Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten Musterklauseln

Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten. 2.1 Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten zur Risikobeurteilung und zur Prüfung der Leistungspflicht
Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten. Falls wir zur Risikobeurteilung im Antrags- bzw. Anfrageverfahren oder zur Prüfung der Leistungspflicht Gesundheitsdaten bei Dritten abfragen müssen, werden wir uns direkt an Sie wenden. Wir verpflichten die nachfolgenden Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensi- cherheit.
Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten. 2.1 Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten zur Prüfung der Leistungspflicht
Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten. Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken kann es not- wendig sein, Informationen von Stellen abzufragen, die über Ihre Gesundheitsdaten verfügen. Außerdem kann es zur Prü- fung der Leistungspflicht erforderlich sein, dass die SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. die Angaben über Ihre gesundheitlichen Verhältnisse prüfen muss, die Sie zur Begrün- dung von Ansprüchen gemacht haben oder die sich aus einge- reichten Unterlagen (z. B. Rechnungen, Verordnungen, Gutach- ten) oder Mitteilungen z. B. eines Arztes oder sonstigen Angehörigen eines Heilberufs ergeben. Die dazu erforderliche Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung wird im Einzelfall eingeholt. Die SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. X. verpflichtet die nachfolgenden Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vor- schriften über den Datenschutz und die Datensicherheit.
Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten. 2.1 Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten zur Risikobeurteilung und zur Prüfung der Leistungspflicht Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken kann es notwendig sein, Informationen von Stellen abzufragen, die über Ihre Gesundheitsdaten verfügen. Außerdem kann es zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich sein, dass die Barmenia Krankenversicherung a. G. die Angaben über Ihre gesundheitlichen Verhältnisse prüfen muss, die Sie zur Begründung von Ansprüchen gemacht haben oder die sich aus eingereichten Unterlagen (z. X. Xxxx- nungen, Verordnungen, Gutachten) oder Mitteilungen z. B. eines Arztes oder sonstigen Angehörigen eines Heilberufs ergeben. Soweit eine solche Überprüfung erforderlich ist, wird die Barmenia Krankenversicherung
Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten. 2.1 Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten zur Risikobeurteilung und zur Prüfung der Leistungspflicht ACHTUNG: Eine der zwei Möglichkeiten muss angekreuzt werden! Möglichkeit I: Möglichkeit II: Bitte entscheiden Sie sich für eine der beiden nachfolgenden Möglichkeiten: ACHTUNG: Bitte ankreuzen!
Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten. 2.1 Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten zur Risikobeurteilung und zur Prüfung der Leistungspflicht Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken kann es notwendig sein, Informationen von Stellen abzufragen, die über Ihre Gesundheitsdaten verfügen. Außerdem kann es zur Prüfung der Leistungs- pflicht erforderlich sein, dass die Barmenia Krankenversicherung AG die Angaben über Ihre gesund- heitlichen Verhältnisse prüfen muss, die Sie zur Begründung von Ansprüchen gemacht haben oder die sich aus eingereichten Unterlagen (z. B. Rechnungen, Verordnungen, Gutachten) oder Mitteilungen z. B. eines Arztes oder sonstigen Angehörigen eines Heilberufs ergeben. Soweit eine solche Überprüfung erforderlich ist, wird die Barmenia Krankenversicherung AG von Ihnen im Einzelfall eine Einwilligung einschließlich einer Schweigepflichtentbindungserklärung für sich sowie die befragten Stellen einholen oder Ihnen wahlweise die Möglichkeit einräumen, die erforder- lichen Unterlagen selbst beizubringen. Die Barmenia Krankenversicherung AG verpflichtet die nachfolgenden Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit.
Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten. 2.1 Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten zur Prüfung der Leistungspflicht Zur Prüfung der Leistungspflicht kann es erforderlich sein, dass AXA die Angaben über Ihre gesundheitlichen Verhältnisse prüfen muss, die Sie zur Begründung von Ansprüchen gemacht haben oder die sich aus eingereichten Unterlagen (z. B. Befunde, Atteste, Gutachten) oder Mitteilungen z. B. eines Arztes oder sonstiger Angehörigen eines Heilberufs ergeben.
Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten. 2.1 Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten zur Risikobeurteilung und zur Prüfung der Leistungspflicht Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken kann es notwendig sein, Informationen von Stellen abzufragen, die über Ihre Gesundheitsdaten verfügen. Außerdem kann es zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich sein, dass die Barmenia Krankenversicherung a.
Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten. 2.1 Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten zur Risikobeurteilung und zur Prüfung der Leistungspflicht Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken kann es notwendig sein, In- formationen von Institutionen abzufragen, die über Ihre Gesundheitsdaten ver- fügen. Außerdem kann es zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich sein, dass wir die Angaben über Ihre gesundheitlichen Verhältnisse prüfen müssen, die Sie zur Begründung von Ansprüchen gemacht haben oder die sich aus ein- gereichten Unterlagen (z. B. Rechnungen, Verordnungen, Gutachten) oder Mit- teilungen z. B. eines Arztes oder sonstigen Angehörigen eines Heilberufs erge- ben. Diese Überprüfung erfolgt nur, soweit es erforderlich ist. Wir benötigen hierfür Ihre Einwilligung einschließlich einer Schweigepflichtentbindung für sich sowie für diese Stellen, falls im Rahmen dieser Abfragen Gesundheitsdaten o- der weitere nach § 203 Strafgesetzbuch geschützte Informationen weitergege- ben werden müssen. Wir werden Sie in jedem Einzelfall darüber informieren, von welchen Personen oder Einrichtungen zu welchem Zweck eine Auskunft benötigt wird. Sie können dann jeweils entscheiden, ob Sie – die erforderlichen Unterlagen selbst beibringen – oder in die Erhebung und Verwendung Ihrer Gesundheitsdaten durch uns einwilligen, die genannten Personen oder Einrichtungen sowie deren Mitar- beiter von der Schweigepflicht entbinden und in die Übermittlung Ihrer Ge- sundheitsdaten an die entsprechende Gesellschaft einwilligen