Abgabe von Material, Werkzeug und Unterlagen Musterklauseln

Abgabe von Material, Werkzeug und Unterlagen. Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer rechtzeitig aus:
Abgabe von Material, Werkzeug und Unterlagen. 66.1 Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmenden rechzeitig aus:
Abgabe von Material, Werkzeug und Unterlagen. 63.1 Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmenden rechtzeitig aus: a) das geeignete und sich in gutem Zustand befindende Werkzeug; b) das erforderliche Material; c) die notwendigen Unterlagen. Das Werkzeug wird abgeschlossen gelagert. Darüber wird ein Inventar aufgenommen. Der Arbeitnehmende ist für fehlendes Werkzeug haftbar.
Abgabe von Material, Werkzeug und Unterlagen a) Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer rechtzeitig und in gutem Zustand das erforderliche Material, das geeignete Werkzeug und die notwendigen Unterlagen aus. Das Werkzeug wird in ein Inventar aufgenommen und muss abgeschlossen gelagert werden können.

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  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Preis- und Zahlungsbedingungen 1. Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebotes oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten insbesondere für Zement, Zuschlagstoffe (Sand und Kies), Fracht, Energie und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auf- tragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Nichtkaufmann, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.