Schlussbestimmungen Voorbeeldclausules

Schlussbestimmungen. Gemäß den Artikeln 18 und 19 wird das Zusammenarbeitsabkommen auf unbestimmte Zeit geschlossen, und seine Bestimmungen können auf Antrag einer jeden vertragsschließenden Partei angepasst werden. Dieser Antrag wird innerhalb von drei Monaten in der Interministeriellen Konferenz „Außenpolitik“ geprüft.
Schlussbestimmungen. (1) Diese Vereinbarung tritt am Tage der Unterzeichnung in Kraft. (2) Diese Vereinbarung wird für die Dauer von zwei Jahren geschlossen und verlängert sich jeweils stillschweigend um weitere zwei Jahre, sofern es nicht von einer der beiden Vertragsparteien mindestens sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Geltungsdauer schriftlich gekündigt wird. (3) Diese Vereinbarung wird erstmalig im Jahre 2015 evaluiert.
Schlussbestimmungen. Das vorliegende Zusammenarbeitsabkommen wird für eine unbestimmte Dauer abgeschlossen.
Schlussbestimmungen. Gerichts- und Schiedsverfahren gegen Dritte werden nicht vom Spediteur geführt, es sei denn, dass Letztgenannter sich, auf Verlangen des Auftraggebers und auf seine Rechnung und Gefahr, dazu bereit erklärt.
Schlussbestimmungen. 14.1. Für die Vereinbarung gilt niederländisches Recht. 14.2. Sofern durch zwingendes Recht nichts anderes vorgeschrieben ist, werden alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben können, dem zustan̈ digen niederländischen Gericht im Bezirk des Sitzes von BusBiker Europe BV vorgelegt. 14.3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschaf̈ tsbedingungen unwirksam sein, so beruḧ rt dies die Gul̈ tigkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. In diesem Fall werden die Parteien (eine) neue Bestimmung(en) als Ersatz festlegen, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung so weit wie rechtlich möglich Gestalt verleiht. 14.4. „Schriftlich“ umfasst in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch die Kommunikation per E-Mail, sofern die Identität des Absenders und die Integrita der E-Mail hinreichend nachgewiesen sind. Kontaktdetails Sollten Sie nach der Lektur̈ e dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Fragen, Beschwerden oder Anmerkungen haben, xxẍ ern Sie bitte nicht, uns schriftlich oder per E-Mail zu kontaktieren. DIE NIEDERLANDE Telefon: +00 00 000 0000 E-Mail: xxxx@XxxXxxxx.xxx Handelskammernummer: 7515.4447 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 860162564B01 érales BusBiker Europe BV
Schlussbestimmungen. [87] Nebenabreden zu Verträgen zwischen einem Nutzer und Velocity bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. [88] Der Rahmenvertrag und die (Einzel-)Mietverträge (inkl. Tarifoptionen) unterliegen deutschem Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich möglich, Aachen. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt. [00] Xxxxxxxxxx- und Leistungsort ist der Ort, an dem die Transaktion gestartet wird. [90] Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung teilweise oder ganz unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten, sofern vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Selbiges gilt im Falle einer Regelungslücke. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
Schlussbestimmungen. 1. Auf diesen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag findet niederländisches Recht Anwendung; das niederländische Gericht ist zuständig, über alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Auftragsdatenverarbeitungsvertrag ergeben oder damit zusammenhängen, zu entscheiden.
Schlussbestimmungen. 1. Eine Arbeitsgruppe, in der die Parteien vertreten sind, prüft 1n regelmäßigen Abständen die Ausführung der Bestimmungen des vorliegenden Zusammenarbeitsabkommens und erstattet der Interministeriellen Konferenz für Außenpolitik (IKAP) gegebenenfalls Bericht darüber.
Schlussbestimmungen. Diese Vereinbarung tritt am Tage der Unter- zeichnung in Kraft. Diese Vereinbarung wird für die Dauer von zwei Jahren geschlossen und verlängert sich jeweils stillschweigend um weitere zwei Jahre, sofern sie nicht von einem der Vereinbarungspartner mindestens sechs Monate vor Ablauf der jewei- ligen Geltungsdauer schriftlich gekündigt wird. Die Vereinbarungspartner erklären die deutsche Textversion zum leitenden Vereinbarungstext. Die angefügte niederländische Textversion stellt keine wörtliche, sondern ausdrücklich eine sinn- gemäße Übersetzung dar, die lediglich dem bes- seren Verständnis dienen soll.
Schlussbestimmungen. Wenn eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder anfechtbar ist, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. Die Parteien werden sich in diesem Fall beraten, um eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die die nichtige oder ungültige Bestimmung ersetzt, wobei der Zweck und der Sinn der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt werden.