Zahlung Voorbeeldclausules

Zahlung. 6.1. Insoweit schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, hat die Zahlung innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, und zwar ausschließlich durch Einzahlung oder Überweisung auf eines der auf der Rechnung angeführten Konten ohne Abzug irgendeines Nachlasses. Der Abnehmer darf die dem Lieferanten geschuldete Summe ausschließlich mit einer fälligen Schuld des Lieferanten an ihn verrechnen, insoweit diese Schuld von dem Lieferanten ausdrücklich schriftlich anerkannt oder rechtlich unwiderruflich festgestellt worden ist. 6.2. Eine Zahlung wird immer mit der ältesten offenstehenden Forderung des Lieferanten an den Abnehmer verrechnet. Die Zahlung dient auch bei möglicherweise anders lautenden Hinweisen des Abnehmers an erster Stelle zur Verrechnung für mögliche (Forderungs-)Kosten, anschließend für bereits angefallene Zinsen und abschließend für die Hauptsumme und die laufenden Zinsen. 6.3. Unbeschadet der dem Lieferanten weiter zustehenden Rechte ist der Abnehmer im Falle einer nicht rechtzeitigen Zahlung des dem Lieferanten geschuldeten Gesamtbetrages durch den Abnehmer beziehungsweise bei einem anderen zurechenbaren Versäumnis des Abnehmers bezüglich der Einhaltung seiner Verpflichtungen dem Lieferanten gegenüber in Hinsicht auf den Lieferanten von Rechts wegen in Verzug, ohne dass eine Mahnung oder eine Inverzugsetzung erforderlich ist. Alles, was der Abnehmer dem Lieferanten zu dem Zeitpunkt schuldet, wird sofort und vollständig fällig. 6.4. Wenn der Abnehmer einen Zahlungsaufschub beantragt oder ihm dieser gewährt wird, er für insolvent erklärt wird beziehungsweise auf andere Weise die Verfügungsgewalt oder die Verfügung über sein Vermögen (oder einen Teil davon) verliert oder zu verlieren droht, der Abnehmer eine außergerichtliche Umschuldung vornimmt oder (sollte der Abnehmer eine natürliche Person sein) für den Abnehmer das niederländische Gesetz zur Umschuldung anwendbar erklärt wird, der Abnehmer seine Geschäftstätigkeit überträgt, aussetzt beziehungsweise beendet sowie in allen anderen Fällen, in denen eine vollständige Einhaltung seiner Verpflichtungen angemessenerweise nicht mehr möglich oder zu erwarten ist, wird in diesen Fällen all dasjenige, das der Abnehmer dem Lieferanten zu diesem Zeitpunkt zu entrichten hat, sofort und vollständig fällig, und der Lieferant ist befugt, die Vereinbarung mit dem Abnehmer unbeschadet der dem Lieferanten sonst zustehenden Rechte aufzulösen. Das Obige findet entsprechend A...
Zahlung. 6.1 Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, ist die Zahlung ohne Abzug oder Verrechnung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. 6.2 Bei Überschreitung des in Artikel 6.1 genannten Termins schuldet der Xxxxxx xxxxxxxxxxx xxx xxxx Xxxxxxxxxxxxxxx xxxx den Rechnungsbetrag, einschl. eventueller MWSt., Zinsen in Höhe von 1% pro Monat oder Teil eines Monats, während dem die Rechnung unbeglichen ist. 6.3 Verkäufer ist jederzeit berechtigt, vom Käufer zu verlangen, dass für die Verpflichtungen des Käufers, vor allem der Zahlung des Kaufpreises, eine für den Verkäufer akzeptable Sicherheit geleistet wird. Versäumt der Käufer, der diesbezüglichen, schriftlichen Aufforderung zu entsprechen, kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen den Kaufpreis sofort einfordern oder das Abkommen mittels einer schriftlichen Erklärung aussetzen oder auflösen, unverringert dem Anspruch des Verkäufers auf Schadenersatz.
Zahlung. 6.1 Wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage nach dem Datum des Versands der Rechnung. Die Zahlungsfrist ist eine Ausschlussfrist. 6.2 Ist der Käufer mit der Begleichung seiner Zahlungsverpflichtungen in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung(en) auszusetzen. 6.3 Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, eine seiner Auffassung nach hinreichende (ergänzende) Sicherheit für die Begleichung der Zahlungsverpflichtungen des Käufers zu verlangen und die Erfül- lung seiner eigenen Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer die besagte Sicherheit geleistet hat. Weigert sich der Käufer, die verlangte Sicherheit zu leisten, hat der Verkäufer das Recht, den Vertrag aufzulösen; davon unberührt bleibt der Anspruch des Verkäufers auf Ersatz von Unkosten und entgangenem Gewinn.
Zahlung. 9.1 Die Zahlungsfrist beträgt 28 Tage ab Rechnungsdatum, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Diese Zahlungsfrist ist eine Ausschlussfrist. Wird diese überschritten, gerät der Käufer sofort in Verzug, ohne dass es einer Zahlungsaufforderung oder Inverzugsetzung bedarf. 9.2 Der Käufer ist nicht berechtigt (auch nicht im Falle von Reklamationen und/oder Gutschriften und/oder Gegenforderungen): a. die Zahlung ganz und/oder teilweise auszusetzen; b. zur Verrechnung, es sei denn, der Käufer gehört im Sinne von Artikel 2:24b BW zur Unternehmensgruppe der Stichting Administratiekantoor Xxxxx Xxxxx. 9.3 Ab dem Zeitpunkt des Verzugs (Artikel 9.2) schuldet der Käufer: a. Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat auf den ausstehenden Gesamtbetrag. Ein Teil eines Kalendermonats zählt als ganzer Kalendermonat; b. außergerichtliche Inkassokosten, die auf mindestens 15 % des geschuldeten Betrags einschließlich Mehrwertsteuer festgesetzt werden, mit einem Mindestbetrag von 500,00 € ohne Mehrwertsteuer, unbeschadet des Rechts von Remkes auf Ersatz anderer Schäden; c. alle Gerichts- und Prozesskosten, die Remkes aufwenden muss, um die Einhaltung der Verpflichtungen des Käufers zu erreichen. Zu den Gerichtskosten gehören auch die Kosten eines Konkursantrags im Wege der Forderungseinziehung. 9.4 Die vom Käufer geleisteten Zahlungen werden immer zuerst auf die Kosten, dann auf die fälligen Zinsen und schließlich auf die Hauptsumme und die laufenden Zinsen angerechnet, dies ungeachtet dessen, was der Käufer bei der Zahlung als Verwendungszweck/Zahlungsreferenz angibt. 9.5 Alle Forderungen von Xxxxxx sind sofort fällig und der Käufer ist in den folgenden Fällen sofort in Verzug: x. Xxx Xxxxxx erfüllt eine der Verpflichtungen aus einem Vertrag mit Xxxxxx, einem damit zusammenhängenden Vertrag, einem davor oder danach abgeschlossenen Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß; x. Xxx Xxxxxx hat einen Antrag auf Zahlungsaufschub gestellt oder beabsichtigt, einen solchen Antrag zu stellen, oder er befindet sich im Zahlungsaufschub; c. Es wird ein Konkursantrag vom Käufer oder gegen den Käufer gestellt, der Käufer oder ein Dritter beabsichtigt, einen Konkursantrag zu stellen, oder der Käufer wird für insolvent erklärt oder der Käufer wird einem Insolvenzverfahren unterworfen; x. Xxxxxx hat anderweitig begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, wodurch der Käufer seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann, dies nach Ermessen von Xxxxxx; e. Ein ...
Zahlung. 16.1. Die Zahlung erfolgt am Sitz des Auftragnehmers oder auf ein vom Auf- tragnehmer anzugebendes Konto.
Zahlung. 1. Der Urlauber muss die Zahlungen in Euro unter Beachtung der vereinbarten Bedingungen leisten, es sei denn, dass etwas anderes vereinbart wurde. 2. Kommt der Urlauber trotz vorheriger schriftlicher Kündigung seiner Zahlungsverpflichtung nicht vollständig nach, hat der Unternehmer das Recht, den Vertrag vorbehaltlich der Absätze 3 und 4 mit sofortiger Wirkung zu kündigen. 3. Wenn der Unternehmer die Vereinbarung storniert, muss er den Urlauber per Einschreiben oder persönlich abgegebenem Brief informieren und auf die Möglichkeit des Rücktritts der Stornierung hinweisen, indem er seine Zahlungsverpflichtung noch immer innerhalb von 10 Tagen nach Absendung oder Übergabe des Rücktrittsschreibens erfüllt. 4. Wenn der Urlauber nicht von der in Absatz 3 genannten Option Gebrauch gemacht hat, hat der Unternehmer das Recht, dem Urlauber und seinen Familienmitgliedern, Gästen und Besuchern den Zugang zu seinem Grundstück zu verweigern.
Zahlung. 1. Für die Zahlung gelten folgende Bedingungen: 1. Zahlungen müssen bargeldlos erfolgen; 2. Sie müssen 25% des Rechnungsbetrages sowie die gesamte Anzahlung sofort bezahlen. Der Restrechnungsbetrag in Höhe von 75% ist 4 Wochen vor dem Ankunftsdatum zu begleichen. 3. Wenn Ihre Reservierung innerhalb eines Monats vor dem Ankunftsdatum erfolgt, müssen Sie 100% des Rechnungsbetrages sowie die Anzahlung nach Erhalt der Rechnung an uns überweisen. 2. Wenn Sie direkt bei Maroma regal buchen, muss dies per Banküberweisung an XX00 XXXX 0000000000 im Namen von PNWM Breuls ovv Reservierung Breuls Maroma erfolgen 3. Mit der Zahlung einer (teilweisen) Zahlung oder der gesamten Miete bestätigen Sie, dass Sie die Allgemeinen Mietbedingungen gelesen haben und damit einverstanden sind. Das Mietverhältnis endet kraft Gesetzes nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums. Im Falle eines Zahlungsverzugs, wie unter a dieses Artikels beschrieben, geraten Sie unmittelbar nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug. In diesem Fall behalten wir uns das Recht vor, Ihre Reservierung zu stornieren und den Vertrag aufzulösen.
Zahlung. 1. Sofern im Vertrag oder in zusätzlichen Bedingungen nichts anderes vereinbart wurde, sind die vom Verbraucher zu zahlenden Beträge innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Widerrufsfrist oder, sofern keine Widerrufsfrist gilt, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu zahlen. Im Falle eines Dienstleistungsvertrags beginnt diese Zahlungsfrist an dem Tag, nachdem der Verbraucher die Bestätigung des Vertrags erhalten hat. 2. Beim Fernabsatz von Produkten an Verbraucher dürfen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen niemals eine Vorauszahlung von mehr als 50 % vorsehen. Wenn eine Vorauszahlung erforderlich ist, kann der Verbraucher kein Recht in Bezug auf die Ausführung der betreffenden Bestellung oder Dienstleistungen geltend machen, bevor die erforderliche Vorauszahlung geleistet worden ist. 3. Der Verbraucher hat die Pflicht, Ungenauigkeiten in den angegebenen oder vorgegebenen Zahlungsinformationen Dopper unverzüglich zu melden. 4. Kommt der Verbraucher seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nach, informiert ihn Xxxxxx über den Zahlungsverzug und räumt ihm eine zusätzliche Zahlungsfrist von 14 Tagen ein. Kommt der Verbraucher seinen Zahlungsverpflichtungen auch innerhalb dieser zusätzlichen Frist von 14 Tagen nicht nach, ist dieser zur Zahlung von Xxxxxx zum gesetzlichen Zinssatz auf den offenen Betrag verpflichtet. Dopper ist berechtigt, gegebenenfalls anfallende außergerichtliche Inkassokosten in Rechnung zu stellen.
Zahlung. 10.1. Alle Rechnungen sind an unsere Adresse und ohne Skonto zu begleichen. Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die Rechnung ohne weitere Warnung und automatisch mit mindestens 62 EUR erhöhen, zuzüglich einer Zahlung von 1 % pro Monat ab dem Rechnungsdatum bis zur Zahlung der Gesamtrechnung. 10.2. Falls es einen von dem Hotelbesitzer gewährten Preisnachlass, Abzug oder Provision gibt, wird der volle Preis angerechnet falls dieser nicht am Fälligkeitsdatum gezahlt worden ist.
Zahlung. 6.1 Die Zahlung für Bestellungen unter 100,00 € muss in bar erfolgen, andere Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in einer vom Verkäufer in Euro angegebenen Weise. Die Zahlung von Bestellungen über 10.000 € muss wie folgt erfolgen: 50% bei Bestellung; 50% innerhalb von 1 Monat nach Lieferung der Ware an den Käufer; 6.2 Einwände gegen die Höhe der Rechnungen setzen die Zahlungsverpflichtung nicht außer Kraft; 6.3 Zahlt der Käufer nicht innerhalb von 30 Tagen, so ist der Käufer gesetzlich in Verzug. Der Käufer schuldet dann einen Zins von 1% pro Monat oder Teil davon, es sei denn, der gesetzliche Zins oder der gesetzliche Handelszins ist höher. In diesem Fall gilt der höchste Zins. Die Zinsen für den fälligen Betrag werden ab dem Zeitpunkt des Verzugs des Käufers bis zum Zeitpunkt der Zahlung des vollen Betrags berechnet. 6.4 Im Falle der Liquidation, des (Insolvenzantrags), der Zulassung des Käufers zur gesetzlichen Umschuldung nach dem Gesetz über die Umschuldung natürlicher Personen, der Beschlagnahme oder des (vorläufigen) Zahlungsmoratoriums des Käufers sind die Ansprüche des Verkäufers an den Käufer sofort fällig und zahlbar; 6.5 Zahlungen dienen zunächst dazu, die Kosten zu decken, dann die fälligen Zinsen und schließlich den Kapitalbetrag und die aufgelaufenen Zinsen. 6.6 Das Recht des Käufers, seine Ansprüche gegen den Verkäufer aufzurechnen, ist ausgeschlossen.