Common use of DER REKTOR Clause in Contracts

DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xx. 00/0000 vom festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;

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Samples: Research Assistant Contract, Rector's Decree, Research Assistant Contract

DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx Xx. 00/0000 vom 12-03-2021 (Sitzung vom 11-03-2021), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent im wissenschaftlich-disziplinären Bereich INF/01 (Informatik) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;

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Samples: Research Assistant Contract, Rector's Decree

DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000März 2011, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx XxBeschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Agrar-, Umwelt- und Lebensmittelwissenschaften Nr. 00/0000 190/2023 vom 14-12-2023 (Sitzung vom 13-12-2023), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent/in im wissenschaftlich-disziplinären Bereich AGR/13 (Agrarchemie) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;

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Samples: Rector's Decree for Research Assistant Contract

DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xx. 00/0000 000/0000 vom festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;

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Samples: Research Assistant Contract

DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Beschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Agrar-, Umwelt- und Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xx. 00/0000 vom 20-04-2023 (Sitzung vom 19-04-2023), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent/in im wissenschaftlich-disziplinären Bereich AGR/16 (Agrarmikrobiologie) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;

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Samples: Rector's Decree for Research Assistant Contract

DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Beschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Design und Xxxxxx Xx. 00/0000 0000 vom 16-11-2020 (Sitzung vom 16-11-2020), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent im wissenschaftlich-disziplinären Bereich M- STO/04 (Zeitgeschichte) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;

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Samples: Rector's Decree for Research Assistant Contract

DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xx. 00/0000 000/0000 vom 16-09-2022 (Sitzung vom 16-09-2022), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent/in im wissenschaftlich-disziplinären Bereich ICAR/16 (Innenarchitektur und Raumgestaltung) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;

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Samples: Procedura Di Valutazione Comparativa

DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Beschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Design und Xxxxxx Xx. 00/0000 vom 19-02-2024 (Sitzung vom 19-02-2024), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent/in im wissenschaftlich-disziplinären Bereich ICAR/13 (Industriedesign) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;

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Samples: Rector's Decree for Research Assistant Contract

DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Beschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xx. 00/0000 vom 23-03-2023 (Sitzung vom 22-03-2023), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent/in im wissenschaftlich-disziplinären Bereich ING-IND/11 (Technische Umweltphysik) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;

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Samples: Rector's Decree for Research Assistant Contract

DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx XxBeschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Agrar-, Umwelt- und Lebensmittelwissenschaften Nr. 00/0000 130/2023 vom 14-09-2023 (Sitzung vom 13-09-2023), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent/in im wissenschaftlich-disziplinären Bereich AGR/12 (Phytopathologie) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;

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Samples: Rector's Decree

DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxx "Xxxxxxxxxxxxxxxxxx" Xx. 00/0000 0/0000 vom 06-02-2023 (Sitzung vom 06-02-2023), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent/ in im wissenschaftlich-disziplinären Bereich AGR/13 (Agrarchemie) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;

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Samples: Rector's Decree for Research Assistant Contract

DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000März 2011, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx XxBeschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Ingenieurwesen Nr. 00/0000 61/2023 vom 21-04-2023 (Sitzung vom 19-04-2023), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent/in im wissenschaftlich-disziplinären Bereich ING-INF/01 (Elektronik) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;

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Samples: Rector's Decree for Research Assistant Contract

DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Beschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xx. 00/0000 vom 23-02-2024 (Sitzung vom 21-02-2024), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent/in im wissenschaftlich-disziplinären Bereich ING-INF/05 (Datenverarbeitungssysteme) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;

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Samples: Rector's Decree

DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000März 2011, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx XxBeschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Ingenieurwesen Nr. 00/0000 114/2024 vom 21-06-2024 (Sitzung vom 19-06-2024), mit dem die Besetzung von 2 Stelle/n als Forschungsassistent/in im wissenschaftlich-disziplinären Bereich IINF-04/A (Automatik) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;

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Samples: Rector's Decree for Research Assistant Contracts

DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xx. 00/0000 000/0000 vom 20-11-2023 (Sitzung vom 17-11-2023), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent/in im wissenschaftlich-disziplinären Bereich SECS-P/06 (Angewandte Ökonomik) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;

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Samples: Rector's Decree

DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000März 2011, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx XxBeschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Ingenieurwesen Nr. 00/0000 52/2024 vom 22-03-2024 (Sitzung vom 20-03-2024), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent/in im wissenschaftlich-disziplinären Bereich ING-INF/05 (Datenverarbeitungssysteme) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;

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Samples: Rector's Decree for Research Assistant Contract

DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000März 2011, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx XxBeschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Agrar-, Umwelt- und Lebensmittelwissenschaften Nr. 00/0000 169/2023 vom 20-11-2023 (Sitzung vom 08-11-2023), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent/in im wissenschaftlich-disziplinären Bereich AGR/05 (Wald und Forstwirtschaft / Raumplanung in alpinen Ökosystemen) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;

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Samples: Rector's Decree for Research Assistant Contract

DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx die Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xx. 00/0000 vom 27.06.2023, mit der die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent/in im wissenschaftlich- disziplinären Bereich SECS-P/08 (Allgemeine Betriebswirtschaftslehre) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;

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Samples: Rector's Decree for Research Assistant Contract

DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx Xx. 00/0000 vom 17-07-2020 (Sitzung vom 16-07-2020), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent im wissenschaftlich-disziplinären Bereich INF/01 (Informatik) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;

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Samples: Research Assistant Contract

DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Beschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Design und Xxxxxx Xx. 00/0000 vom 13-05-2024 (Sitzung vom 13-05-2024), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent/in im wissenschaftlich-disziplinären Xxxxxxx XXXX-00-X (Xxxxxx) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;

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Samples: Rector's Decree for Research Assistant Contract

DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx XxBeschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Agrar-, Umwelt- und Lebensmittelwissenschaften Nr. 00/0000 188/2023 vom 14-12-2023 (Sitzung vom 13-12-2023), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent/in im wissenschaftlich-disziplinären Bereich AGR/11 (Allgemeine und angewandte Entomologie) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;

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Samples: Rector's Decree for Research Assistant Contract

DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxx Xx. 00/0000 0/0000 vom 21-01-2021 (Sitzung vom 20-01-2021), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent im wissenschaftlich- disziplinären Bereich FIS/03 (Physik der Materie) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;

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DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000März 2011, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx XxBeschluss des Führungsgremiums des Kompetenzzentrums für die Fermentation von Lebensmitteln Nr. 00/0000 227/2023 vom 06-12-2023 (Sitzung vom 05-12-2023), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent/in im wissenschaftlich-disziplinären Bereich AGR/16 (Agrarmikrobiologie) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;

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DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx XxBeschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Agrar-, Umwelt- und Lebensmittelwissenschaften Nr. 00/0000 194/2023 vom 14-12-2023 (Sitzung vom 13-12-2023), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent/in im wissenschaftlich-disziplinären Bereich AGR/15 (Lebensmitteltechnik und - Wissenschaften) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;

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DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx Xx. 00/0000 vom 13-05-2022 (Sitzung vom 12-05-2022), mit dem die Besetzung von 4 Stelle/n als Forschungsassistent/in im wissenschaftlich- disziplinären Bereich INF/01 (Informatik) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;

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DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000März 2011, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx XxBeschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Agrar-, Umwelt- und Lebensmittelwissenschaften Nr. 00/0000 171/2023 vom 20-11-2023 (Sitzung vom 08-11-2023), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent/in im wissenschaftlich-disziplinären Bereich AGR/13 (Agrarchemie) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;

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DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xx. 00/0000 000/0000 vom 20-09-2023 (Sitzung vom 15-09-2023), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent/in im wissenschaftlich-disziplinären Bereich SECS-P/08 (Allgemeine Betriebswirtschaftslehre) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;

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DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000März 2011, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx XxBeschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Agrar-, Umwelt- und Lebensmittelwissenschaften Nr. 00/0000 98/2023 vom 30-05-2023 (Sitzung vom 24-05-2023), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent/in im wissenschaftlich-disziplinären Bereich AGR/19 (Spezielle Tierzucht) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;

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DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000März 2011, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx XxBeschluss des Führungsgremiums des Kompetenzzentrums "Pflanzengesundheit" Nr. 00/0000 07/2023 vom 12-06-2023 (Sitzung vom 12-06-2023), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent/ in im wissenschaftlich-disziplinären Bereich AGR/13 (Agrarchemie) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;

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DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000März 2011, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx XxBeschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Naturwissenschaften und Technik Nr. 00/0000 301/2022 vom 16-12-2022 (Sitzung vom 14-12-2022), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent/in im wissenschaftlich-disziplinären Bereich AGR/16 (Agrarmikrobiologie) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;

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DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx XxBeschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Agrar-, Umwelt- und Lebensmittelwissenschaften Nr. 00/0000 161/2023 vom 23-10-2023 (Sitzung vom 11-10-2023), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent/in im wissenschaftlich-disziplinären Bereich AGR/16 (Agrarmikrobiologie) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;

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DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000März 2011, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx XxBeschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Agrar-, Umwelt- und Lebensmittelwissenschaften Nr. 00/0000 116/2024 vom 26-09-2024 (Sitzung vom 18-09-2024), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent/in im wissenschaftlich-disziplinären Bereich AGRI-03/B (Waldbau, Forstplanung und Waldökologie) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;

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DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000März 2011, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx XxBeschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Design und Künste Nr. 00/0000 72/2022 vom 12-12-2022 (Sitzung vom 12-12-2022), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent/in im wissenschaftlich-disziplinären Bereich ICAR/13 (Industriedesign) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;

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DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000März 2011, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx XxBeschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Agrar-, Umwelt- und Lebensmittelwissenschaften Nr. 00/0000 10/2024 vom 26-01-2024 (Sitzung vom 24-01-2024), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent/in im wissenschaftlich-disziplinären Bereich AGR/16 (Agrarmikrobiologie) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;

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DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000März 2011, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxdie Dringlichkeitsverfügung des Dekans der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Nr. 00/0000 25 vom 27.07.2021, mit welcher die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent/in im wissenschaftlich-disziplinären Bereich AGR/01 (Agrarökonomie und ländliches Schätzwesen) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;

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DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000März 2011, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in das Dekret Nr. 6270/2024 vom 19.04.2024 der Abteilungsdirektorin Europa des Amtes für den Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx XxEuropäischen Sozialfonds der Autonomen Provinz Bozen; nach Einsichtnahme in den Beschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Bildungswissenschaften Nr. 00/0000 74/2024 vom 14-06-2024 (Sitzung vom 14-06-2024), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent/in im wissenschaftlich-disziplinären Bereich ANGL-01/C (Englische Sprache, Übersetzung und Linguistik) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;

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DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx Xx. 00/0000 0/0000 vom 22-01-2021 (Sitzung vom 21-01-2021), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent im wissenschaftlich-disziplinären Bereich INF/01 (Informatik) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;

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DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx XxBeschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Agrar-, Umwelt- und Lebensmittelwissenschaften Nr. 00/0000 109/2023 vom 22-06-2023 (Sitzung vom 21-06-2023), berichtigt am23-06-2023, mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent/in im wissenschaftlich-disziplinären Bereich AGR/03 (Holz- und Obstbau) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;

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DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx XxBeschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Agrar-, Umwelt- und Lebensmittelwissenschaften Nr. 00/0000 158/2023 vom 23-10-2023 (Sitzung vom 11-10-2023), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent/in im wissenschaftlich-disziplinären Bereich AGR/09 (Agrarmechanik / Umweltenergiesysteme) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;

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DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000März 2011, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx XxBeschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Ingenieurwesen Nr. 00/0000 156/2023 vom 13-10-2023 (Sitzung vom 11-10-2023), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent/in im wissenschaftlich-disziplinären Bereich ING-INF/05 (Datenverarbeitungssysteme) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;

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DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000März 2011, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx XxBeschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Ingenieurwesen Nr. 00/0000 81/2024 vom 23-05-2024 (Sitzung vom 22-05-2024), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent/in im festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;

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