Laufende Dienstleistungen Musterklauseln

Laufende Dienstleistungen. A1 führt auf Anfrage des Kunden die in diesem Punkt genannten laufenden Dienstleistungen durch. A1 ist ausschließlich bei von ihr gewarteten Geräten verpflichtet, die u.a. Zeiten (z.B. Reaktions- oder Lösungszeiten) einzuhalten. Weiters ist der Kunde verpflichtet, bevor er eine Störungsmeldung im Bereich einer Firewall, einer VPN-Verbindung oder eines Content Security-Systems an A1 übermittelt, zu überprüfen, ob die Internet Connectivity und die Stromversorgung funktioniert. A1 bietet Wartungsdienstleistungen in zwei Varianten: • Data Hardware Service (DHS): nur Hardware-Wartung bei Störung, • Data Comprehensive Service (DCS): zusätzlich Software-Wartung inklusive Updates. A1 wird bei Inanspruchnahme des Wartungsdienstes die Fehlerbehebung der Hardware (DHS) und/oder von Hard- und Software (DCS) auch vor Ort – an Standorten von A1 und Standorte des Kunden laut Standort-Verzeichnis im Angebot – übernehmen. Der Wartungsdienst umfasst die Inspektion und die Instandsetzung des IT Security- Systems, soweit die auftretenden Störungen bei ordnungsgemäßem Gebrauch entstanden sind. Die Instandsetzung erstreckt sich auch auf die Erneuerung der gekauften Komponenten, die auf Dauer unbrauchbar geworden sind. Während der Arbeiten ist A1 berechtigt, das System außer Betrieb zu setzen. In der Regel erfolgt die Instandsetzung durch Austausch der Hardware- und/oder Hard- und Software-Komponenten. Änderungen wie Umkonfigurierungen an Hard- und Software dürfen nur von A1 durchgeführt werden. Eingriffe durch IT-Administratoren des Kunden bedürfen der Zustimmung durch A1; die Verantwortung für ordnungsgemäße Datensicherung – Backup der zur Wiederherstellung der System-Funktionalität benötigten Daten – liegt dann ausschließlich beim Kunden, weiters meldet der Kunde Außerbetriebnahmen und Änderungen der Erreichbarkeit (IP-Adresse) des Systems an A1 einen Werktag zuvor.
Laufende Dienstleistungen. Es werden die im Punkt 2.3 und 2.4 beschriebene Hardware und Software von A1 bereitgestellt. Weiters ist standardmäßig die Hardware-Wartung von Punkt 1.3.1 mit Fehlerbehebung der Serviceklasse Classic inkludiert. Optional wird die Management- Leistung von Punkt 1.3.2.1 angeboten. Der Kunde ist verpflichtet, bevor er eine Störungsmeldung im Bereich einer Firewall oder einer VPN-Verbindung an A1 übermittelt, zu überprüfen, ob die Internet Connectivity und die Stromversorgung funktioniert. A1 bleibt Eigentümer der bereitgestellten Hardware; hinsichtlich der im Punkt 2.4 beschrieben Software erwirbt der Kunde insbesondere kein Lizenzrecht, sondern nur die Möglichkeit die Applikationen, die für die Funktionalität des Produktes notwendig sind, für die Vertragsdauer zu nutzen.
Laufende Dienstleistungen. Die Infrastruktur wird im NOC aufgebaut. Dadurch entfallen die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Übertragung von Daten vom Kundenstandort in das NOC. Es werden die im Punkt 3.3 und 3.4 beschriebene Hardware und Software von A1 verwendet. A1 bleibt Eigentümer der bereitgestellten Hardware; hinsichtlich der im Punkt 3.4 beschriebenen Software, erwirbt der Kunde insbesondere kein Lizenzrecht, sondern nur die Möglichkeit die Applikationen, die für die Funktionalität des Produktes notwendig sind für die Vertragsdauer zu nutzen. Die Leistungen des Managements der Firewall-Instanzen sind weiters inkludiert und sind grundsätzlich die gleichen wie unter Punkt 1.3.2.2 beschrieben. Ausgenommen sind Updates, Patches und Fixes wie unter Punkt 1.3.2.1.4 beschrieben. Dafür gibt es ein Wartungsfenster, werktags, jeden Donnerstag bis Xxxxxxx, 21:00 bis 2:00 Uhr, ausgenommen 24.12. und 31.12. In Notfällen werden Fixes umgehend eingespielt. Weiters ausgenommen ist der Punkt „Inbetriebnahme neuer Interfaces sowie Anpassung der Regelbasis“ unter 1.3.2.2.4.
Laufende Dienstleistungen. Die Infrastruktur wird im A1 NOC aufgebaut. Es werden die im Punkt 4.3 und 4.4 beschriebene Hardware und Software von A1 verwendet. A1 bleibt Eigentümer der bereitgestellten Hardware; hinsichtlich der im Punkt 4.4 beschriebenen Software, erwirbt der Kunde insbesondere kein Lizenzrecht, sondern nur die Möglichkeit die Applikationen, die für die Funktionalität des Produktes notwendig sind, für die Vertragsdauer zu nutzen. Der zur Verfügung gestellte Dienst A1 Mail Security entspricht dem verfügbaren Stand der Technik bei der Bekämpfung von Spam E-Mails sowie Computerviren. Dennoch kann, insbesondere aufgrund der ständigen Neu- und Weiterentwicklung von Spam E-Mails und Software-Viren deren Mutationen oder die Entwicklung neuer, virenähnlicher Programme, ein vollständiger und absoluter Schutz (100%) vor Spam E-Mails sowie Virenbefall seitens A1 nicht ermöglicht werden. A1 übernimmt für etwaige daraus dem Kunden entstandene Schäden sowie für den Inhalt des durch den Kunden, z.B. in Form einer Werbezeile, beigefügten Text keinerlei Verantwortung, Gewähr oder sonstige Haftung. Haftungsansprüche etc. gegen A1, die insbesondere durch Spamming, Virenbefall oder Kundeninhalte verursacht wurden, sind, soweit es gesetzlich zulässig ist, ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde hält weiters A1 hinsichtlich sämtlicher von Dritter Seite erhobenen Ansprüche aufgrund Gewährleistung, Schadenersatz oder sonstig mit den Kundeninhalten in Zusammenhang stehend auf erstes Anfordern und in vollem Umfang schad- und klaglos.
Laufende Dienstleistungen. Die Infrastruktur wird im A1 NOC aufgebaut. Es werden die im Punkt 5.3 und 5.4 beschriebene Hardware und Software von A1 verwendet. A1 bleibt Eigentümer der bereitgestellten Hardware; hinsichtlich der im Punkt 5.4 beschriebenen Software, erwirbt der Kunde insbesondere kein Lizenzrecht, sondern nur die Möglichkeit die Applikationen, die für die Funktionalität des Produktes notwendig sind, für die Vertragsdauer zu nutzen. Der zur Verfügung gestellte Dienst A1 Web Security entspricht dem verfügbaren Stand der Technik bei der Bekämpfung von unerwünschten Web-Inhalten. Dennoch kann, insbesondere aufgrund der ständigen Neu- und Weiterentwicklung von Schadsoftware und Angriffstechniken, ein vollständiger und absoluter Schutz (100%) seitens A1 nicht ermöglicht werden. A1 übernimmt für etwaige daraus dem Kunden entstandene Schäden keinerlei Verantwortung, Gewähr oder sonstige Haftung. Haftungsansprüche etc. gegen A1 sind, soweit es gesetzlich zulässig ist, ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde hält weiters A1 hinsichtlich sämtlicher von Dritter Seite erhobenen Ansprüche aufgrund Gewährleistung, Schadenersatz oder sonstig mit den Kundeninhalten in Zusammenhang stehend auf erstes Anfordern und in vollem Umfang schad- und klaglos.