Übertragung und Rückzahlung des Netzbereitstellungsentgeltes. 3.3.1 Wird die Netznutzung innerhalb des Netzes des Netzbetreibers örtlich übertragen, wird das bereits geleistete Netzbereitstellungsentgelt in jenem Ausmaß angerechnet, in dem sich die vereinbarte weitere Netznutzung gegenüber der bisherigen tatsächlich nicht ändert. Die örtliche Übertragung einer bis zum 31.12.2008 vertraglich vereinbarten Mindestleistung, bzw. eines vor 19.2.1999 erworbenen Ausmaßes der Netznutzung ist nicht möglich. Das bis zum 19.2.1999 erworbene Ausmaß der Netznutzung in kW bleibt im Falle eines Wechsels der Netzebene ohne örtliche Übertragung unverändert, ohne dass es zu einem finanziellen Ausgleich kommt.
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Samples: Zugang Zum Verteilernetz Der Steirischen Netzbetreiber, Allgemeine Bedingungen Für Den Zugang Zum Verteilernetz, Allgemeine Bedingungen Für Den Zugang Zum Verteilernetz