Zahlungen. (a) Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen erfolgen am jeweiligen Zahlungstag (wie in § 5(4) unten beschrieben) in United States Dollars an den Eingetragenen Gläubiger, der bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag (wie in § 5(2) unten beschrieben) in das von der Registerstelle geführte Register eingetragen ist oder nach dessen Order. Die Beträge werden durch die jeweiligen DTC-Teilnehmer an die Anleihegläubiger zum Stichtag verteilt. (b) Zahlungen der oder im Namen der Emittentin an den Eingetragenen Gläubiger, der bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag eingetragen ist, oder nach dessen Order befreien die Emittentin in Höhe der geleisteten Zahlungen von ihren Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen.
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Samples: Subscription Agreement (KfW), Subscription Agreement (KfW), Agency Agreement (KfW)
Zahlungen. (a) Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen erfolgen am jeweiligen Zahlungstag (wie in § 5(4) unten beschrieben) in United States Dollars an den Eingetragenen Gläubiger, der bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag (wie in § 5(2) unten beschrieben) in das von der Registerstelle geführte Register eingetragen ist oder nach dessen Order. Die Beträge werden durch die jeweiligen DTC-Teilnehmer an die Anleihegläubiger zum Stichtag verteilt. Zahlungen von Kapital erfolgen gegen Einreichung der Globalurkunden bei der Zahlstelle (wie in § 8 definiert).
(b) Zahlungen der oder im Namen der Emittentin an den Eingetragenen Gläubiger, der bei Geschäftsschluss Geschäftsabschluss am jeweiligen Stichtag eingetragen ist, oder nach dessen Order befreien die Emittentin in Höhe der geleisteten Zahlungen von ihren Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen.
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Samples: Subscription Agreement (KfW)
Zahlungen. (a) Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen erfolgen am jeweiligen Zahlungstag (wie in § 5(4Absatz (4) unten beschriebendefiniert) in United States Dollars an den Eingetragenen Gläubiger, der bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag (wie in § 5(2) Absatz 2 unten beschriebendefiniert) in das von der Registerstelle geführte Register eingetragen ist oder nach dessen Order. Die Beträge werden durch die jeweiligen DTC-Teilnehmer an die Anleihegläubiger zum Stichtag verteilt. Zahlungen von Kapital erfolgen gegen Einreichung der Globalurkunden bei der Zahlstelle (wie in § 8 unten definiert).
(b) Zahlungen der oder im Namen der Emittentin an den Eingetragenen Gläubiger, der bei Geschäftsschluss Geschäftsabschluss am jeweiligen Stichtag eingetragen ist, oder nach dessen Order befreien die Emittentin in Höhe der geleisteten Zahlungen von ihren Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen.
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