Höhere Gewalt Voorbeeldclausules

Höhere Gewalt. 9.1. Unter höherer Gewalt im Sinne der Vereinbarung wird unter anderem jeder Umstand außerhalb des Willens und der Einflussnahme des Lieferanten verstanden, der zum Zeitpunkt des Zustandekommens der Vereinbarung vorhersehbar war oder nicht, durch den die normale Durchführung der Vereinbarung verhindert oder soweit erschwert wird, dass diese Durchführung angemessenerweise nicht vom Lieferanten verlangt werden kann; dies umfasst unter anderem (aber nicht ausschließlich) den Mangel an Rohstoffen, die Stagnation bei der Zufuhr von Rohstoffen oder Halbfabrikaten beziehungsweise die Ausgabe von fertigen Produkten aufgrund von Witterungsbedingungen, Transportbehinderungen und Infektionen oder Infektionsgefahr, Betriebsstörungen, Mängel oder Schäden an Produktionsmitteln, Streiks oder vergleichbare Maßnahmen, Arbeitsausstände, Aufstände, Kriege, Naturkatastrophen, (zurechenbare) Versäumnisse seitens der von dem Lieferanten hinzugezogenen Dritten sowie staatliche Maßnahmen.
Höhere Gewalt. 4.1 Unter höherer Gewalt wird verstanden: jeder, vom Willen des Verkäufers unabhängige Umstand, der den Verkäufer daran hindert, dem Abkommen nachzukommen, auch wenn dieser Umstand zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Abkommens vorherzusehen war.
Höhere Gewalt. 6.1 Sweet & Candy haftet nicht, wenn die Lieferung aufgrund höherer Gewalt verhindert oder unzumutbar erschwert wird. Die Pflichten von Sweet & Candy werden aufgeschoben, sofern deren Erfüllung nicht dauerhaft unmöglich ist. Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag zu kündigen, ohne dass sich daraus Schadensersatzansprüche ableiten lassen.
Höhere Gewalt. Kriege, Streiks, Aussperrungen, Schlechtwetter sowie alle anderen Umstände, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen, und die den Eingang von Rohstoffen und Treibstoffen, die Produktion, den Versand oder Transport von Waren verhindern bzw. beeinträchtigen, werden als Höhere Gewalt erachtet und befreien den Verkäufer von jedweder Verantwortung im Zusammenhang mit der Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen infolge der oben genannten Umstände. Wenn die Kreditversicherung von ALVANCE Aluminum Duffel BV unabhängig vom Willen von ALVANCE Aluminum Duffel BV, beschließt die Deckungssumme von Käufer zu annullieren oder zu reduzieren, gilt dies ebenso als ein Fall von Höherer Gewalt und hat ALVANCE Aluminum Duffel BV das Recht, Verträge zwischen den Parteien als beendet anzusehen, und ist, als Folge einer solchen Annullierung oder Reduzierung, aus seiner Verantwortung zur Vertragserfüllung entlassen.
Höhere Gewalt. Der Verkäufer ist berechtigt, bei höherer Gewalt eine Lieferung zu stornieren oder zu verschieben, ohne zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet zu sein. Unter höherer Gewalt wird die Situation verstanden, in der die Erfüllung des Vertrags ganz oder teilweise, eventuell vorübergehend, durch Umstände verhindert wird, auf die der Verkäufer keinen Einfluss hat, selbst dann, wenn dieser Umstand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits vorhersehbar war. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben, gelten sicherlich als Fälle höherer Gewalt: Erschöpfung des Vorrats, Verzögerungen oder Ausbleiben von Lieferungen durch Lieferanten, Vernichtung von Waren infolge von Unfällen, Maschinenbruch, Streik oder Aussperrung, Brand, Aufruhr, Krieg, Epidemie, Hochwasser, hoher Krankenstand, elektrische, Informatik-, Internet- oder Telekommunikationsstörungen, Cyberkriminalität, behördliche Entscheidungen oder Interventionen (einschließlich der Verweigerung oder Annullierung einer Genehmigung oder Lizenz), Kraftstoffmangel und Fehler oder Verzögerungen, die Dritten zuzuschreiben sind. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Folgen einer Situation höherer Gewalt zu begrenzen. Da die Verpflichtung des Käufers im Wesentlichen eine Zahlungsverpflichtung darstellt, wird höhere Gewalt seitens des Käufers hierbei ausdrücklich ausgeschlossen.
Höhere Gewalt. 9.1 Wird die Ausführung eines Auftrages durch eine unvorhergesehene höhere Gewalt behindert, sind wir berechtigt, die Ausführung diesen Umständen anzupassen, den Vertrag zu kündigen und vom Kunden Ersatz der bis dahin entstandenen Kosten zu verlangen. Höhere Gewalt bedeutet jedes
Höhere Gewalt. 11.1. Im Falle höherer Gewalt, wie z.B. Naturkatastrophen, Feuer, Krieg, Streiks, staatliche Maßnahmen, extreme klimatische Bedingungen, wie z.B. Hitze, Regen, Kälte und andere klimatische Bedingungen, die es sozial unverantwortlich machen, Mitarbeiter zu beschäftigen, oder andere Umstände, die außerhalb der Kontrolle von Bulgaria Invest Ltd. liegen, ist Bulgaria Invest Ltd. berechtigt, die Erfüllung des Vertrages auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen. Die ursprünglich vereinbarte Dauer der Renovierung/des Umbaus kann sich dadurch verlängern.
Höhere Gewalt. 1. Unter höherer Gewalt sind alle unvorhersehbaren Umstände zu verstehen, aufgrund derer die Erfüllung der Vereinbarung verzögert oder verhindert wird, sofern dieser Umstand vom Beförderer nicht vermieden werden kann und nicht auf dem Gesetz, der Vereinbarung oder den sozialen Ansichten von beruht sein Konto muss bezahlt werden
Höhere Gewalt. 14.1 Die Parteien sind nicht verpflichtet, eine Verpflichtung zu erfüllen, wenn sie aufgrund eines Umstands daran gehindert werden, der weder auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Partei beruht noch auf das Gesetz, einen Rechtsakt oder allgemein anerkannte Ansichten zurückzuführen ist;
Höhere Gewalt. 1. Höhere Gewalt unsererseits liegt vor, wenn die Ausführung des Vertrags ganz oder teilweise, vorübergehend oder anderweitig durch Umstände verhindert wird, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, einschließlich Kriegsgefahr, Personalstreiks, Blockaden, Feuer, Überschwemmungen und andere Störungen oder Ereignisse.