4-StundenTicket Musterklauseln

4-StundenTicket. Das 4-StundenTicket kann von jedermann erworben werden. Es gilt als Fahrberechtigung für eine Person und ist nicht übertragbar. 4-StundenTickets werden für die Preisstufe A mit ei- nem Tarifgebiet des Preisniveaus A1 oder A2 oder für die Stadt Duisburg (Tarifgebiete 23 und 33) ausgegeben. Eine Fahrt in Preisstufe A mit einer 2-Waben-Gültigkeit in verschiede- nen Tarifgebieten ist ebenso ausgeschlossen wie Fahrten in einem Tarifgebiet mit dem Preisniveau A3. Das 4-StundenTicket gilt montags bis freitags nicht in der Zeit zwischen 3 Uhr und 9 Uhr, samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und am 31.12. jedoch ganztägig ab Entwertung 4 Stunden für eine Person. Liegt die Entwertung montags bis frei- tags zwischen 3 Uhr und 9 Uhr, so gilt das 4-StundenTicket ab 9 Uhr. Bei einer Entwertung sonntags bis donnerstags nach 23 Uhr entfällt die restliche Nutzungszeit nach 3 Uhr. Für die Fahrradmitnahme ist der Kauf eines ZusatzTickets je mitgenommenem Fahrrad nach den VRR-Tarifbestimmungen erforderlich. Berechtigt zur Nutzung des 24- und 48StundenTicket 1 bis 5 Personen ist jedermann. 24- und 48-StundenTicket können, je nach Auswahl der Gruppengröße, von 1 bis 5 Personen gleichzeitig genutzt werden. Nach Fahrtantritt kann die Gruppengröße nicht erweitert wer- den. Das 24- und 48-StundenTicket wird in den Preisstufen A, B, C und D nach dem Verfahren zum HandyTicket oder über sonstige Vertriebswege in Papierform ausgegeben. Der Geltungsbereich eines 24- und 48StundenTicket wird durch die Entwertung im jeweiligen Starttarifgebiet bei 24- und 48-StundenTicket in Papierform oder bei 24- und 48- StundenTicket gemäß dem HandyTicket-Verfahren bei Abruf vom Dienstleister durch den Kunden durch Festlegung des Starttarifgebiets gemäß Preisstufenübersicht festgelegt. Das 24- und 48-StundenTicket in Papierform wird grundsätzlich ohne Entwertung ausgegeben. Es ist vom Kunden vor Fahrtantritt bzw. vor Betreten der besonders gekennzeichneten Be- triebsanlagen zu entwerten. Aus Ticketdruckern ausgegebene 24- und 48-StundenTicket in Papierform werden entwertet ausgegeben und sind vom Kunden nicht besonders zu entwer- ten. Der Kunde hat sich von der ordnungsgemäßen Entwertung zu überzeugen. Entwertete 24- und 48-StundenTicket in Papierform und nach dem im HandyTicket-Verfahren ausgege- bene Tickets sind nicht übertragbar. Das 24- und 48-StundenTicket gilt ab dem Zeitpunkt der Entwertung bzw. gemäß dem Han- dyTicket-Verfahren des Abrufs vom Dienstleister entweder ...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.