Bekanntmachungen Sample Clauses

Bekanntmachungen. Alle Bekanntmachungen, die die Schuldverschreibungen betreffen, erfolgen (a) in der Bundesrepublik Deutschland im elektronischen Bundesanzeiger, und, soweit darüber hinaus rechtlich erforderlich, in den weiteren gesetzlich bestimmten Medien, und (b) zusätzlich in einer in englischer Sprache erscheinenden und in New York City allgemein verbreiteten führenden Tageszeitung (voraussichtlich The Wall Street Journal). Sämtliche Bekanntmachungen werden wirksam am dritten Tag, der auf die Veröffentlichung folgt oder, sofern die Veröffentlichung mehr als einmal oder an verschiedenen Tagen erfolgt, am dritten Tag, der auf die erste Veröffentlichung folgt.
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Bekanntmachungen. Alle Bekanntmachungen, die die Schuldverschreibungen betreffen, werden in folgenden Zeitungen veröffentlicht: (a) sxxxxxx xxx die Schuldverschreibungen an der Luxemburger Wertpapierbörse gelistet sind (und die Regeln dieser Börse das verlangen) in einer führenden Tageszeitung in Luxemburg (voraussichtlich das Luxemburger Wort); (b) einer führenden Tageszeitung mit allgemeiner Verbreitung in der Bundesrepublik Deutschland; und (c) in einer in englischer Sprache erscheinenden und in New York allgemein verbreiteten führenden Tageszeitung (voraussichtlich das Wall Street Journal); und (d) in einer führenden Tageszeitung in • mit allgemeiner Verbreitung (voraussichtlich •). Sämtliche Bekanntmachungen werden wirksam am dritten Tag, der auf die Veröffentlichung folgt oder, sofern die Veröffentlichung mehr als einmal oder an verschiedenen Tagen erfolgt, am dritten Tag, der auf die erste Veröffentlichung folgt.
Bekanntmachungen. Alle Bekanntmachungen, die die Schuldverschreibungen betreffen, erfolgen (a) in der Bundesrepublik Deutschland im elektronischen Bundesanzeiger und, soweit darüber hinaus rechtlich erforderlich, in den weiteren gesetzlich bestimmten Medien; (b) zusätzlich in einer in englischer Sprache erscheinenden und in New York City allgemein verbreiteten führenden Tageszeitung (voraussichtlich The Wall Street Journal) und (c) in einer in englischer Sprache erscheinenden und in Kanada allgemein verbreiteten führenden Tageszeitung (voraussichtlich The Globe and Mail). Sämtliche Bekanntmachungen werden wirksam am dritten Tag, der auf die Veröffentlichung folgt oder, sofern die Veröffentlichung mehr als einmal oder an verschiedenen Tagen erfolgt, am dritten Tag, der auf die erste Veröffentlichung folgt.
Bekanntmachungen. 1) Alle Benachrichtigungen und sonstigen Mitteilungen des Kunden an SOLIT Canada in Bezug auf diesen Vertrag oder die eingelagerten Edelmetalle (z.B. Kündigung, Rücktritt, Zahlung oder Lieferung) sind per E-Mail an die unten angegebene E- Mail-Adresse xxx XXXXX Canada zu senden. Mitteilungen und andere Kommunikationen des Kunden an SOLIT Canada sind nur wirksam, wenn sie tatsächlich bei SOLIT Canada eingehen. SOLIT Management Canada Ltd. 0000 Xxxxxxxxx Xxxxxx, Xx. Xxxxx’s B0E 3B0, NS, Kanada Geschäftsführende Direktoren: Xx. Xxxx Xxxxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxx Xxxxx M xxxx@xxxxx-xxxxxx.xx 2) Alle Benachrichtigungen und sonstigen Mitteilungen xxx XXXXX Canada an den Kunden in Bezug auf diesen Vertrag oder die eingelagerten Edelmetalle können per E-Mail an jede vom Kun- den an SOLIT Canada angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden, unabhängig davon, ob diese zum Zeitpunkt des Ab- schlusses dieses Vertrages oder danach angegeben wurde. Mit- teilungen und andere Kommunikationen des Kunden an SOLIT Canada, die per E-Mail gesendet werden, sind wirksam, wenn sie vollständig bei SOLIT Canada als E-Mail eingegangen sind. 3) Alle Benachrichtigungen und sonstigen Mitteilungen des Kun- den im Rahmen dieses Vertrages sind in englischer oder deut- xxxxx Sprache zu verfassen; Benachrichtigungen oder sonstige Mitteilungen des Kunden in einer anderen Sprache können nach Xxxx xxx XXXXX Canada als unwirksam behandelt werden. Falls SOLIT Canada die Benachrichtigungen oder andere Mitteilungen nicht als unwirksam behandelt, kann sie es dennoch ablehnen, darauf zu reagieren, bis eine beglaubigte Übersetzung ins Deut- sche vorliegt.
Bekanntmachungen. Alle Bekanntmachungen, die die Schuldverschreibungen betreffen, werden in folgenden Zeitungen veröffentlicht: (a) sxxxxxx xxx die Schuldverschreibungen an der Luxemburger Wertpapierbörse gelistet sind (und die Regeln dieser Börse das verlangen) in einer führenden Tageszeitung in Luxemburg (voraussichtlich das Luxemburger Wort); (b) einer führenden Tageszeitung mit allgemeiner Verbreitung in der Bundesrepublik Deutschland; und (c) in einer in englischer Sprache erscheinenden und in New York allgemein verbreiteten führenden Tageszeitung (voraussichtlich das Wall Street Journal); und (d) in einer in englischer Sprache erscheinenden und in Kanada allgemein verbreiteten führenden Tageszeitung (voraussichtlich The Globe and Mail). Sämtliche Bekanntmachungen werden wirksam am dritten Tag, der auf die Veröffentlichung folgt oder, sofern die Veröffentlichung mehr als einmal oder an verschiedenen Tagen erfolgt, am dritten Tag, der auf die erste Veröffentlichung folgt.
Bekanntmachungen. Alle Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und werden persönlich übergeben, per Post oder per E-Mail versandt.
Bekanntmachungen. Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im Bundesanzeiger.
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Bekanntmachungen. Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen ausschließlich im elektronischen Bundesanzeiger oder dem etwa an seine Stelle tretenden amtlichen Veröffentlichungsorgan.
Bekanntmachungen. Die Mitteilungen müssen in der angegebenen Xxxxx an die in der Vereinbarung angegebenen Adressen zugestellt werden.

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  • VOETSTOOTS The PROPERTY is sold: 8.1. Voetstoots in accordance with the Sectional Plan and the participation quota endorsed thereon with the opening of the Sectional Title Register, or as they are endorsed already, and any amendments or adjustments thereto from time to time in accordance with the terms of the Act and without any warranties express or implied, the SELLER shall not be liable for any patent or latent defects. Should the extent of the Section or of the PROPERTY differ from that which is contained in the title deed or sectional plan or any amendment thereto, the SELLER shall not be liable for any shortfall or be entitled to any compensation for any surplus. 8.2. Subject to all the conditions and Regulations of the Act. 8.3. The PURCHASER acknowledges that this is not a construction contract and that he is purchasing a completed unit. The PURCHASER shall not have the right to interfere in any way with the building operations of the SELLER’S employees. He shall also have no right to retention. This Clause is also applicable in the case of the bank holding back any retention amount out of its own accord or on request of the PURCHASER. 8.4. The SELLER undertakes to erect the unit according to the general building standards as set by Financial Institutions. The unit is be registered with the NHBRC. 8.5. Should a dispute arise or be declared, such dispute shall be resolved by an Arbitrator appointed by the Developer. The costs in respect thereof shall be borne by the unsuccessful party. Pending the outcome of the dispute, the PURCHASER shall be obliged to pay the outstanding amount to the Conveyancers who shall hold it in trust.

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