Allgemeines Voorbeeldclausules

Allgemeines. 22.1 EilandVerhuur wird ihre Korrespondenz digital versenden, es sei denn, dies erweist sich als nicht möglich. 22.2 EilandVerhuur kann nicht an offensichtliche Druck- oder Satzfehler gebunden werden. 23.3 Mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden alle früheren Veröffentlichungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig.
Allgemeines. 1.Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen sind anwendbar auf alle Reservierungen bei Greenchalets B.V. 2.Unter dem Begriff Mieter versteht man: die Mieterin/ der Mieter und die Mieterinnen/ die Mieter. 3.Unter dem Begriff Eigentümer versteht man: der Eigentümer/die Eigentümer der zu mietenden Ferienwohnung/des zu mietenden Chalets. 4.Unter dem Begriff Verwalter versteht man: die vom Eigentümer von Camping bestimmte Kontaktperson vor Ort. Artikel 2: Zustandekommen des Vertrags. 1.Die Reservierung einer Ferienwohnung erfolgt über Internet oder Telefon. 2.Nach der Reservierung erfolgt der Mietvertrag zustande, nachdem Greenchalets die Buchung per E-Mail bestätigt hat. 3.Diese Arten der Reservierung sind endgültig und rechtsverbindlich, d.h., dass im Falle einer Annullierung Annullierungskosten fällig sind.
Allgemeines. Zu 1.1 Die ABG 1975 regeln die Durchführung der in Artikel 1 definierten Baumaßnahmen, die mit Heimatmitteln der niederländischen Streitkräfte finanziert werden. In Einzelfällen können, nach Wahl der niederländischen Streitkräfte, Alt- lasten-, Boden-, Grundwassersanierung und Kampfmittelbeseitigung nach Verfahren der ABG 1975 durchgeführt werden. Op overige bouwwerkzaamheden die bijv. uit fondsen van de Bondsrepubliek Duitsland worden gefinancierd kan de ABG 1975 van toepassing worden verklaard op voorwaarde dat dit van te voren tussen de Nederlandse strijdkrachten en de Bondsrepubliek Duitsland wordt overeengekomen. De nadere bijzonderheden m.b.t. het mechanisme (de procedure) waarmee het overleg zoals bedoeld in artikel 1.10 van de ABG 1975 in bepaalde gevallen tot stand komt, volgt uit onderstaande bepalingen bij artikel 27.1 en 27.5. Für andere, z.B. aus Mitteln der Bundesrepublik Deutschland finanzierte Baumaßnahmen können die ABG 1975 angewendet werden, wenn dies zuvor zwischen den niederländischen Streitkräften und der Bundesrepu- blik Deutschland vereinbart wird. Die näheren Einzelheiten zum Mechanismus (das Verfahren), mit dem das Benehmen im Sinne des Artikels 1.10 ABG 1975 in bestimmten Fäl- len hergestellt wird, ergeben sich aus den nachfolgenden Ausführungen zu Artikel 27.1 und 27.5.
Allgemeines a) Die nachfolgenden allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für die Vermietung des Studios und der in der Mietsache enthaltenen Gegenstände, technischen Geräten und Anlagen. b) Sie gelten als vereinbart, mit der Übernahme des Studios bzw. des Angebotes, durch den Kunden. c) Vertragliche Abreden zwischen den Parteien, die Bestimmungen der AGB inhaltlich abändern oder aufheben, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. d) Der Mieter erklärt seine Volljährigkeit und verpflichtet sich, bei Mietbeginn durch die Vorlage einen amtlich gültigen Lichtbild ausweis zu identifizieren. Der Vermieter ist berechtigt, zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die persönlichen Daten des Mieters aufzubewahren bzw. elektronisch zu speichern. Dieses kann durch eine Fotokopie des Ausweises erfolgen.
Allgemeines. Artikel 1:
Allgemeines. 1. Unsere Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Allgemeines. Unter „Verkäufer“ wird im Folgenden verstanden: Ein Mitglied der Staalfederatie Nederland (eingetragen bei der niederländischen Industrie- und Handelskammer unter der Nummer 40409040), das als Anbieter, Verkäufer oder Leistungserbringer in den in Absatz 2 gemeinten Rechtsgeschäften und Verträgen die Funktion des Vertragspartners erfüllt. Unter „Käufer“ wird im Folgenden verstanden: Der potenzielle Käufer oder Auftraggeber und im Allgemeinen der Vertragspartner der in Absatz 2 gemeinten Rechtsgeschäfte und Verträge.
Allgemeines. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird verstanden unter: - Mieter: die natürliche Person, der Kooperationsverband und/oder die juristische Person, mit der Landal einen geschlossen hat; - Mietpreis: der vom Mieter zu zahlende Gesamtbetrag an Landal im Rahmen der Vereinbarung - Nutzer: der Mieter und die Personen, die mit oder im Namen des Mieters die vom Mieter gemietete Unterkunft und/oder andere Einrichtungen nutzen (werden); - Landal: die Landal GreenParks B.V. und/oder die mit ihr verbundenen Unternehmen. Unter verbundenen Unternehmen werden auf jeden Fall sämtliche (jetzigen und künftigen) Mutter-, Tochter- und Schwestergesellschaften der Landal GreenParks B.V. verstanden.
Allgemeines. 22.1 EilandVerhuur wird ihre Korrespondenz digital versenden, es sei denn, dies erweist sich als nicht möglich. 22.2 EilandVerhuur kann nicht an offensichtliche Druck- oder Satzfehler gebunden werden.
Allgemeines. 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln jedes Angebot, jeden Vertrag sowie andere Rechtsverhältnisse zwischen CARU und dem Abnehmer in Bezug auf den Verkauf und die Vermietung von Containern durch CARU. Sofern von den Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich anderweitig vereinbart, schließt CARU die Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Abnehmers aus. 2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle Verträge mit CARU, für die die Leistung Dritter in Anspruch genommen wird (bzw. werden soll). 3. Der Lieferant ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die ab dem Zeitpunkt geschlossen werden, zu dem CARU diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Handelsregister der Handelskammer oder bei der Geschäftsstelle eines Gerichts hinterlegt hat. 4. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG) auf den Vertrag wird ausdrücklich ausgeschlossen.