Common use of Einspeicherkennlinie Clause in Contracts

Einspeicherkennlinie. Die maximal nutzbare Einspeicherleistung unterliegt folgender Kennlinienrestriktion: • Der Xxxxx ist berechtigt, bis zu einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE1 die insgesamt kontrahierte Einspeicherleistung ESL100 % bis zu 100 % zu nutzen. • Ab einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE1 bis zu einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE2 ist der Xxxxx berechtigt, eine Einspeicherleistung bis zu ESLred1 zu nutzen. • Ab einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE2 bis zu einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE3 ist der Xxxxx berechtigt, eine Einspeicherleistung bis zu ESLred2 zu nutzen. • Ab einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE3 bis zu einem Arbeitsgaskontostand von AGKS100 % ist der Xxxxx berechtigt, eine Einspeicherleistung bis zu ESLred3 zu nutzen. Für die vom Kunden kontrahierten festen Kapazitäten Arbeitsgasvolumen und Einspeicher- leistung ergeben sich folgende Kennlinienparameter: Leistungszeitraum 06:00 Uhr – 06:00 Uhr ESL100% MWh/h ESL red1 MWh/h ESL red2 MWh/h ESL red3 MWh/h 01.04.2025 – 01.04.2027 […] […] […] […] Leistungszeitraum 06:00 Uhr – 06:00 Uhr AGKSE1 GWh AGKSE2 GWh AGKSE3 GWh AGKS100% GWh 01.04.2025 – 01.04.2027 […] […] […] […] 1.2.1 Ausspeicherkennlinie 2 Speicherentgelt 2.1 Leistungsentgelt

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Samples: Storage Agreement, Storage Agreement

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Einspeicherkennlinie. Für den Xxxxxxxx Xxxxxxxxx ergibt sich die Einspeicherkennlinie wie folgt: Die maximal nutzbare Einspeicherleistung unterliegt folgender Kennlinienrestriktion: • Der Xxxxx ist berechtigt, Beginnend von einem leeren Speichervertrag (Arbeitsgaskontostand 0) bis zu einem Ar- beitsgaskontostand von AGKSE1 erhöht sich die maximal nutzbare Einspeicherleistung linear von ESLred1 auf die insgesamt kontrahierte Einspeicherleistung ESL100 %. • Ab einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE1 bis zu einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE1 AGKSE2 ist der Xxxxx berechtigt die insgesamt kontrahierte Einspeicherleistung ESL100 % bis zu 100 % zu nutzen. • Ab einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE1 bis zu einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE2 ist der Xxxxx berechtigt, eine Einspeicherleistung bis zu ESLred1 zu nutzen. • Ab einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE2 bis zu einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE3 ist der Xxxxx berechtigtreduziert sich die maximal nutzbare Einspeicherleistung linear, wobei eine ma- ximal nutzbare Einspeicherleistung bis zu von ESLred2 zu nutzennicht unterschritten wird. • Ab einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE3 bis zu einem Arbeitsgaskontostand von AGKS100 % ist der Xxxxx berechtigt, eine Einspeicherleistung bis zu ESLred3 ESLred2 zu nutzen. Für die vom Kunden kontrahierten festen Kapazitäten Arbeitsgasvolumen und Einspeicher- leistung ergeben sich folgende Kennlinienparameter: Leistungszeitraum ESL100% ESL red1 ESL red2 06:00 Uhr – 06:00 Uhr ESL100% MWh/h ESL red1 MWh/h ESL red2 MWh/h ESL red3 MWh/h 01.04.2025 – 01.04.2027 […] […] […] […] Leistungszeitraum 06:00 Uhr – 06:00 Uhr AGKSE1 GWh AGKSE2 GWh AGKSE3 GWh AGKS100% GWh 01.04.2025 – 01.04.2027 […] […] […] […] 1.2.1 Ausspeicherkennlinie 2 Speicherentgelt 2.1 Leistungsentgelt

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Einspeicherkennlinie. Die maximal nutzbare Einspeicherleistung unterliegt folgender Kennlinienrestriktion: • Der Xxxxx ist berechtigt, bis zu einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE1 die insgesamt kontrahierte Einspeicherleistung ESL100 % bis zu 100 % zu nutzen. • Ab einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE1 bis zu einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE2 ist der Xxxxx berechtigt, eine Einspeicherleistung bis zu ESLred1 zu nutzen. • Ab einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE2 bis zu einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE3 ist der Xxxxx berechtigt, eine Einspeicherleistung bis zu ESLred2 zu nutzen. • Ab einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE3 bis zu einem Arbeitsgaskontostand von AGKS100 % ist der Xxxxx berechtigt, eine Einspeicherleistung bis zu ESLred3 zu nutzen. Für die vom Kunden kontrahierten festen Kapazitäten Arbeitsgasvolumen und Einspeicher- leistung ergeben sich folgende Kennlinienparameter: Leistungszeitraum 06:00 Uhr – 06:00 Uhr ESL100% MWh/h ESL red1 MWh/h ESL red2 MWh/h ESL red3 MWh/h 01.04.2024 – 01.04.2025 – 01.04.2027 […] […] […] […] Leistungszeitraum 06:00 Uhr – 06:00 Uhr AGKSE1 GWh AGKSE2 GWh AGKSE3 GWh AGKS100% GWh 01.04.2024 – 01.04.2025 – 01.04.2027 […] […] […] […] 1.2.1 Ausspeicherkennlinie 2 Speicherentgelt 2.1 Leistungsentgelt

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Einspeicherkennlinie. Die maximal nutzbare Einspeicherleistung unterliegt folgender Kennlinienrestriktion: • Der Xxxxx ist berechtigt, bis zu einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE1 die insgesamt insge- samt kontrahierte Einspeicherleistung ESL100 % bis zu 100 % zu nutzen. • Ab einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE1 bis zu einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE2 ist der Xxxxx berechtigt, eine Einspeicherleistung bis zu ESLred1 zu nutzen. • Ab einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE2 bis zu einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE3 ist der Xxxxx berechtigt, eine Einspeicherleistung bis zu ESLred2 zu nutzen. • Ab einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE3 bis zu einem Arbeitsgaskontostand von AGKS100 % ist der Xxxxx berechtigt, eine Einspeicherleistung bis zu ESLred3 zu nutzen. Für die vom Kunden kontrahierten festen Kapazitäten Arbeitsgasvolumen und Einspeicher- leistung ergeben sich folgende Kennlinienparameter: Leistungszeitraum 06:00 Uhr – 06:00 Uhr ESL100% MWh/h ESL red1 MWh/h ESL red2 MWh/h ESL red3 MWh/h 01.04.2025 01.04.2023 01.04.2027 […] […] […] […] 01.04.2028 600,00 444,00 324,00 150,00 Leistungszeitraum 06:00 Uhr – 06:00 Uhr AGKSE1 GWh AGKSE2 GWh AGKSE3 GWh AGKS100% GWh 01.04.2025 01.04.2023 01.04.2027 […] […] […] […] 1.2.1 Ausspeicherkennlinie 2 Speicherentgelt 2.1 Leistungsentgelt01.04.2028 470,00 650,00 950,00 1.000,00

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Einspeicherkennlinie. Für den Xxxxxxxx Xxxxxxxxx ergibt sich die Einspeicherkennlinie wie folgt: Die maximal nutzbare Einspeicherleistung unterliegt folgender Kennlinienrestriktion: • Der Xxxxx ist berechtigt, Beginnend von einem leeren Speichervertrag (Arbeitsgaskontostand 0) bis zu einem Ar- beitsgaskontostand von AGKSE1 erhöht sich die maximal nutzbare Einspeicherleistung linear von ESLred1 auf die insgesamt kontrahierte Einspeicherleistung ESL100 %. • Ab einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE1 bis zu einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE1 AGKSE2 ist der Xxxxx berechtigt die insgesamt kontrahierte Einspeicherleistung ESL100 % bis zu 100 % zu nutzen. • Ab einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE1 bis zu einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE2 ist der Xxxxx berechtigt, eine Einspeicherleistung bis zu ESLred1 zu nutzen. • Ab einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE2 bis zu einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE3 ist der Xxxxx berechtigtreduziert sich die maximal nutzbare Einspeicherleistung linear, wobei eine ma- ximal nutzbare Einspeicherleistung bis zu von ESLred2 zu nutzennicht unterschritten wird. • Ab einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE3 bis zu einem Arbeitsgaskontostand von AGKS100 % ist der Xxxxx berechtigt, eine Einspeicherleistung bis zu ESLred3 ESLred2 zu nutzen. Für die vom Kunden kontrahierten festen Kapazitäten Arbeitsgasvolumen und Einspeicher- leistung ergeben sich folgende Kennlinienparameter: Leistungszeitraum ESL100% ESL red1 ESL red2 06:00 Uhr – 06:00 Uhr ESL100% MWh/h ESL red1 MWh/h ESL red2 MWh/h ESL red3 MWh/h 01.04.2025 – 01.04.2027 […] 01.04.2026 […] […] […] Leistungszeitraum 06:00 Uhr – 06:00 Uhr AGKSE1 GWh AGKSE2 GWh AGKSE3 GWh AGKS100% GWh 01.04.2025 – 01.04.2027 01.04.2026 […] […] […] […] 1.2.1 Ausspeicherkennlinie 2 Speicherentgelt 2.1 Leistungsentgelt

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Einspeicherkennlinie. Die maximal nutzbare Einspeicherleistung unterliegt folgender Kennlinienrestriktion: Der Xxxxx ist berechtigt, bis zu einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE1 die insgesamt insge- samt kontrahierte Einspeicherleistung ESL100 % bis zu 100 % zu nutzen. Ab einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE1 bis zu einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE2 ist der Xxxxx berechtigt, eine Einspeicherleistung bis zu ESLred1 zu nutzen. Ab einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE2 bis zu einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE3 ist der Xxxxx berechtigt, eine Einspeicherleistung bis zu ESLred2 zu nutzen. Ab einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE3 bis zu einem Arbeitsgaskontostand von AGKS100 % ist der Xxxxx berechtigt, eine Einspeicherleistung bis zu ESLred3 zu nutzen. Für die vom Kunden kontrahierten festen Kapazitäten Arbeitsgasvolumen und Einspeicher- leistung ergeben sich folgende Kennlinienparameter: Leistungszeitraum ESL100% ESL red1 ESL red2 ESL red3 06:00 Uhr – 06:00 Uhr ESL100% MWh/h ESL red1 MWh/h ESL red2 MWh/h ESL red3 MWh/h 01.04.2025 – 01.04.2027 […] […] […] […] – 01.10.2022 180,00 133,20 97,20 45,00 Leistungszeitraum AGKSE1 AGKSE2 AGKSE3 AGKS100% 06:00 Uhr – 06:00 Uhr AGKSE1 GWh AGKSE2 GWh AGKSE3 GWh AGKS100% GWh 01.04.2025 – 01.04.2027 […] […] […] […] 1.2.1 Ausspeicherkennlinie 2 Speicherentgelt 2.1 Leistungsentgelt– 01.10.2022 141,00 195,00 285,00 300,00

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Einspeicherkennlinie. Die maximal nutzbare Einspeicherleistung unterliegt folgender Kennlinienrestriktion: • Der Xxxxx ist berechtigt, bis zu einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE1 die insgesamt insge- samt kontrahierte Einspeicherleistung ESL100 % bis zu 100 % zu nutzen. • Ab einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE1 bis zu einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE2 ist der Xxxxx berechtigt, eine Einspeicherleistung bis zu ESLred1 zu nutzen. • Ab einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE2 bis zu einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE3 ist der Xxxxx berechtigt, eine Einspeicherleistung bis zu ESLred2 zu nutzen. • Ab einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE3 bis zu einem Arbeitsgaskontostand von AGKS100 % ist der Xxxxx berechtigt, eine Einspeicherleistung bis zu ESLred3 zu nutzen. Für die vom Kunden kontrahierten festen Kapazitäten Arbeitsgasvolumen und Einspeicher- leistung ergeben sich folgende Kennlinienparameter: Leistungszeitraum 06:00 Uhr – 06:00 Uhr ESL100% MWh/h ESL red1 MWh/h ESL red2 MWh/h ESL red3 MWh/h 01.04.2025 01.08.2021 01.04.2027 01.04.2022 […] […] […] […] Leistungszeitraum 06:00 Uhr – 06:00 Uhr AGKSE1 GWh AGKSE2 GWh AGKSE3 GWh AGKS100% GWh 01.04.2025 01.08.2021 01.04.2027 01.04.2022 […] […] […] […] 1.2.1 Ausspeicherkennlinie 2 Speicherentgelt 2.1 Leistungsentgelt

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Einspeicherkennlinie. Die maximal nutzbare Einspeicherleistung unterliegt folgender Kennlinienrestriktion: • Der Xxxxx ist berechtigt, bis zu einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE1 die insgesamt kontrahierte Einspeicherleistung ESL100 % bis zu 100 % zu nutzen. • Ab einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE1 bis zu einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE2 ist der Xxxxx berechtigt, eine Einspeicherleistung bis zu ESLred1 zu nutzen. • Ab einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE2 bis zu einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE3 ist der Xxxxx berechtigt, eine Einspeicherleistung bis zu ESLred2 zu nutzen. • Ab einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE3 bis zu einem Arbeitsgaskontostand von AGKS100 % ist der Xxxxx berechtigt, eine Einspeicherleistung bis zu ESLred3 zu nutzen. Für die vom Kunden kontrahierten festen Kapazitäten Arbeitsgasvolumen und Einspeicher- leistung ergeben sich folgende Kennlinienparameter: Leistungszeitraum ESL100% ESL red1 ESL red2 ESL red3 06:00 Uhr – 06:00 Uhr ESL100% MWh/h ESL red1 MWh/h ESL red2 MWh/h ESL red3 MWh/h 01.04.2025 01.10.2022 01.04.2027 […] […] […] […] 01.10.2023 120,00 88,80 64,80 30,00 Leistungszeitraum 06:00 Uhr – 06:00 Uhr AGKSE1 GWh AGKSE2 GWh AGKSE3 GWh AGKS100% GWh 01.04.2025 01.10.2022 01.04.2027 […] […] […] […] 1.2.1 Ausspeicherkennlinie 2 Speicherentgelt 2.1 Leistungsentgelt01.10.2023 94,00 130,00 190,00 200,00

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Einspeicherkennlinie. Die maximal nutzbare Einspeicherleistung unterliegt folgender Kennlinienrestriktion: • Der Xxxxx ist berechtigt, bis zu einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE1 die insgesamt kontrahierte Einspeicherleistung ESL100 % bis zu 100 % zu nutzen. • Ab einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE1 bis zu einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE2 ist der Xxxxx berechtigt, eine Einspeicherleistung bis zu ESLred1 zu nutzen. • Ab einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE2 bis zu einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE3 ist der Xxxxx berechtigt, eine Einspeicherleistung bis zu ESLred2 zu nutzen. • Ab einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE3 bis zu einem Arbeitsgaskontostand von AGKS100 % ist der Xxxxx berechtigt, eine Einspeicherleistung bis zu ESLred3 zu nutzen. Für die vom Kunden kontrahierten festen Kapazitäten Arbeitsgasvolumen und Einspeicher- leistung ergeben sich folgende Kennlinienparameter: Leistungszeitraum 06:00 Uhr – 06:00 Uhr ESL100% MWh/h ESL red1 MWh/h ESL red2 MWh/h ESL red3 MWh/h 01.04.2025 – 01.04.2027 01.04.2026 […] […] […] […] Leistungszeitraum 06:00 Uhr – 06:00 Uhr AGKSE1 GWh AGKSE2 GWh AGKSE3 GWh AGKS100% GWh 01.04.2025 – 01.04.2027 01.04.2026 […] […] […] […] 1.2.1 Ausspeicherkennlinie 2 Speicherentgelt 2.1 Leistungsentgelt

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Einspeicherkennlinie. Die maximal nutzbare Einspeicherleistung unterliegt folgender Kennlinienrestriktion: • Der Xxxxx ist berechtigt, bis zu einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE1 die insgesamt kontrahierte Einspeicherleistung ESL100 % bis zu 100 % zu nutzen. • Ab einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE1 bis zu einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE2 ist der Xxxxx berechtigt, eine Einspeicherleistung bis zu ESLred1 zu nutzen. • Ab einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE2 bis zu einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE3 ist der Xxxxx berechtigt, eine Einspeicherleistung bis zu ESLred2 zu nutzen. • Ab einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE3 bis zu einem Arbeitsgaskontostand von AGKS100 % ist der Xxxxx berechtigt, eine Einspeicherleistung bis zu ESLred3 zu nutzen. Für die vom Kunden kontrahierten festen Kapazitäten Arbeitsgasvolumen und Einspeicher- leistung ergeben sich folgende Kennlinienparameter: Leistungszeitraum 06:00 Uhr – 06:00 Uhr ESL100% MWh/h ESL red1 MWh/h ESL red2 MWh/h ESL red3 MWh/h 15.06.2024 – 01.04.2025 – 01.04.2027 […] […] […] […] Leistungszeitraum 06:00 Uhr – 06:00 Uhr AGKSE1 GWh AGKSE2 GWh AGKSE3 GWh AGKS100% GWh 15.06.2024 – 01.04.2025 – 01.04.2027 […] […] […] […] 1.2.1 Ausspeicherkennlinie 2 Speicherentgelt 2.1 Leistungsentgelt

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Einspeicherkennlinie. Die maximal nutzbare Einspeicherleistung unterliegt folgender Kennlinienrestriktion: • Der Xxxxx ist berechtigt, bis zu einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE1 die insgesamt insge- samt kontrahierte Einspeicherleistung ESL100 % bis zu 100 % zu nutzen. • Ab einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE1 bis zu einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE2 ist der Xxxxx berechtigt, eine Einspeicherleistung bis zu ESLred1 zu nutzen. • Ab einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE2 bis zu einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE3 ist der Xxxxx berechtigt, eine Einspeicherleistung bis zu ESLred2 zu nutzen. • Ab einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE3 bis zu einem Arbeitsgaskontostand von AGKS100 % ist der Xxxxx berechtigt, eine Einspeicherleistung bis zu ESLred3 zu nutzen. Für die vom Kunden kontrahierten festen Kapazitäten Arbeitsgasvolumen und Einspeicher- leistung ergeben sich folgende Kennlinienparameter: Leistungszeitraum 06:00 Uhr – 06:00 Uhr ESL100% MWh/h ESL red1 MWh/h ESL red2 MWh/h ESL red3 MWh/h 01.04.2025 01.04.2022 01.04.2027 01.04.2024 […] […] […] […] Leistungszeitraum 06:00 Uhr – 06:00 Uhr AGKSE1 GWh AGKSE2 GWh AGKSE3 GWh AGKS100% GWh 01.04.2025 01.04.2022 01.04.2027 01.04.2024 […] […] […] […] 1.2.1 Ausspeicherkennlinie 2 Speicherentgelt 2.1 Leistungsentgelt

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Einspeicherkennlinie. Die maximal nutzbare Einspeicherleistung unterliegt folgender Kennlinienrestriktion: Der Xxxxx ist berechtigt, bis zu einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE1 die insgesamt insge- samt kontrahierte Einspeicherleistung ESL100 % bis zu 100 % zu nutzen. Ab einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE1 bis zu einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE2 ist der Xxxxx berechtigt, eine Einspeicherleistung bis zu ESLred1 zu nutzen. Ab einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE2 bis zu einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE3 ist der Xxxxx berechtigt, eine Einspeicherleistung bis zu ESLred2 zu nutzen. Ab einem Arbeitsgaskontostand von AGKSE3 bis zu einem Arbeitsgaskontostand von AGKS100 % ist der Xxxxx berechtigt, eine Einspeicherleistung bis zu ESLred3 zu nutzen. Für die vom Kunden kontrahierten festen Kapazitäten Arbeitsgasvolumen und Einspeicher- leistung ergeben sich folgende Kennlinienparameter: Leistungszeitraum 06:00 Uhr – 06:00 Uhr ESL100% MWh/h ESL red1 MWh/h ESL red2 MWh/h ESL red3 MWh/h 01.04.2025 01.04.2022 01.04.2027 01.04.2023 […] […] […] […] Leistungszeitraum 06:00 Uhr – 06:00 Uhr AGKSE1 GWh AGKSE2 GWh AGKSE3 GWh AGKS100% GWh 01.04.2025 01.04.2022 01.04.2027 01.04.2023 […] […] […] […] 1.2.1 Ausspeicherkennlinie 2 Speicherentgelt 2.1 Leistungsentgelt

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