Common use of Höhere Gewalt Clause in Contracts

Höhere Gewalt. 1. Die Lieferfrist gemäß Art. 7 wird um einen Zeitraum verlängert, für den Quality Textiles B.V. aufgrund höherer Gewalt verhindert ist, seinen Pflichten zu genügen. 2. Um höhere Gewalt aufseiten von Quality Textiles B.V. handelt es sich, wenn Quality Textiles B.V. nach dem Abschluss des Kaufvertrages daran gehindert wird, seinen Pflichten gemäß diesem Vertrag oder der Vorbereitung dazu zu genügen infolge von Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg, Terrorismus, Erhebung, aufgrund von Krieg oder inneren Unruhen entstandenem Schaden, Feuer, Wasserschaden, Überschwem- mung, Arbeitsniederlegung, Betriebsbesetzung, Aussperrung, Im- und Exporthindernissen, behördlichen Maßnahmen, Defekten an Maschinerien, Störungen bei der Lieferung von Energie, allen Umständen im Betrieb von Quality Textiles B.V. sowie bei Dritten, von denen Quality Textiles B.V. die benötigten Materialien oder Rohstoffe vollständig oder teilweise beziehen muss, sowie bei Lagerung oder während des Transports, in eigener Regie oder nicht, und ferner aufgrund aller sonstiger Ursachen, die ohne Schuld von Quality Textiles B.V. und außerhalb ihres Risikobereichs entstanden sind. 3. Wird aufgrund höherer Gewalt die Lieferung um mehr als zwei Monate verzögert, so sind sowohl Quality Textiles B.V. als auch der Käufer befugt, den Vertrag als beendigt zu betrachten. In diesem Fall hat Quality Textiles B.V. nur Anspruch auf Erstattung der von ihr gemachten Kosten. 4. Tritt höhere Gewalt ein, während der Vertrag bereits zum Teil ausgeführt ist, so ist der Käufer, sofern die Lieferung des Rests aufgrund höherer Gewalt um mehr als zwei Monate verzögert wird, befugt, entweder den bereits gelieferten Teil der Waren zu behalten und den dafür geschuldeten Kaufpreis zu begleichen, oder den Vertrag auch für den bereits ausgeführten Teil als beendigt zu betrachten, wobei der Käufer verp flichtet ist, den ihm bereits gelieferten Teil der Waren an Quality Textiles B.V. auf Rechnung und Gefahr von Käufer zurückzusenden, sofern der Käufer nachweisen kann, dass der bereits gelieferte Teil der Waren durch Käufer aufgrund der Nichtlieferung des verbleibenden Teils der Waren nicht mehr wirksam genutzt werden kann.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions

Höhere Gewalt. 1. Die Lieferfrist gemäß Art. 7 wird um einen Zeitraum verlängert6.1 Höhere Gewalt im Sinne von 6:75 BW seitens Remkes liegt in jedem Fall, für den Quality Textiles B.V. aufgrund höherer Gewalt verhindert istaber nicht ausschließlich, seinen Pflichten zu genügen. 2. Um höhere Gewalt aufseiten von Quality Textiles B.V. handelt es sichvor, wenn Quality Textiles B.V. Xxxxxx nach dem Abschluss des Kaufvertrages daran gehindert wird, seinen Pflichten gemäß Vertrages an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder der an dessen Vorbereitung dazu zu genügen infolge von gehindert wird durch Krieg, Kriegsschäden, Bürgerkrieg, Kriegsgefahr, BürgerkriegAufruhr, TerrorismusBlockade, ErhebungBoykott, aufgrund Naturkatastrophen, Epidemien bei Mensch und Tier, Pandemien, Rohstoffmangel, Behinderung und Unterbrechung von Krieg oder inneren Unruhen entstandenem SchadenTransportmöglichkeiten (x. X. Xxxx- und Niedrigwasser), Kriegshandlungen, Feuer, Wasserschadenübermäßige Niederschläge, Überschwem- mungÜberschwemmungen, ArbeitsniederlegungAschewolke(n), BetriebsbesetzungStreiks und Arbeitskampfmaßnahmen (sowohl organisiert als auch nicht organisiert), Aussperrung, Im- und Exporthindernissen, behördlichen behördliche Maßnahmen, Defekten darunter Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrverbote, Defekte an MaschinerienMaschinen, Störungen bei in der Energieversorgung, nicht rechtzeitige Lieferung von Energiebenötigten Roh- und/oder Hilfsstoffen (von Lieferanten), allen Umständen Krankheit von Personal und/oder Fehlen von Mitarbeitern, Geräten oder Einrichtungen, die für die Lieferung von entscheidender Bedeutung sind, dies alles sowohl im Betrieb von Quality Textiles B.V. sowie Xxxxxx als auch bei Dritten, wie z. B. Lieferanten, von denen Quality Textiles B.V. Remkes die benötigten Materialien oder Rohstoffe vollständig ganz oder teilweise beziehen muss, sowie bei während der Lagerung oder während des Transports, auch in eigener Regie oder nichtRegie, und ferner aufgrund aller sonstiger Ursachendurch alle anderen Güter, die ohne Schuld nicht auf Verschulden oder Gefahr von Quality Textiles B.V. und außerhalb ihres Risikobereichs entstanden sindRemkes entstanden. Diese Liste ist nicht erschöpfend. 36.2 Während und nach der höheren Gewalt werden die Liefer- und anderen Verpflichtungen von Remkes ausgesetzt, bis Remkes doch noch liefern kann. Wird aufgrund höherer In diesem Zeitraum ist der Käufer nicht berechtigt, den Vertrag teilweise oder vollständig aufzulösen. 6.3 Wenn der Zeitraum der höheren Gewalt die Lieferung um mehr länger als zwei drei Monate verzögertnach der Benachrichtigung durch Xxxxxx andauert, so sind sowohl Quality Textiles B.V. Xxxxxx als auch der Käufer befugtberechtigt, den Vertrag als beendigt außergerichtlich oder anderweitig aufzulösen, ohne dass die Parteien zu betrachten. In diesem Fall hat Quality Textiles B.V. nur Anspruch auf Erstattung der von ihr gemachten KostenSchadenersatz verpflichtet sind. 4. Tritt höhere 6.4 Wenn Xxxxxx bei Eintritt der höheren Gewalt einihre Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt hat/erfüllen kann, während der Vertrag bereits zum Teil ausgeführt istist Xxxxxx berechtigt, so ist der Käufer, sofern die Lieferung des Rests aufgrund höherer Gewalt um mehr als zwei Monate verzögert wird, befugt, entweder den bereits gelieferten oder lieferbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und der Waren zu behalten und den dafür geschuldeten Kaufpreis Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung so zu begleichen, oder den Vertrag auch für den bereits ausgeführten Teil als beendigt zu betrachten, wobei handele es sich um einen gesonderten Vertrag. 6.5 In Fällen von höherer Gewalt ist Xxxxxx nicht haftbar und der Käufer verp flichtet ist, den ihm bereits gelieferten Teil der Waren an Quality Textiles B.V. auf Rechnung und Gefahr von Käufer zurückzusenden, sofern der Käufer nachweisen kann, dass der bereits gelieferte Teil der Waren durch Käufer aufgrund der Nichtlieferung des verbleibenden Teils der Waren kann Xxxxxx nicht mehr wirksam genutzt werden kannzu Schadenersatz verpflichten.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions

Höhere Gewalt. 1. Die Lieferfrist gemäß Art. 7 wird um einen Zeitraum verlängertVersäumnisse des Lieferanten hinsichtlich der Erfüllung des Vertrages können diesem nicht angerechnet werden, für den Quality Textiles B.V. aufgrund höherer Gewalt verhindert istwenn sie nicht auf schuldhaftes Verhalten seinerseits zurückzuführen sind und auch nicht kraft Gesetz, Vertrag oder der im Geschäftsverkehr geltenden Auffassungen zu seinen Pflichten zu genügenLasten gehen (höhere Gewalt). 2. Um Als höhere Gewalt aufseiten von Quality Textiles B.V. handelt es sich, wenn Quality Textiles B.V. nach dem Abschluss des Kaufvertrages daran gehindert wird, seinen Pflichten gemäß diesem Vertrag oder der Vorbereitung dazu zu genügen Abs. 1 dieses Artikels gelten in jedem Fall – und somit nicht ausschließlich – Versäumnisse infolge von KriegKriegsereignissen, KriegsgefahrMobilisierung, BürgerkriegUnruhen, TerrorismusÜberschwemmungen, Erhebungeingestellten Schifffahrtaktivitäten, aufgrund sonstigen Stockungen im Transport, Stagnation von Krieg bzw. Einschränkung oder inneren Unruhen entstandenem SchadenEinstellung der Lieferung durch öffentliche Versorgungsunternehmen, Mangel an Gas, Erdölprodukten oder sonstigen Mitteln zur Energieerzeugung, Feuer, WasserschadenMaschinenbruch und sonstigen Unfällen, Überschwem- mungübermäßigem krankheitsbedingtem Ausfall des Personals, ArbeitsniederlegungStreiks, BetriebsbesetzungAussperrungen, AussperrungAktionen von Gewerkschaften, Im- Ausfuhrbeschränkungen, sonstigen Maßnahmen von staatlicher Seite, ausbleibenden Lieferungen von notwendigen Materialien und ExporthindernissenHalbfabrikaten durch Dritte, behördlichen MaßnahmenSabotage, Defekten an Maschinerien, Störungen bei der Lieferung Vorsatz oder grobem Verschulden von Energie, allen Umständen im Betrieb von Quality Textiles B.V. Erfüllungsgehilfen sowie bei Dritten, von denen Quality Textiles B.V. die benötigten Materialien oder Rohstoffe vollständig oder teilweise beziehen muss, sowie bei Lagerung oder während des Transports, in eigener Regie oder nicht, und ferner aufgrund aller sonstiger Ursachen, die ohne Schuld von Quality Textiles B.V. und außerhalb ihres Risikobereichs entstanden sindsonstigen vergleichbaren Umständen. 3. Wird aufgrund Im Falle von höherer Gewalt hat der Lieferant die Lieferung um mehr als zwei Monate verzögertWahl, die Erfüllung des Vertrages entweder so sind sowohl Quality Textiles B.V. als lange auszusetzen, bis die Situation der höheren Gewalt beendet ist oder den Vertrag, ob er sich anfangs für eine Aussetzung entschieden hat oder nicht, ganz oder teilweise aufzulösen. Der Auftraggeber hat in beiden Fällen keinen Anspruch auf irgendwelchen Schadenersatz. Wenn der Zeitraum, in dem aufgrund der höheren Gewalt eine Erfüllung der Verpflichtungen durch den Lieferanten unmöglich ist, eine Periode von dreißig (30) Tagen überschreitet, hat auch der Käufer befugtAuftraggeber das Recht, den Vertrag teilweise (zukünftig) aufzulösen, und zwar in dem Sinne, als beendigt dass der Lieferant gemäß Abs. 4 dieses Artikels berechtigt ist, die bereits gelieferten Sachen bzw. durchgeführten Tätigkeiten/erbrachten Dienstleistungen zu betrachtenfakturieren. In diesem Fall hat Quality Textiles B.V. nur Anspruch auf Erstattung der von ihr gemachten KostenBei einer teilweisen Auflösung besteht keine Verpflichtung zur Vergütung des (eventuellen) Schadens. 4. Tritt höhere Wenn der Lieferant bei Eintritt der Situation der höheren Gewalt einseine Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt hat oder diese lediglich teilweise erfüllen kann, während der Vertrag bereits zum hat er das Recht, diesen Teil ausgeführt istgesondert zu fakturieren, so und ist der KäuferAuftraggeber gehalten, sofern die Lieferung des Rests aufgrund höherer Gewalt um mehr als zwei Monate verzögert wird, befugt, entweder den bereits gelieferten Teil der Waren zu behalten und den dafür geschuldeten Kaufpreis diese Rechnung so zu begleichen, oder den Vertrag auch für den bereits ausgeführten Teil als beendigt zu betrachten, wobei der Käufer verp flichtet ist, den ihm bereits gelieferten Teil der Waren an Quality Textiles B.V. auf Rechnung und Gefahr von Käufer zurückzusenden, sofern der Käufer nachweisen kann, dass der bereits gelieferte Teil der Waren durch Käufer aufgrund der Nichtlieferung des verbleibenden Teils der Waren nicht mehr wirksam genutzt werden kannhandele es sich um einen gesonderten Vertrag.

Appears in 1 contract

Samples: Leveringsvoorwaarden

Höhere Gewalt. 18.1. Die Lieferfrist gemäß ArtKann der Auftragnehmer infolge eines Umstands, der sich seines Ein- flusses entzieht, seine Verpflichtungen nicht erfüllen, kann ihm dies nicht angelastet werden; in diesem Fall liegt höhere Gewalt vor. 7 wird um einen Zeitraum verlängertDer Auftragnehmer haftet in diesem Fall nicht für die dem Auftraggeber daraus entstehenden Schäden. Der Auftraggeber ist in diesem Fall, für vorbehaltlich der Bestimmungen von Absatz 4 dieses Artikels, nicht be- rechtigt, den Quality Textiles B.V. aufgrund höherer Gewalt verhindert ist, seinen Pflichten zu genügenVertrag ganz oder teilweise aufzulösen. 28.2. Um höhere Höhere Gewalt aufseiten im Sinne von Quality Textiles B.V. handelt es sich, wenn Quality Textiles B.V. nach dem Abschluss des Kaufvertrages daran gehindert wird, seinen Pflichten gemäß diesem Vertrag oder der Vorbereitung dazu zu genügen infolge von Krieg, Kriegsgefahr, BürgerkriegAbsatz 1 dieses Artikels sind auf jeden Fall (Bürger-)Kriege und (Bürger-)Kriegsgefahr, Terrorismus, ErhebungAufruhr, aufgrund der Ausbruch von Krieg Infektionskrankheiten einschließlich der darauf basierenden staatlichen Maßnahmen oder inneren Unruhen entstandenem SchadenEmpfehlungen, FeuerNaturka- tastrophen, extreme Wetterbedingungen, Einfuhr- oder Handelsbe- schränkungen, Explosion, Brand, Wasserschaden, Überschwem- mungSabotage, Arbeitsniederlegung, Betriebsbesetzung, Aussperrung, Im- und Exporthindernissen, behördlichen Maßnahmen, Defekten an MaschinerienCyber- kriminalität, Störungen bei in der Lieferung digitalen Infrastruktur, Störungen der Energieversorgung, (teilweiser) Verlust oder Diebstahl oder (teilweises) Abhandenkommen von EnergieWerkzeugen, allen Umständen im Betrieb Materialien oder Informationen, Maschinendefekte, Straßensperren, Sperrungen von Quality Textiles B.V. sowie bei DrittenBahnstrecken, Schifffahrtswegen oder Flughäfen, Streiks und Arbeitsunterbrechun- gen, Personalmangel und der Umstand, dass vom Auftragnehmer beauftragte Dritte, etwa Lieferanten, Nachunternehmer und Spedi- teure oder andere Akteure, von denen Quality Textiles B.V. der Auftragnehmer abhängig ist, ihre Verpflichtungen nicht oder nicht fristgerecht erfüllen. 8.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die benötigten Materialien Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber auszusetzen, wenn er infolge höherer Gewalt vorübergehend nicht in der Lage ist, diese zu erfüllen. Wenn der Zustand der höheren Gewalt endet, holt der Auftragnehmer die Erfül- lung seiner Verpflichtungen nach, sobald seine Planung dies zulässt. 8.4. Wenn höhere Gewalt vorliegt und eine Erfüllung dauerhaft unmöglich ist oder Rohstoffe wird oder wenn der Zustand der höheren Gewalt länger als sechs Monate angedauert hat, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung vollständig oder teilweise beziehen muss, sowie bei Lagerung oder während des Transports, aufzulösen. Der Auftraggeber ist in eigener Regie oder nicht, und ferner aufgrund aller sonstiger Ursachen, die ohne Schuld von Quality Textiles B.V. und außerhalb ihres Risikobereichs entstanden sind. 3. Wird aufgrund höherer Gewalt die Lieferung um mehr als zwei Monate verzögert, so sind sowohl Quality Textiles B.V. als auch der Käufer befugtdiesen Fällen berechtigt, den Vertrag als beendigt zu betrachtenmit sofor- tiger Wirkung aufzulösen, jedoch nur für den Teil der Verpflichtungen, der vom Auftragnehmer noch nicht erfüllt worden ist. 8.5. In diesem Fall hat Quality Textiles B.V. nur Die Vertragsparteien haben keinen Anspruch auf Erstattung Ersatz des infolge der von ihr gemachten Kostenhöheren Gewalt, des zeitlichen Aufschubs oder der Auflösung im Sinne dieses Artikels entstandenen oder noch entstehenden Schadens. 4. Tritt höhere Gewalt ein, während der Vertrag bereits zum Teil ausgeführt ist, so ist der Käufer, sofern die Lieferung des Rests aufgrund höherer Gewalt um mehr als zwei Monate verzögert wird, befugt, entweder den bereits gelieferten Teil der Waren zu behalten und den dafür geschuldeten Kaufpreis zu begleichen, oder den Vertrag auch für den bereits ausgeführten Teil als beendigt zu betrachten, wobei der Käufer verp flichtet ist, den ihm bereits gelieferten Teil der Waren an Quality Textiles B.V. auf Rechnung und Gefahr von Käufer zurückzusenden, sofern der Käufer nachweisen kann, dass der bereits gelieferte Teil der Waren durch Käufer aufgrund der Nichtlieferung des verbleibenden Teils der Waren nicht mehr wirksam genutzt werden kann.

Appears in 1 contract

Samples: Algemene Leveringsvoorwaarden