Schlussbestimmungen Voorbeeldclausules

Schlussbestimmungen. 14.1. Für die Vereinbarung gilt niederländisches Recht.
Schlussbestimmungen. Diese Vereinbarung tritt am Tage der Unter- zeichnung in Kraft. Diese Vereinbarung wird für die Dauer von zwei Jahren geschlossen und verlängert sich jeweils stillschweigend um weitere zwei Jahre, sofern sie nicht von einem der Vereinbarungspartner mindestens sechs Monate vor Ablauf der jewei- ligen Geltungsdauer schriftlich gekündigt wird. Die Vereinbarungspartner erklären die deutsche Textversion zum leitenden Vereinbarungstext. Die angefügte niederländische Textversion stellt keine wörtliche, sondern ausdrücklich eine sinn- gemäße Übersetzung dar, die lediglich dem bes- seren Verständnis dienen soll. Kleve, xx-xx-xxxx Kleve, xx-xx-xxxx voor het / für den Xxxxx Xxxxx Xxxxxxxx Xxxxxx, / Landrat voor de / für die Veiligheidsregio Noord- en Oost- Gelderland Xxxx Xxxxxxx, voorzitter voor de / für die Veiligheids- en Gezondheidsregio Gelderland Midden* Xxxxxx Xxxxxx, voorzitter* voor de / für die Veiligheidsregio Gelderland-Zuid Xxxxxx Xxxxx, voorzitter voor de / für die Veiligheidsregio Limburg-Noord Xxxxxx Xxxxxxxx, voorzitter
Schlussbestimmungen. 16.1. Wenn eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder anfechtbar ist, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. Die Parteien werden sich in diesem Fall beraten, um eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die die nichtige oder ungültige Bestimmung ersetzt, wobei der Zweck und der Sinn der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt werden.
Schlussbestimmungen. Artikel 25
Schlussbestimmungen. Art. 12. Das vorliegende Zusammenarbeitsabkommen wird für eine unbestimmte Dauer abgeschlossen.
Schlussbestimmungen. 1. Auf diesen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag findet niederländisches Recht Anwendung; das niederländische Gericht ist zuständig, über alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Auftragsdatenverarbeitungsvertrag ergeben oder damit zusammenhängen, zu entscheiden.
Schlussbestimmungen. [87] Nebenabreden zu Verträgen zwischen einem Nutzer und Velocity bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. [88] Der Rahmenvertrag und die (Einzel-)Mietverträge (inkl. Tarifoptionen) unterliegen deutschem Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich möglich, Aachen. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt. [00] Xxxxxxxxxx- und Leistungsort ist der Ort, an dem die Transaktion gestartet wird. [90] Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung teilweise oder ganz unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten, sofern vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Selbiges gilt im Falle einer Regelungslücke. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
Schlussbestimmungen. Gemäß den Artikeln 18 und 19 wird das Zusammenarbeitsabkommen auf unbestimmte Zeit geschlossen, und seine Bestimmungen können auf Antrag einer jeden vertragsschließenden Partei angepasst werden. Dieser Antrag wird innerhalb von drei Monaten in der Interministeriellen Konferenz „Außenpolitik“ geprüft.
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