Überwachung und Betrieb Musterklauseln

Überwachung und Betrieb. A1 überwacht und betreibt das IT Security-System über einen Internet-Zugang oder das Corporate Network des Kunden täglich von 0:00 bis 24:00 Uhr. Der Internet-Zugang ist nicht Gegenstand dieses Vertrages, ist aber Voraussetzung zur Erbringung der gegenständlichen Leistungen. Durch Überwachen der Erreichbarkeit des IT Security-Systems werden kritische Ereignisse erkannt. Bei Eintritt eines kritischen Ereignisses wird das A1 Network Operation Center (NOC) automatisch alarmiert. Eine Analyse der Alarmsituation wird innerhalb der vereinbarten Zeiten durchgeführt und der Normalzustand wieder hergestellt. Eine Auswertung der vom Hersteller als gefährlich definierten Angriffe kann mittels eines zusätzlichen Intrusion Prevention Systems auf Kundenwunsch gegen gesondertes Entgelt zur Verfügung gestellt werden.