Zahlung. 6.1. Insoweit schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, hat die Zahlung innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, und zwar ausschließlich durch Einzahlung oder Überweisung auf eines der auf der Rechnung angeführten Konten ohne Abzug irgendeines Nachlasses. Der Abnehmer darf die dem Lieferanten geschuldete Summe ausschließlich mit einer fälligen Schuld des Lieferanten an ihn verrechnen, insoweit diese Schuld von dem Lieferanten ausdrücklich schriftlich anerkannt oder rechtlich unwiderruflich festgestellt worden ist.
6.2. Eine Zahlung wird immer mit der ältesten offenstehenden Forderung des Lieferanten an den Abnehmer verrechnet. Die Zahlung dient auch bei möglicherweise anders lautenden Hinweisen des Abnehmers an erster Stelle zur Verrechnung für mögliche (Forderungs-)Kosten, anschließend für bereits angefallene Zinsen und abschließend für die Hauptsumme und die laufenden Zinsen.
6.3. Unbeschadet der dem Lieferanten weiter zustehenden Rechte ist der Abnehmer im Falle einer nicht rechtzeitigen Zahlung des dem Lieferanten geschuldeten Gesamtbetrages durch den Abnehmer beziehungsweise bei einem anderen zurechenbaren Versäumnis des Abnehmers bezüglich der Einhaltung seiner Verpflichtungen dem Lieferanten gegenüber in Hinsicht auf den Lieferanten von Rechts wegen in Verzug, ohne dass eine Mahnung oder eine Inverzugsetzung erforderlich ist. Alles, was der Abnehmer dem Lieferanten zu dem Zeitpunkt schuldet, wird sofort und vollständig fällig.
6.4. Wenn der Abnehmer einen Zahlungsaufschub beantragt oder ihm dieser gewährt wird, er für insolvent erklärt wird beziehungsweise auf andere Weise die Verfügungsgewalt oder die Verfügung über sein Vermögen (oder einen Teil davon) verliert oder zu verlieren droht, der Abnehmer eine außergerichtliche Umschuldung vornimmt oder (sollte der Abnehmer eine natürliche Person sein) für den Abnehmer das niederländische Gesetz zur Umschuldung anwendbar erklärt wird, der Abnehmer seine Geschäftstätigkeit überträgt, aussetzt beziehungsweise beendet sowie in allen anderen Fällen, in denen eine vollständige Einhaltung seiner Verpflichtungen angemessenerweise nicht mehr möglich oder zu erwarten ist, wird in diesen Fällen all dasjenige, das der Abnehmer dem Lieferanten zu diesem Zeitpunkt zu entrichten hat, sofort und vollständig fällig, und der Lieferant ist befugt, die Vereinbarung mit dem Abnehmer unbeschadet der dem Lieferanten sonst zustehenden Rechte aufzulösen. Das Obige findet entsprechend A...
Zahlung. 6.1 Wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage nach dem Datum des Versands der Rechnung. Die Zahlungsfrist ist eine Ausschlussfrist.
6.2 Ist der Käufer mit der Begleichung seiner Zahlungsverpflichtungen in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung(en) auszusetzen.
6.3 Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, eine seiner Auffassung nach hinreichende (ergänzende) Sicherheit für die Begleichung der Zahlungsverpflichtungen des Käufers zu verlangen und die Erfül- lung seiner eigenen Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer die besagte Sicherheit geleistet hat. Weigert sich der Käufer, die verlangte Sicherheit zu leisten, hat der Verkäufer das Recht, den Vertrag aufzulösen; davon unberührt bleibt der Anspruch des Verkäufers auf Ersatz von Unkosten und entgangenem Gewinn.
Zahlung. 6.1 Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, ist die Zahlung ohne Abzug oder Verrechnung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten.
6.2 Bei Überschreitung des in Artikel 6.1 genannten Termins schuldet der Xxxxxx xxxxxxxxxxx xxx xxxx Xxxxxxxxxxxxxxx xxxx den Rechnungsbetrag, einschl. eventueller MWSt., Zinsen in Höhe von 1% pro Monat oder Teil eines Monats, während dem die Rechnung unbeglichen ist.
6.3 Verkäufer ist jederzeit berechtigt, vom Käufer zu verlangen, dass für die Verpflichtungen des Käufers, vor allem der Zahlung des Kaufpreises, eine für den Verkäufer akzeptable Sicherheit geleistet wird. Versäumt der Käufer, der diesbezüglichen, schriftlichen Aufforderung zu entsprechen, kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen den Kaufpreis sofort einfordern oder das Abkommen mittels einer schriftlichen Erklärung aussetzen oder auflösen, unverringert dem Anspruch des Verkäufers auf Schadenersatz.
Zahlung. 1) Falls keine anderslautenden Vereinbarungen vorliegen, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto zahlbar an unseren Geschäftssitz.
2) Jeder Betrag der am Verfalldatum unbezahlt bleibt, wird von Rechtswegen und ohne Inverzugsetzung um einen Verzugszins von 10% erhöht. Falls der Gesamt- oder ein Teilbetrag einer Rechnung bis zum Verfalldatum ohne triftigen Grund unbezahlt bleibt, wird, nach einer erfolglosen Inverzugsetzung, die Schuldsumme über diese Zinsen hinaus um 12% erhöht, mindestens um 150 € und höchstens um 1.800 €, dies auch dann, wenn Aufschub gewährt worden ist.
3) Bis zur vollen Xxxxxxxxx xxxxxxxxxx, xxxx xxx xxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxx xxxxx xxx Xxxxxx, xxxxxx xxx welchem Rechtsgrund, insbesondere auch der Saldoforderung aus laufender Rechnung, sowie bis zur Einlösung der dafür hingegebenen Wechsel und Schecks, bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers.
4) Ein Eigentumserwerb des Käufers gem. ß 950 BGB il Falle der Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware zu einer neuen Sache ist ausgeschlossen. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen durch den Xxxxxx xxx xxx Xxxxxxxxx.
0) Xxx Xxxxxxxxxxxx mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren durch den Käufer steht dem Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der vorbehaltsware zu den Rechnungswerten der anderen verarbeiten Waren. Erwirbt im Falle der Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren der Käufer das Xxxxxxxxxxxxxx xxxx xx 000 Abs. 2, 948 BGB, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentumsrecht des Käufers an der einheitlichen Sache bzw. An dem vermischten Bestand im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den Rechnungswerten der anderen enthaltenen Waren auf den Verkäufer übergeht und dass der Käufer diese Sache unentgeltlich für den Verkäufer verwahrt. Für die aus des Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entstehenden Sachen gilt sonst das gleiche wie bei Vorbehaltware. Sie gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
6) Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern. Er ist zur Weiterveraüsserung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen aus der Weiterveraüsserung, wie nachfolgend vorgesehen, auf den Verkäufer übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt. Insbesondere darf er die Vorbehaltsware nicht ve...
Zahlung. 7.1. Der Kunde muss Zahlungen an BusBiker Europe BV gemaß̈ den im Bestellvorgang und möglicherweise auf der Website angegebenen Zahlungsmethoden leisten. BusBiker Europe BV ist in der Wahl der Zahlungsmethoden frei und diese können sich auch von Zeit zu Zeit ändern. Bei Zahlung nach Lieferung hat der Kunde eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab dem Tag nach Lieferung.
Zahlung. 10.1. Alle Rechnungen sind an unsere Adresse und ohne Skonto zu begleichen. Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die Rechnung ohne weitere Warnung und automatisch mit mindestens 62 EUR erhöhen, zuzüglich einer Zahlung von 1 % pro Monat ab dem Rechnungsdatum bis zur Zahlung der Gesamtrechnung.
10.2. Falls es einen von dem Hotelbesitzer gewährten Preisnachlass, Abzug oder Provision gibt, wird der volle Preis angerechnet falls dieser nicht am Fälligkeitsdatum gezahlt worden ist.
Zahlung. Außer bei besonderen Vereinbarungen erfolgt die Zahlung der Waren bar bei Lieferung der Waren. Die Rechnung gilt als Mahnung und muss im Gerichtsbezirk Hasselt bezahlt werden. Bei unbegründeter Nichtzahlung am Fälligkeitsdatum muss uns der Käufer aufgrund der nachfolgenden pauschalen Berechnungen dafür entschädigen. Ungeachtet der gesetzlich festgelegten Prozesskostenvergütung wird der Rechnungsbetrag anhand von zwei variablen Parametern erhöht: der Betrag selbst - der um 20%, mindestens jedoch 500 Euro erhöht wird - und die Dauer des Versäumnisses, der zur Anrechnung von Verzugszinsen in Höhe von 1% monatlich auf jeden fälligen Betrag, die Hauptsumme und den ersten Teil dieser Bußeklausel führt. Bei unbegründeter Nichtzahlung am Fälligkeitsdatum haben wir das Recht die nicht verwendeten Waren zurückzuholen, wobei der Käufer zusätzlich eine Vergütung von 20% des Preises der zurückgenommenen Waren als Gewinnausfall zahlen muss, ungeachtet der Entschädigung für eventuelle Wertminderung der genannten Produkte, die durch Vergleich der Preise festgelegt wird. Keinerlei Klage oder Uneinigkeit berechtigt den Käufer zum Aufschub der Zahlung.
Zahlung. 6.1 Die Zahlung für Bestellungen unter 100,00 € muss in bar erfolgen, andere Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in einer vom Verkäufer in Euro angegebenen Weise. Die Zahlung von Bestellungen über 10.000 € muss wie folgt erfolgen: 50% bei Bestellung; 50% innerhalb von 1 Monat nach Lieferung der Ware an den Käufer;
6.2 Einwände gegen die Höhe der Rechnungen setzen die Zahlungsverpflichtung nicht außer Kraft;
6.3 Zahlt der Käufer nicht innerhalb von 30 Tagen, so ist der Käufer gesetzlich in Verzug. Der Käufer schuldet dann einen Zins von 1% pro Monat oder Teil davon, es sei denn, der gesetzliche Zins oder der gesetzliche Handelszins ist höher. In diesem Fall gilt der höchste Zins. Die Zinsen für den fälligen Betrag werden ab dem Zeitpunkt des Verzugs des Käufers bis zum Zeitpunkt der Zahlung des vollen Betrags berechnet.
6.4 Im Falle der Liquidation, des (Insolvenzantrags), der Zulassung des Käufers zur gesetzlichen Umschuldung nach dem Gesetz über die Umschuldung natürlicher Personen, der Beschlagnahme oder des (vorläufigen) Zahlungsmoratoriums des Käufers sind die Ansprüche des Verkäufers an den Käufer sofort fällig und zahlbar;
6.5 Zahlungen dienen zunächst dazu, die Kosten zu decken, dann die fälligen Zinsen und schließlich den Kapitalbetrag und die aufgelaufenen Zinsen.
6.6 Das Recht des Käufers, seine Ansprüche gegen den Verkäufer aufzurechnen, ist ausgeschlossen.
Zahlung. 6.1 Soweit nicht anders vereinbart hat die Zahlung auf die von BCG angegebene Weise spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum oder zu einem anderen vereinbar ten Termin ohne Abzug am angegebenen Ort zu erfolgen. BCG ist allerdings berechtigt, ohne Angabe von Gründen vor dem Versand der Produkte die Vorauszahlung eines Teilbetrags oder des Gesamtpreises zu verlangen.
6.2 Sofern nicht anders vereinbart sind die Rechnungen von BCG bei Export bar zu zahlen. Der Kunde eröffnet gleichzeitig mit seiner Bestellung ein unwiderrufliches Dokumentenakkreditiv, das bei Sicht zahlbar ist und von einer belgischen Bank bestätigt wird.
6.3 Bei Nichtzahlung der Rechnung innerhalb der angegebenen Frist fallen ab dem Fälligkeitstag von Rechts wegen ohne vorherige Mahnung Verzugszinsen in Höhe von monatlich 1 % des fälligen Betrags an, wobei jeder angefangene Monat als voller Monat zählt. Zudem schuldet der Kunde von Rechts wegen ohne vorherige Mahnung eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrags bis zu einem Betrag von 25 000 € (mindestens jedoch 250 €) und von 5 % für darüber hinausgehende Beträge zu entrichten. Entstehende Kosten für ungedeckte Wechsel oder Schecks sowie andere Inkassokosten sind in dieser Entschädigungspauschale nicht inbegriffen und werden dem Kunden gesondert berechnet.
6.4 Bei Nichtzahlung eines fälligen Betrags werden alle anderen noch nicht fälligen Beträge sofort einforderbar.
6.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Zahlungen bei einer Reklamation auszusetzen.
Zahlung. Art. 9. Der Auftraggeber ist zur Zahlung des Frachtpreises verpflichtet, selbst wenn er den Frachtführer ersucht, den Frachtpreis beim Empfänger zu kassieren.
Art. 10. Ein Schuldausgleich zwischen dem Frachtpreis und eventuell vom Frachtführer geforderten Beträgen ist nicht zulässig.