Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten. 2.1 Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten zur Risikobeurteilung und zur Prüfung der Leistungspflicht
Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten. Falls wir zur Risikobeurteilung im Antrags- bzw. Anfrageverfahren oder zur Prüfung der Leistungspflicht Gesundheitsdaten bei Dritten abfragen müssen, werden wir uns direkt an Sie wenden.
Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten. Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken kann es not- wendig sein, Informationen von Stellen abzufragen, die über Ihre Gesundheitsdaten verfügen. Außerdem kann es zur Prü- fung der Leistungspflicht erforderlich sein, dass die SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. die Angaben über Ihre gesundheitlichen Verhältnisse prüfen muss, die Sie zur Begrün- dung von Ansprüchen gemacht haben oder die sich aus einge- reichten Unterlagen (z. B. Rechnungen, Verordnungen, Gutach- ten) oder Mitteilungen z. B. eines Arztes oder sonstigen Angehörigen eines Heilberufs ergeben. Die dazu erforderliche Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung wird im Einzelfall eingeholt.
Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten. 2.1 Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten zur Risikobeurteilung und zur Prüfung der Leistungspflicht Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken kann es notwendig sein, Informationen von Stellen abzufragen, die über Ihre Gesundheitsdaten verfügen. Außerdem kann es zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich sein, dass die Barmenia Krankenversicherung a. G. die Angaben über Ihre gesundheitlichen Verhältnisse prüfen muss, die Sie zur Begründung von Ansprüchen gemacht haben oder die sich aus eingereichten Unterlagen (z. X. Xxxx- nungen, Verordnungen, Gutachten) oder Mitteilungen z. B. eines Arztes oder sonstigen Angehörigen eines Heilberufs ergeben. Soweit eine solche Überprüfung erforderlich ist, wird die Barmenia Krankenversicherung
a. G. von Ihnen im Einzelfall eine Einwilligung einschließlich einer Schweigepflichtentbin- dungserklärung für sich sowie die befragten Stellen einholen oder Ihnen wahlweise die Möglichkeit einräumen, die erforderlichen Unterlagen selbst beizubringen.
Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten. 1.1 Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten zur Risikobeurteilung und zur Prüfung der Leistungspflicht Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken kann es notwendig sein, Informationen von Stellen abzufragen, die über Ihre Gesundheitsdaten verfügen. Außerdem kann es zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich sein, dass die Barmenia Krankenversicherung a. G. die Angaben über Ihre gesundheitlichen Verhältnisse prüfen muss, die Sie zur Begründung von Ansprüchen gemacht haben oder die sich aus eingereichten Unterlagen (z. X. Xxxx- nungen, Verordnungen, Gutachten) oder Mitteilungen z. B. eines Arztes oder sonstigen Angehörigen eines Heilberufs ergeben. Soweit eine solche Überprüfung erforderlich ist, wird die Barmenia Krankenversicherung
a. G. von Ihnen im Einzelfall eine Einwilligung einschließlich einer Schweigepflichtentbin- dungserklärung für sich sowie die befragten Stellen einholen oder Ihnen wahlweise die Möglichkeit einräumen, die erforderlichen Unterlagen selbst beizubringen.
1.2 Erklärungen für den Fall Ihres Todes
a. G. – soweit es für die Leistungsfallprüfung bzw. eine erneute Antragsprüfung er- forderlich ist – meine Gesundheitsdaten bei Ärzten, Pflegepersonen sowie bei Be- diensteten von Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen, Per- sonenversicherern, gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Behörden erhebt und für diese Zwecke verwendet. Ich befreie die genannten Personen und Mitarbeiter der genannten Einrichtungen von ihrer Schweigepflicht, soweit meine zulässigerweise gespeicherten Gesund- heitsdaten aus Untersuchungen, Beratungen, Behandlungen sowie Versiche- rungsanträgen und -verträgen aus einem Zeitraum von bis zu zehn Jahren vor An- tragstellung an die Barmenia Krankenversicherung a. G. übermittelt werden. Ich bin darüber hinaus damit einverstanden, dass in diesem Zusammenhang – soweit erforderlich – meine Gesundheitsdaten durch die Barmenia Krankenversi- cherung a. G. an diese Stellen weitergegeben werden und befreie auch insoweit die für die Barmenia Krankenversicherung a. X. tätigen Personen von ihrer Schweigepflicht.
Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten. 2.1 Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten zur Prüfung der Leistungspflicht
Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten. 2.1 Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten zur Risikobeurteilung und zur Prüfung der Leistungspflicht Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken kann es notwendig sein, Informationen von Stellen abzufragen, die über Ihre Gesundheitsdaten verfügen. Außerdem kann es zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich sein, dass die Barmenia Krankenversicherung a.
Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten. 2.1 Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten zur Risikobeurteilung und zur Prüfung der Leistungspflicht ACHTUNG: Eine der zwei Möglichkeiten muss angekreuzt werden! Möglichkeit I: Möglichkeit II: Bitte entscheiden Sie sich für eine der beiden nachfolgenden Möglichkeiten: ACHTUNG: Bitte ankreuzen!
Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten. 2.1 Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten zur Prüfung der Leistungspflicht
2.2 Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten zur Prüfung der Leistungspflicht im Todesfall
Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten. 2.1 Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten zur Prüfung der Leistungspflicht Zur Prüfung der Leistungspflicht kann es erforderlich sein, dass AXA die Angaben über Ihre gesundheitlichen Verhältnisse prüfen muss, die Sie zur Begründung von Ansprüchen gemacht haben oder die sich aus eingereichten Unterlagen (z. B. Befunde, Atteste, Gutachten) oder Mitteilungen z. B. eines Arztes oder sonstiger Angehörigen eines Heilberufs ergeben.
2.2 Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten zur Prüfung der Leistungspflicht im Todesfall