Abtretung Musterklauseln

Abtretung. Sie dürfen keinerlei Rechte oder Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von PayPal übertragen oder abtreten. PayPal kann die Nutzungsbedingungen oder Rechte oder Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen jederzeit übertragen oder abtreten.
Abtretung. Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.
Abtretung. Der Lieferant ist nicht berechtigt, seine Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten. Dies gilt nicht, soweit es sich um Geldforderungen handelt.
Abtretung. Wir können nach unserem alleinigen Ermessen unsere gemäß den vorliegenden Zahlungsabwicklungsbedingungen bestehenden Rechte und Pflichten abtreten; wir werden Sie in diesem Fall davon in Kenntnis setzen.
Abtretung. A.4.9.8 Ihren Anspruch auf die Leistung können Sie vor der endgültigen Feststellung ohne unsere ausdrückliche Genehmigung weder abtreten noch verpfänden.
Abtretung. Der Anbieter behält sich das Recht vor, unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Nutzers alle Rechte und Pflichten aus diesen AGB zu übertragen, abzutreten, durch Novation zu ersetzen oder weiterzugeben. Die Bestimmungen zu Änderungen der AGB gelten entsprechend. Die Nutzer dürfen ihre Rechte oder Pflichten aus den AGB ohne die schriftliche Genehmigung des Anbieters in keiner Weise abtreten oder übertragen.
Abtretung. Jede der Parteien darf diesen Vertrag an ein Verbundenes Unternehmen abtreten, hat allerdings die jeweils andere Partei schriftlich über die Abtretung zu informieren. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Microsoft ohne vorherige Ankündigung alle Rechte, die Microsoft im Rahmen dieses Vertrags zur Entgegennahme von Zahlungen und zur Beitreibung der Zahlungsverpflichtungen des Kunden zustehen, an ein verbundenes Unternehmen oder einen Dritten abtritt und alle Abtretungsempfänger diese Rechte ohne weitere Zustimmung weiter abtreten können. Jede anderweitig beabsichtigte Abtretung dieses Vertrags erfordert die schriftliche Zustimmung der nicht abtretenden Partei. Eine Abtretung entbindet die abtretende Partei nicht von ihren Verpflichtungen unter dem abgetretenen Vertrag. Jeder Versuch einer Abtretung ohne die erforderliche Zustimmung ist nichtig.
Abtretung. 21.1 Ansprüche auf Arbeitseinkommen im Sinne von § 850 ZPO sind Lohn- und Gehaltsforderungen sowie auch alle sonstigen auf dem Arbeitsver- hältnis mit dem jeweiligen Arbeitgeber beruhenden oder sich aus dem Zusammenhang hiermit ergebenden Ansprüche (einschl. solcher auf einmalige Vergütungen), insbesondere Provisionen, Erfindungsvergütungen, Abfindungsansprüche, Renten und Ruhegehaltsansprüche. Sozialleis- tungsansprüche sind insbesondere Ansprüche auf Zahlung von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Insolvenzgeld, Krankengeld sowie Renten der Deutschen Rentenversicherung, berufsständischer Versorgungswerke und privater Rentenversicherungen.
Abtretung. Sie dürfen diesen Rahmenvertrag weder abtreten, noch bestellte Programme, Betriebssysteme, Integrierte Software und/oder Service Offerings bzw. Ansprüche daran an dritte natürliche oder juristische Personen weitergeben oder übertragen. Sollten Sie ein Sicherungsrecht an den Programmen, Betriebssysteme, Integrierte Software und/oder an zu erbringenden Service Offerings einräumen, hat der Sicherungsgläubiger keinerlei Recht auf Nutzung oder Übertragung der Produkte und/oder zu erbringenden Service Offerings. Wenn Sie sich entschliessen, den Erwerb von Produkten und/oder Service Offerings zu finanzieren, werden Sie die einschlägigen Oracle Policies (Richtlinien) für Finanzierungen beachten, die Sie unter xxxx://xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx abrufen können. Diese Regelung limitiert Ihre Rechte nicht, die Sie möglicherweise in Bezug auf das Linux Betriebssystem, Drittparteitechnologie oder separat lizenzierte Drittparteitechnologie haben, welche unter Open Source oder ähnlichen Lizenzbedingungen lizenziert wurden.
Abtretung. Eine Abtretung des Freistellungsanspruches an den geschädigten Dritten durch die versicherte Person ist zulässig. Eine anderweitige Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen aus diesem Versicherungsvertrag ist vor ihrer endgültigen Feststellung unzulässig.