Backup Musterklauseln

Backup. Mit Ausnahme der Dienste, für die der Kunde für die Durchführung und Verwaltung der Backups verantwortlich ist (Dedizierte Server und Virtuelle Server), werden periodisch Backups erstellt. Für die Hosting- und E-Mail-Dienste werden periodisch Backups erstellt, auf die bei den Hosting-Diensten auch der Kunde zugreifen kann. Weitere nicht für die Kunden zugängliche Backups werden nur zum Zweck der Disaster Recovery erstellt.
Backup. A1 erstellt periodisch sowie nach jeder Änderung eine Sicherheitskopie der zur Wiederherstellung der System-Funktionalität benötigten Daten.
Backup. Sofern die beauftragte TeleData-Dienstleistung gemäß dieser Leistungsbeschreibung das Backup von Dateien beinhaltet, werden alle Dateien des Serversystems regelmäßig gesichert. Dabei wird initial eine Vollsicherung und anschließend täglich werktags eine inkrementelle Sicherung durchgeführt, die die gegenüber dem Vortag geänderten Dateien komplett sichert. Zusätzlich wird wöchentlich eine Vollsicherung durchgeführt. Diese Vollsicherung wird 28 Tage aufbewahrt. Zusätzliche, ältere Sicherungen werden nach 28 Tagen gelöscht. TeleData weist darauf hin, dass nicht jede Software, die nach diesem Verfahren gesichert wurde, erfolgreich wiederhergestellt werden kann, soweit der Kunde nicht vor der Sicherung entsprechende Maßnahmen getroffen hat – dies gilt insbesondere für Datenbanksoftware. Die zu ergreifenden Vorkehrungen sind von der vom Kunden verwendeten Software abhängig. Auf Anfrage gibt TeleData dazu entsprechende Hinweise.
Backup. Im Rahmen von Backup stellt die A1 Telekom Austria dem Business Access Kunden bei Ausfall seiner primären Zugangsart eine Backup Anbindung an das Internet zur Verfü- gung. Standleitung Backup XDSL Backup Mobile Sollte die primäre Internetanbindung (Zugangart) ausfallen, so wird automatisiert eine Verbindung ins Internet über Backup aufgebaut. Dadurch steht dem Kunden, trotz Unter- brechung seiner Primäranbindung eine Internetanbindung zur Verfügung und etwaige Stillstandzeiten werden möglichst gering gehalten. Der Kunde hat im Backup Fall grundsätzlich keine Änderungen gegenüber der primären Access Anbindung mit der Ausnahme der geringeren Anbindungsgeschwindigkeit (Band- breite) aufgrund der unterschiedlichen Übertragungstechnologie. Dem Kunden wird im Backup Fall die gleiche IP-Range geroutet, die für die Serverfunktionalität etc. erforder- lich ist. Nachdem die Störung der Primäranbindung behoben ist, wird die Backup Verbindung au- tomatisiert abgebaut und der IP-Traffic wird wieder in gewohnter Form über die primäre Verbindung gesendet. Die Steuerung der beiden Wege sowie deren Verbindungsauf und - abbau wird vom Router, der im Zuge des Backups als Bestandteil der vereinbarten Dienstleistung zur Verfügung gestellt wird, am Kundenstandort gemanagt. Für die Backuplösung gelten sinngemäß die Bestimmungen gemäß Punkt 2.11, wobei sich durch die Möglichkeit der Backuplösung die generelle Verfügbarkeit der jeweiligen Inter- netanbindung um 0,5% erhöht, unabhängig davon ob die Anbindung durch die Primäran- bindung und/oder durch die Backuplösung erfolgt. Eine ordentliche Kündigung des Add On „Backup XDSL“ ist für beide Vertragspartner un- ter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Quartalsende (31.03, 30.06, 30.09 bzw. 31.12) möglich. Die Vertragsbeendigung von Backup XDSL beendet auch gleichzeitig die Vereinbarung bezüglich der ADSL Zugangsleistung innerhalb dersel- xxx Xxxxx. Es ist sowohl die Realisierung von XDSL auf Basis ADSL (ADSL Herstellbarkeit vorausge- setzt) über einen bestehenden herkömmlichen Telefonanschluss (POTS) als auch über einen bestehenden ISDN Basisanschluss der A1 Telekom Austria möglich. Sprachtelefonie kann genutzt werden. Es kann grundsätzlich jede Tarifoption für Xxxxxxxxxxxxxxx xxx X0 Xxxxxxx Xxxxxxx in Anspruch genommen werden. Im monatlichen Entgelt für den Dienst Backup XDSL ist kein Grundentgelt sowie kein Verbindungsentgelt für die Sprachtelefonie enthalten. Es gelten die AGB, LB und EB der jeweils gewählte...
Backup. Alle Applikationsdaten werden täglich gesichert. Einmal pro Woche erfolgt ein voll‐ständiges Backup, an den übrigen Werktagen ein inkrementelles Backup. • Das Zurückspielen von Backupdateien auf die Rechnersysteme erfolgt durch die VZG auf Anfrage werktags zwischen 08:00 und 16:00 Uhr oder nach Absprache. Anhang 2: Lizenzentwurf Der Gegenstand dieser Lizenz (wie unter „Schutzgegenstand“ definiert) wird ihnen unter den Bedingungen dieser Lizenz (auch: Lizenzvertrag) zur Verfügung gestellt. Der Schutzgegenstand ist durch das urheberrecht und andere leistungsschutzrechte geschützt. Jede Form der Nutzung des Schutzgegenstandes, die nicht aufgrund dieser Lizenz oder durch Gesetz gestattet ist, ist unzulässig. Durch die Ausübung eines durch diese Lizenz gewährten rechts an dem Schutzgegenstand erklären sie sich mit den Lizenzbedingungen rechtsverbindlich einverstanden. Soweit diese Lizenz als Lizenzvertrag anzusehen ist, gewährt ihnen der Lizenzgeber die in der Lizenz genannten rechte unentgeltlich und im Austausch dafür, dass sie das Gebundensein an die Lizenzbedingungen akzeptieren.
Backup. Wenn Sie die Software zur Installation auf Ihrem Computer erworben haben (und nicht nur eine Cloud-Version), sind Sie berechtigt, eine Sicherungskopie zu erstellen, um die Neuinstallation der Software sicherzustellen.
Backup. Der Anbieter wird Kundendaten gemäß Anlage 2 – Service Level sichern, so dass eine Wiederherstellung eines früheren Stands des Dienstes innerhalb eines angemessenen Zeitraums ermöglicht wird.
Backup. Sie erklären sich damit einverstanden, dass wenn i) Sie eine Datei als nicht mehr im Backup zu berücksichtigen markieren, ii) Sie eine Datei auf Ihrem Computer löschen, iii) Sie eine Date an einen anderen Ort auf Ihrem Computer verschieben, der nicht für ein Backup markiert ist, iv) Sie einen Computer aus Ihrem Software- oder Leistungskonto löschen, v) Ihr Computer nicht in der Lage ist, den Service anzurufen, oder vi) Sie Ihre Lizenz oder ihre Test-Lizenz kündigen, nicht verlängern oder anderweitig aus irgendeinem Grund auslaufen lassen, ihnen Dateien, die Sie auf einem gelöschten, unzugänglichen oder nicht lizenzierten Computer markiert, gelöscht, verschoben oder gelagert haben, u. U. nicht zugänglich sind, wenn Sie diese ggf. wiederherstellen möchten.
Backup. Daten sollten auf den zugeordneten Netzlaufwerken gespeichert werden und nicht auf der lokalen Festplatte, da nur im Netzwerk eine zentrale und automatische Datensicherung gewährleistet ist. Für die Sicherung der Daten, die nicht auf, zentralen Netzlaufwerken gespeichert sind (z.B. lokale Festplatte, mobile Datenträger), ist der Anwender selbst verantwortlich.
Backup. Alle Verantwortlichen für IT-Systeme haben sicherzustellen, dass eine ausreichende Sicherung der Daten für eine angemessene Wiederherstellbarkeit der Informationen erfolgt. Sicherungsverfahren sind zu planen, umzusetzen, zu testen, zu überwachen und zu dokumentieren. Sicherungsdatenträger unterliegen den gleichen Sicherheitsanforderungen wie die Original-Daten (z. X. Xxxxxx gegen Diebstahl und unbefugten Zugriff). Sie sind getrennt vom IT-System in einem separaten Brandabschnitt aufzubewahren. In Abhängigkeit des Schutzbedarfes ist eine externe Sicherung an einem anderen Standort vorzusehen. Während der Dauer der Aufbewahrung der Daten ist eine Lesbarkeit und Nutzbarkeit der Informationen sicherzustellen. Bei der Archivierung von Daten sind firmeninterne und gesetzliche Aufbewahrungsfristen einzuhalten (siehe Anhang, Ziff. [5]). Die Lesbarkeit von archivierten Datenträgern ist in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen. Die Wiederherstellung von gesicherten Daten ist regelmäßig auf Funktionsfähigkeit zu testen.