1 PBUZR1 anzupassen und den Versicherungsschutz auf das vor dieser Verringerung der Überschussbeteiligung beste- hende Überschussbe- teiligung bestehende Niveau anzuheben, ohne dass eine erneute Gesund- heitsprüfung Risiko- prüfung erforderlich wird. Eine Anpassung kann nur vorbehaltlich der Regelung nach Ab- schnitt Abschnitt I (Dominanz der Altersversorgung) der Allgemeinen Be- dingungen Bedingungen für die Hauptversicherung vorgenommen werden. Die Überschussbeteiligung wird am 01. Januar eines jeden Jahres zugewiesen. Die Erhöhung wird in Prozent des De- ckungskapitals der jeweiligen Erwerbsunfähigkeits-Zusatzver- sicherung bemessen und in Abhängigkeit von den in Num- mer 1.1 beschriebenen Merkmalen festgelegt. Bestand der Leistungsanspruch nur während eines Teiles des Vorjahres, wird die Erhöhung anteilig berechnetzuge- wiesen. Ist eine Erwerbsunfä- higkeitsrente Berufsunfähigkeitsrente versichert, wird die Überschussbeteiligung Überschuss- beteiligung zur Bildung einer beitragsfreien ErwerbsunfähigkeitsBerufsunfähigkeits-Zusatzrente Zusatz- rente verwendet. Ist nur die Beitragsbefreiung versichert, wird die Überschussbeteiligung Über- schussbeteiligung in Form einer beitragsfreien Erwerbs- unfähigkeitsBerufsunfähigkeits-Zusatzrente Zu- satzrente ausgezahlt. Die Überschussbeteiligung wird in Prozent des De- ckungskapitals der jeweiligen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung be- messen und in Abhängigkeit von den in Nummer 1.1 beschriebenen Merk- malen festgelegt. Bestand der Leistungsanspruch nur während eines Tei- les des Vorjahres, wird die Überschussbeteiligung anteilig berechnet.

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Überschuss-System Sofortbonus. Die laufende Überschussbeteiligung wird ab Versicherungs- beginn Versicherungsbeginn für eine erhöhte Versicherungsleistung (Sofortbonus) verwendet, die bei Erwerbsunfähigkeit Erwerbs- unfähigkeit zusätzlich zur garan- tierten Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlt zu den garantierten Versicherungsleistungen ge- zahlt wird. Die Über- schussbeteiligung Überschussbeteiligung wird in Prozent der garantierten Versiche- rungsleistungen Versicherungsleistungen bemessen. Für beitragspflichtige Versiche- rungsverträge und vorzeitig beitragsfrei gestellte Versiche- rungsverträge wird sie getrennt festgelegt. Maßgebend ist der bei Eintritt der Erwerbsunfähigkeit Er- werbsunfähigkeit festgelegte Prozentsatz. Sollte die Überschussbeteiligung reduziert werden, haben Sie zu diesem Zeitpunkt das Recht, Ihren Beitrag zum Tarif PEUZR1 anzupassen und den Versicherungsschutz auf das vor dieser Verringerung der Überschussbeteiligung beste- hende Überschussbe- teiligung bestehende Niveau anzuheben, ohne dass eine erneute Gesund- heitsprüfung Risiko- prüfung erforderlich wird. Eine Anpassung kann nur vorbehaltlich der Regelung nach Ab- schnitt Abschnitt I (Dominanz der Altersversorgung) der Allgemeinen Be- dingungen Bedingungen für die Hauptversicherung vorgenommen werden. Die Überschussbeteiligung wird am 01. Januar eines jeden Jahres zugewiesenzugewie- sen. Ist eine Erwerbsunfähigkeitsrente versichert, wird die Überschussbe- teiligung zur Bildung einer beitragsfreien Erwerbsunfähigkeits-Zusatz- rente verwendet. Ist nur die Beitragsbefreiung versichert, wird die Über- schussbeteiligung in Form einer beitragsfreien Erwerbsunfähigkeits-Zu- satzrente ausgezahlt. Die Erhöhung Überschussbeteiligung wird in Prozent des De- ckungskapitals der jeweiligen Erwerbsunfähigkeits-Zusatzver- sicherung Zusatzversicherung bemessen und in Abhängigkeit von den in Num- mer Nummer 1.1 beschriebenen Merkmalen festgelegt. Bestand der Leistungsanspruch nur während eines Teiles des Vorjahres, wird die Erhöhung Überschussbeteiligung anteilig berechnet. Ist eine Erwerbsunfä- higkeitsrente versichert, wird die Überschussbeteiligung zur Bildung einer beitragsfreien Erwerbsunfähigkeits-Zusatzrente verwendet. Ist nur die Beitragsbefreiung versichert, wird die Überschussbeteiligung in Form einer beitragsfreien Erwerbs- unfähigkeits-Zusatzrente ausgezahlt.

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Überschuss-System Sofortbonus. Die laufende Überschussbeteiligung wird ab Versicherungs- beginn Versicherungsbeginn für eine erhöhte Versicherungsleistung (Sofortbonus) verwendet, die bei Erwerbsunfähigkeit Berufs- unfähigkeit zusätzlich zur garan- tierten Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlt zu den garantierten Versicherungsleistungen ge- zahlt wird. Die Über- schussbeteiligung Überschussbeteiligung wird in Prozent der garantierten Versiche- rungsleistungen Versicherungsleistungen bemessen. Für beitragspflichtige Versiche- rungsverträge und vorzeitig beitragsfrei gestellte Versiche- rungsverträge wird sie getrennt festgelegt. Maßgebend ist der bei Eintritt der Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit festgelegte Prozentsatz. Sollte die Überschussbeteiligung reduziert werden, haben Sie zu diesem Zeitpunkt das Recht, Ihren Beitrag zum Tarif PEUZR1 PBUZR1 anzupassen und den Versicherungsschutz auf das vor dieser Verringerung der Überschussbeteiligung beste- hende Überschussbe- teiligung bestehende Niveau anzuheben, ohne dass eine erneute Gesund- heitsprüfung Risiko- prüfung erforderlich wird. Eine Anpassung kann nur vorbehaltlich der Regelung nach Ab- schnitt Abschnitt I (Dominanz Do- minanz der Altersversorgung) der Allgemeinen Be- dingungen Bedingungen für die Hauptversicherung Haupt- versicherung vorgenommen werden. Die Überschussbeteiligung wird am 01. Januar eines jeden Jahres zugewiesen. Die Erhöhung wird in Prozent des De- ckungskapitals der jeweiligen Erwerbsunfähigkeits-Zusatzver- sicherung bemessen und in Abhängigkeit von den in Num- mer 1.1 beschriebenen Merkmalen festgelegt. Bestand der Leistungsanspruch nur während eines Teiles des Vorjahres, wird die Erhöhung anteilig berechnetzuge- wiesen. Ist eine Erwerbsunfä- higkeitsrente Berufsunfähigkeitsrente versichert, wird die Überschussbeteiligung Überschuss- beteiligung zur Bildung einer beitragsfreien ErwerbsunfähigkeitsBerufsunfähigkeits-Zusatzrente Zusatz- rente verwendet. Ist nur die Beitragsbefreiung versichert, wird die Überschussbeteiligung Über- schussbeteiligung in Form einer beitragsfreien Erwerbs- unfähigkeitsBerufsunfähigkeits-Zusatzrente Zu- satzrente ausgezahlt. Die Überschussbeteiligung wird in Prozent des De- ckungskapitals der jeweiligen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung be- messen und in Abhängigkeit von den in Nummer 1.1 beschriebenen Merk- malen festgelegt. Bestand der Leistungsanspruch nur während eines Tei- les des Vorjahres, wird die Überschussbeteiligung anteilig berechnet.

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Überschuss-System Sofortbonus. Die laufende Überschussbeteiligung wird ab Versicherungs- beginn Versicherungsbeginn für eine erhöhte Versicherungsleistung (Sofortbonus) verwendet, die bei Erwerbsunfähigkeit Erwerbs- unfähigkeit zusätzlich zur garan- tierten Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlt zu den garantierten Versicherungsleistungen ge- zahlt wird. Die Über- schussbeteiligung Überschussbeteiligung wird in Prozent der garantierten Versiche- rungsleistungen Versicherungsleistungen bemessen. Für beitragspflichtige Versiche- rungsverträge und vorzeitig beitragsfrei gestellte Versiche- rungsverträge wird sie getrennt festgelegt. Maßgebend ist der bei Eintritt der Erwerbsunfähigkeit Er- werbsunfähigkeit festgelegte Prozentsatz. Sollte die Überschussbeteiligung reduziert werden, haben Sie zu diesem Zeitpunkt das Recht, Ihren Beitrag zum Tarif PEUZR1 anzupassen und den Versicherungsschutz auf das vor dieser Verringerung der Überschussbeteiligung beste- hende Überschussbe- teiligung bestehende Niveau anzuheben, ohne dass eine erneute Gesund- heitsprüfung Risiko- prüfung erforderlich wird. Eine Anpassung kann nur vorbehaltlich der Regelung nach Ab- schnitt Abschnitt I (Dominanz Do- minanz der Altersversorgung) der Allgemeinen Be- dingungen Bedingungen für die Hauptversicherung Haupt- versicherung vorgenommen werden. Die Überschussbeteiligung wird am 01. Januar eines jeden Jahres zugewiesenzugewie- sen. Ist eine Erwerbsunfähigkeitsrente versichert, wird die Überschussbe- teiligung zur Bildung einer beitragsfreien Erwerbsunfähigkeits-Zusatz- rente verwendet. Ist nur die Beitragsbefreiung versichert, wird die Über- schussbeteiligung in Form einer beitragsfreien Erwerbsunfähigkeits-Zu- satzrente ausgezahlt. Die Erhöhung Überschussbeteiligung wird in Prozent des De- ckungskapitals der jeweiligen Erwerbsunfähigkeits-Zusatzver- sicherung Zusatzversicherung bemessen und in Abhängigkeit von den in Num- mer Nummer 1.1 beschriebenen Merkmalen festgelegt. Bestand der Leistungsanspruch nur während eines Teiles des Vorjahres, wird die Erhöhung Überschussbeteiligung anteilig berechnet. Ist eine Erwerbsunfä- higkeitsrente versichert, wird die Überschussbeteiligung zur Bildung einer beitragsfreien Erwerbsunfähigkeits-Zusatzrente verwendet. Ist nur die Beitragsbefreiung versichert, wird die Überschussbeteiligung in Form einer beitragsfreien Erwerbs- unfähigkeits-Zusatzrente ausgezahlt.

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