9-Uhr-Ticket Musterklauseln

9-Uhr-Ticket. Das 9-Uhr-Ticket gilt – montags bis freitags von 9:00 Uhr bis Betriebsschluss, – an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember ganztägig bis Betriebsschluss zu beliebig häufigen Fahrten im eingetragenen Geltungsbereich. MonatsTickets gelten einen Monat (z. B. 14. 4. bis 13. 5.). Sie können mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgestellt werden und gelten am letzten Geltungstag bis Betriebsschluss. MonatsTickets werden frühestens 30 Tage vor dem ersten Geltungstag ausgege- ben. Bei Geltungsbeginn 30., 31. Januar und 1. Februar endet die Geltungsdauer am 28. Februar (29. Februar im Schaltjahr). JahresTickets gelten für 12 aufeinander folgende Kalendermonate. Sie gelten am letzten Geltungstag bis Betriebsschluss. Das 9-Uhr-JahresTicket wird auch im Abo mit besonderen Bedingungen, die in Anhang 4 enthalten sind, ausgegeben.

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  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.