9-Uhr-Ticket. Das 9-Uhr-Ticket gilt – montags bis freitags von 9:00 Uhr bis Betriebsschluss, – an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember ganztägig bis Betriebsschluss zu beliebig häufigen Fahrten im eingetragenen Geltungsbereich. MonatsTickets gelten einen Monat (z. B. 14.4. bis 13.5.). Sie können mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgestellt werden und gelten am letzten Geltungstag bis Betriebsschluss. Mo- natsTickets werden frühestens 30 Tage vor dem ersten Geltungstag ausgegeben. Bei Geltungsbeginn 30., 31. Januar und 1. Februar endet die Geltungsdauer am 28. Februar (29. Februar im Schaltjahr). JahresTickets gelten für 12 aufeinander folgende Kalendermonate. Sie gelten am letzten Geltungstag bis Betriebsschluss. Das 9-Uhr-JahresTicket wird auch im Abo mit besonderen Bedingungen, die in Anhang 4 enthalten sind, ausgegeben. Das Ticket wird an Jugendliche unter 21 Jahren ausgegeben und berechtigt zu be- liebig häufigen Fahrten im gesamten Gemeinschaftstarifgebiet. Das 14-Uhr-Junior- Ticket gilt – montags bis freitags von 14:00 Uhr, in den gesetzlichen Schulferien so- wie am Rosenmontag, Faschingsdienstag, Gründonnerstag und Refor- mationstag (31. 10.) ab 9:00 Uhr jeweils bis Betriebsschluss, – an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember ganztägig bis Betriebsschluss. MonatsTickets gelten einen Monat (z. B. 14.4. bis 13.5.). Sie können mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgestellt und frühestens 30 Tage vor dem ersten Geltungstag ausgegeben werden. Bei Geltungsbeginn 30., 31. Januar und 1. Februar endet die Gültigkeit am 28. Februar (29. Februar im Schaltjahr). JahresTickets gelten für 12 aufeinander folgende Kalendermonate, längstens jedoch bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Das 14-Uhr-JuniorTicket wird auch im Abo mit besonderen Bedingungen, die in Anhang 4 enthalten sind, ausgegeben. Ab Kauf (Busfahrer), Entwertung (bei Vorverkauf in einer Verkaufsstelle) bzw. am gewählten Geltungstag (Automat, online) gelten TagesTickets bis 7:00 Uhr am Fol- getag. Sie berechtigen zu beliebig vielen Fahrten im jeweiligen Geltungsbereich und sind nicht übertragbar. EinzelTagesTickets gelten für eine Person. GruppenTagesTickets gelten für – bis zu 5 Personen, unabhängig vom Alter, oder – ein Elternteil oder beide Elternteile mit beliebiger Anzahl eigener Kinder bis einschließlich 17 Jahre. Anstelle einer Person kann ein Hund bzw. in S-Bahnen und Zügen des Nahver- kehrs in der entgeltpflichtigen Zeit für die Fahrradmitnahme (Mo. bis Fr. 6:0...
9-Uhr-Ticket. Das 9-Uhr-Ticket gilt – montags bis freitags von 9:00 Uhr bis Betriebsschluss, – an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember ganztägig bis Betriebsschluss zu beliebig häufigen Fahrten im eingetragenen Geltungsbereich. MonatsTickets gelten einen Monat (z. B. 14. 4. bis 13. 5.). Sie können mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgestellt werden und gelten am letzten Geltungstag bis Betriebsschluss. MonatsTickets werden frühestens 30 Tage vor dem ersten Geltungstag ausgegeben. Bei Geltungsbeginn 30., 31. Januar und 1. Februar endet die Geltungsdauer am 28. Februar (29. Februar im Schaltjahr). JahresTickets gelten für 12 aufeinander folgende Kalendermonate. Sie gelten am letzten Geltungstag bis Betriebsschluss. Das 9-Uhr-JahresTicket wird auch im Abo mit besonderen Bedingungen, die in Anhang 4 enthalten sind, ausgegeben.