Einschränkungen. 3.1 Sie dürfen die Software für keine Anwendung und in xxxxxx Situation verwenden, in der ein Softwarefehler unmittelbar zum Xxx, zu Personenschäden oder zu ernsten körperlichen oder Umweltschäden führen kann. Dieses Verbot gilt insbesondere für den Einsatz der Software zur Steuerung von Geräten in kerntechnischen Anlagen, bei der Steuerung von Flugzeugen, der Kommunikation im Luftverkehr oder Flugsteuerungssystemen sowie Flugsicherungssystemen, Nahverkehrssystemen, medizinischen Systemen oder Waffensystemen.
Einschränkungen. Der Xxxxx ist nicht berechtigt (und darf keinen Dritten dazu ermächtigen): (a) die Dienstleistungen zu ändern, zu übersetzen, zurückentwickeln, zu dekompilieren, zu zerlegen oder abgeleitete Werke auf der Grundlage der Dienstleistungen zu erstellen, es sei denn, die Durchsetzung der vorstehenden Beschränkungen ist nach geltenden Gesetzen verboten; (b) Benutzerbeschränkungen, Nutzungsbeschränkungen oder andere Zeit-, Nutzungs- oder Funktionsbeschränkungen, die in den Dienstleistungen integriert sind, zu umgehen; (c) eigentumsrechtliche Hinweise, Bezeichnungen oder Markierungen aus den Dienstleistungen zu entfernen; (d) Inhalte, die Bestandteil der Dienstleistungen sind zu rahmen oder zu spiegeln; (e) auf die Dienstleistungen zugreifen, um (i) ein wettbewerbsfähiges Produkt oder eine wettbewerbsfähige Dienstleistung zu erstellen, oder (ii) Ideen, Module, Funktionen oder Grafiken der Dienste zu kopieren; f) zur Registrierung, zur Ermöglichung oder Unterstützung jeder direkten oder indirekten Registrierung von Drittanbietern bezüglich Xxxxxx, Handelsnamen oder sonstigen
Einschränkungen. Der Kunde darf die Abonnementdienste ausschließlich für seine internen Geschäftszwecke in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht nutzen und darf Folgendes nicht tun: (i) die Abonnementdienste oder die Software unbefugten Dritten zur Verfügung stellen; (ii) rechtsverletzendes, rechtswidriges, diffamierendes oder beleidigendes Material versenden oder speichern; (iii) bösartigen Code versenden oder speichern; (iv) auf die Abonnementdienste mit anderen Mitteln als mit dem Login zugreifen oder anderweitig versuchen, sich unbefugten Zugang zu den Abonnementdiensten oder den darin enthaltenen Daten zu verschaffen oder deren Integrität oder Leistung zu stören; (v) die Abonnementdienste modifizieren, vervielfältigen oder abgeleitete Werke auf der Grundlage der Abonnementdienste erstellen; (vi) die Abonnementdienste oder die Software zurückentwickeln (reverse zu engineeren); (vii) auf die Abonnementdienste oder die Software zugreifen, um ein Konkurrenzprodukt oder eine konkurrierende Dienstleistung zu erstellen, zu verkaufen, zu vermarkten oder anderweitig zu vertreiben oder um die Software oder die Funktionen oder die Benutzerschnittstelle der Abonnementdienste zu kopieren; oder (viii) das Urheberrecht, Markenzeichen oder andere Eigentumsrechte oder diesbezügliche Hinweise entfernen, die in den Abonnementdiensten oder der Software und auf und in der Dokumentation enthalten sind. Der Kunde darf keinen Versuch unternehmen, die Server-Ressourcen der Abonnementdienste zu überlasten oder anderweitig einen Denial-of-Service-Angriff auf die Abonnementdienste über eine Kombination von Suchanfragen zu veranlassen. Wenn der Kunde Aktivitäten ausführt, die keine rechtmäßige Nutzung der Abonnementdienste darstellen, z. B. Sicherheitspenetrationstests, Stresstests, Spamming-Aktivitäten oder andere Aktivitäten, für die die Abonnementdienste nicht vorgesehen sind, wird eine solche Nutzung als wesentlicher Verstoß gegen die Vereinbarung betrachtet, und der Lizenzgeber kann den Zugang des Kunden zu den Abonnementdiensten so lange sperren, bis eine jede solche Aktivität eingestellt wird, wobei eine solche Unterbrechung nicht auf die unten genannte Dienstverfügbarkeit angerechnet wird.
Einschränkungen. (a) Allgemeine Einschränkungen. Abgesehen von den eingeschränkten Vertriebsrechten hinsichtlich der Flex SDK Quelldateien, wie in vorstehender Ziffer 2.4.1 vorgesehen, darf der Lizenznehmer die Flex SDK Komponenten und/oder ihre Bestandteile nicht an Dritte vertreiben, verkaufen, unterlizenzieren, vermieten, verleihen oder verleasen. Der Lizenznehmer ist demnach nicht berechtigt, Flex SDK Komponenten, die als ausführbare Dateien und/oder in Objektcode-Form bereitgestellt werden, zu vertreiben. Der Lizenznehmer stimmt xxxxxx zu, keine Programmdateien hinzuzufügen oder zu löschen, die die Funktionalität und/oder das Erscheinungsbild anderer Adobe-Software und/oder ihrer Bestandteile verändern würden.
Einschränkungen. (a) Keine Modifizierung, keine Rückentwicklung. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software zu modifizieren, zu portieren, anzupassen oder zu übersetzen. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Xxxxx zu versuchen, den Quellcode der Software zu ermitteln. Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen darf die Software insoweit dekompiliert werden, wie die gesetzlichen Bestimmungen in der Rechtsordnung des Lizenznehmers dem Lizenznehmer das Recht hierzu geben, um die erforderlichen Informationen zu beschaffen, die zur Herstellung der Interoperabilität mit anderer Software notwendig sind. Dies setzt jedoch voraus, dass der Lizenznehmer zunächst die Informationen bei Adobe nachgefragt hat, wobei Adobe nach eigenem Ermessen entweder dem Lizenznehmer die erbetenen Informationen erteilen oder die Nutzung des Quellcodes unter angemessenen Bedingungen und gegen Zahlung einer angemessenen Gebühr gestatten kann, um zu gewährleisten, dass die Eigentumsrechte von Adobe und ihren Lieferanten an dem Quellcode für die Software gewahrt bleiben.
Einschränkungen. 3.1 Sofern nicht durch geltendes Recht erlaubt, dürfen Sie die Software nicht (i) dekompilieren, zurückentwickeln oder in ihre Einzelteile zerlegen (ii) die Software modifizieren, vermieten, verpachten, verleihen, weiterverbreiten, unterlizenzieren, Derivate davon anfertigen, sie bekannt xxxxxx und/oder der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen; (iii) Dritten zu irgendeinem Xxxxx Zugang zu der Software gewähren, sie sie installieren und/oder zu irgendeinem Xxxxx verwenden zu lassen, darunter ohne Einschränkung Outsourcing, Hosting, Outsourcing von Geschäftsprozessen oder andere Vorkehrungen, bei denen ein Dritter zu irgendeinem Xxxxx auf die Software zugreift, sie installiert und/oder nutzt.
Einschränkungen. 4.1 Fahrzeuge xxxxxxxx Xxxxxx können nur durch einen Aussteller ausgestellt (und vertreten) werden. Melden mehrere Aussteller gemäss Ziffer 3 Fahrzeuge xxxxxxxx Xxxxxx an, so gilt folgende Regelung: – Fabrikant geniesst Vorrang gegenüber Generalvertreter und Grossist – Generalvertreter geniesst Vorrecht gegenüber Grossist – Grossist – Detaillist Legen zwei Generalvertreter Generalvertre- tungs-Verträge für das gleiche Fahrzeug oder für das gleiche Gebiet vor oder melden zwei Grossisten das gleiche Produkt, so entscheidet über die Zulassung in beiden Fällen der Messe-Beirat nach freiem Ermessen. Vorbehalten bleibt Ziffer 3.1 c betreffend Sprachgebiet.
Einschränkungen. Das Recht des Lizenznehmers, gemäß dieser Ziffer 4.1 Testsoftware zu installieren und zu nutzen, erlischt unverzüglich, sobald das erste der nachfolgend genannten Ereignisse eintritt: (a) Ablauf des dreißig (30)-tägigen Testzeitraums, der am Tag der Lieferung oder Bereitstellung der Testsoftware durch Adobe beginnt, oder (b) Erwerb einer Lizenz für eine Vollversion dieser Software durch den Lizenznehmer. Adobe behält sich vor, die Lizenz des Lizenznehmers für die Nutzung der Testsoftware jederzeit und nach eigenem Ermessen zu kündigen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die ihm überlassene Testsoftware bei Kündigung dieses Vertrags, gleich aus welchem Xxxxx, zurückzugeben oder zu vernichten. Soweit Bestimmungen in dieser Ziffer 4.1 mit anderen Bestimmungen dieses Vertrags unvereinbar sind, hat Ziffer 4.1 hinsichtlich der Testsoftware Vorrang vor den entsprechenden anderen Bestimmungen, jedoch nur soweit dies zur Lösung der Unvereinbarkeit erforderlich ist. DER LIZENZNEHMER ERKLÄRT, DASS IHM BEKANNT IST, DASS DIE TESTSOFTWARE GGF.
Einschränkungen. Sie verwenden die Software nur für Ihre internen Geschäftszwecke und nur zu Ihrem unmittelbaren Vorteil, und Sie werden nicht versuchen, die Software oder einen Teil davon über den lizenzierten Umfang hinaus zu nutzen. Sie werden keinem Dritten gestatten oder erlauben, (i) den Quellcode der Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, otherwise translate or create, attempt to create the source code of the Software or perform any process intended to determine the source code for the Software, or (ii) modify, enhance or create derivative works based upon the Software or otherwise change the Software. Any modification, enhancement, derivative work or other improvement to the Software developed by you, whether with or without the consent of Ephesoft, will be the exclusive property of Ephesoft and subject to and governed by this License Agreement. The license granted hereunder is personal to You, and any attempt by You to transfer any of the rights, duties or obligations hereunder shall be void ab initio and shall act to terminate this License Agreement. You may not rent, lease, loan, resell or distribute the Software or any part thereof in any way including, but not limited to, making the Software available to others via shared access. zu disassemblieren, zu entschlüsseln, neu zu konstruieren, in umgekehrter Reihenfolge zu kompilieren oder anderweitig zu übersetzen oder zu erstellen, zu versuchen, den Quellcode der Software zu erstellen oder einen Prozess zur Bestimmung des Quellcodes für die Software zu nutzen oder (ii) die Software zu modifizieren, zu erweitern oder von der Software abgeleitete und auf der Software basierende Arbeiten zu erstellen oder die Software anderweitig zu verändern. Jede von Ihnen mit oder ohne Zustimmung von Ephesoft entwickelte Änderung, Erweiterung, abgeleitete Arbeit oder sonstige Verbesserung der Software ist das ausschließliche Eigentum von Ephesoft und unterliegt der vorliegenden Lizenzvereinbarung. Die hierunter gewährte Lizenz gilt nur für Sie persönlich, und jeder Versuch von Ihnen, die Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag zu übertragen, ist von Anfang an nichtig und führt zur Aufhebung dieser Lizenzvereinbarung. Sie dürfen die Software oder Teile davon nicht vermieten, leasen, verleihen, weiterverkaufen oder vertreiben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bereitstellung der Software für andere über einen gemeinsamen Zugriff.
Einschränkungen. Upgrades können die Zustimmung des Kunden zu Lizenzbestimmungen erforderlich xxxxxx, die über die vorliegende Vereinbarung hinausgehen oder Teile der Vereinbarung ersetzen. Falls iGrafx keine zusätzlichen Lizenzbestimmungen für ein Upgrade vorlegt, gelten die für die Software gültigen Lizenzbestimmungen auch für das entsprechende Upgrade. Nichts in dieser Vereinbarung soll als explizite oder implizite Verpflichtungserklärung verstanden werden, dass Upgrades für die Produkte von iGrafx entwickelt werden oder xxxx derartige Upgrades, falls sie entwickelt werden, für den gewerblichen Einsatz verfügbar sein werden.