Abgaben und Gebühren. Alle etwaigen öffentlichen Abgaben (z. B. Steuern und Gebühren), die für die Versicherung erhoben werden, sowie die uns in Rechnung gestellten Gebühren für Rückläufer im Lastschriftverfahren sind uns zu erstatten. Für eine Mahnung aufgrund der Nichtzahlung von Folgebeiträgen oder sonstigen geschuldeten Beträgen erheben wir neben den anfal- lenden Postgebühren eine Gebühr von 5 EUR. Der Zinssatz für Verzugszinsen richtet sich nach der Situation am Kapitalmarkt. Er liegt jedoch höchstens 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 247 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Nicht gezahlte Gebühren oder Verzugszinsen verrechnen wir mit Ihren Überschussanteilen. Für die folgenden besonderen Bemühungen erheben wir eine Gebühr von 15 EUR, die wir mit Ihren Überschussanteilen verrechnen: - Wechsel des Versicherungsnehmers - Ausstellung eines Ersatzversicherungsscheines - Vertragsänderung mit Neuberechnung von Beitrag, vereinbarter Versicherungsleistung oder Vertragslaufzeit - Bestätigung von Verfügungsbeschränkungen (außerhalb des Verbundes mit den Sparkassen und der Landesbauspar- kasse) - Einzelermächtigung zur Schweigepflichtentbindung
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Abgaben und Gebühren. Alle etwaigen öffentlichen Abgaben (z. B. Steuern und Gebühren), die für die Versicherung erhoben werden, sowie die uns in Rechnung gestellten Gebühren für Rückläufer im Lastschriftverfahren sind uns zu erstatten. Für eine Mahnung aufgrund der Nichtzahlung von Folgebeiträgen oder sonstigen geschuldeten Beträgen erheben wir neben den anfal- lenden Postgebühren eine Gebühr von 5 EUR. Der Zinssatz für Verzugszinsen richtet sich nach der Situation am Kapitalmarkt. Er liegt jedoch höchstens 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 247 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Nicht gezahlte Von jeder Zuzahlung behalten wir Gebühren oder Verzugszinsen verrechnen wir mit Ihren Überschussanteilenin Höhe von 5 % der Zuzahlung ein. Für die folgenden besonderen Bemühungen erheben wir eine Gebühr Beim Kauf und Verkauf von 15 EUR, die wir mit Ihren Überschussanteilen verrechnenETF Fonds werden marktübliche Handelsgebühren auf den Handelspreis erhoben. Diese betragen 0,1 %. Darüber hinaus werden folgende Gebühren erhoben: - Wechsel des Versicherungsnehmers 15 EUR - Ausstellung eines Ersatzversicherungsscheines - Vertragsänderung mit Neuberechnung von Beitrag, vereinbarter Versicherungsleistung oder Vertragslaufzeit 15 EUR - Bestätigung von Verfügungsbeschränkungen (außerhalb des Verbundes mit den Sparkassen und der Landesbauspar- kasseLan- desbausparkasse) 15 EUR - Änderung der vereinbarten Todesfallsumme 15 EUR - Einzelermächtigung zur SchweigepflichtentbindungSchweigepflichtentbindung 15 EUR - Fondswechsel für künftige Beiträge kostenfrei - Übertragung von Deckungskapital in einen anderen Fonds kostenfrei - Ausübung des Wahlrechtes zugunsten der Leistung in Wertpapieren 50 EUR Sofern nicht anders vereinbart, entnehmen wir öffentliche Abgaben und Gebühren oder Verzugszinsen Ihrem Deckungskapital.
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Abgaben und Gebühren. Alle etwaigen öffentlichen Abgaben (z. B. Steuern und Gebühren), die für die Versicherung erhoben werden, sowie die uns in Rechnung gestellten Gebühren für Rückläufer im Lastschriftverfahren sind uns zu erstatten. Für eine Mahnung aufgrund der Nichtzahlung von Folgebeiträgen oder sonstigen geschuldeten Beträgen erheben wir neben den anfal- lenden Postgebühren eine Gebühr von 5 EUR. Der Zinssatz für Verzugszinsen richtet sich nach der Situation am Kapitalmarkt. Er liegt jedoch höchstens 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 247 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Nicht gezahlte Gebühren oder Verzugszinsen verrechnen wir mit Ihren Überschussanteilen. Für die folgenden besonderen Bemühungen erheben wir eine Gebühr von 15 EUR, die wir mit Ihren Überschussanteilen verrechnen: - Wechsel des Versicherungsnehmers - Ausstellung eines Ersatzversicherungsscheines - Vertragsänderung mit Neuberechnung von Beitrag, vereinbarter Versicherungsleistung oder Vertragslaufzeit - Bestätigung von Verfügungsbeschränkungen (außerhalb des Verbundes mit den Sparkassen und der Landesbauspar- kasse) - Einzelermächtigung zur SchweigepflichtentbindungSchweigepflichtentbindung Von jeder Zuzahlung behalten wir Gebühren in Höhe von 5 % der Zuzahlung ein. Fondswechsel bei Überschussverwendung Fondsanlage: Eine Übertragung von Fondsguthaben bzw. ein Fondswechsel für künftige Überschussanteile ist einmal im Kalenderjahr kostenfrei möglich.
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Abgaben und Gebühren. Alle etwaigen öffentlichen Abgaben (z. z.B. Steuern und Gebühren), die für die Versicherung erhoben werden, sowie die uns in Rechnung gestellten Gebühren für Rückläufer im Lastschriftverfahren sind uns zu erstatten. Für eine Mahnung aufgrund der Nichtzahlung von Folgebeiträgen oder sonstigen geschuldeten Beträgen erheben wir neben den anfal- lenden Postgebühren eine Gebühr von 5 EUR. Der Zinssatz für Verzugszinsen richtet sich nach der Situation am Kapitalmarkt. Er liegt jedoch höchstens 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 247 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Nicht gezahlte Von jeder Zuzahlung behalten wir Gebühren oder Verzugszinsen verrechnen wir mit Ihren Überschussanteilenin Höhe von 5,7 % der Zuzahlung ein. Für die folgenden besonderen Bemühungen erheben wir eine Gebühr von 15 EUR, die wir mit Ihren Überschussanteilen verrechnenDarüber hinaus werden folgende Gebühren erhoben: - Wechsel des Versicherungsnehmers 15 EUR - Ausstellung eines Ersatzversicherungsscheines - Vertragsänderung mit Neuberechnung von Beitrag, vereinbarter Versicherungsleistung oder Vertragslaufzeit 15 EUR - Bestätigung von Verfügungsbeschränkungen (außerhalb des Verbundes mit den Sparkassen und der Landesbauspar- kasseLan- desbausparkasse) 15 EUR - Einzelermächtigung zur SchweigepflichtentbindungSchweigepflichtentbindung 15 EUR Sofern nicht anders vereinbart, entnehmen wir öffentliche Abgaben und Gebühren oder Verzugszinsen Ihrem Vertragsguthaben.
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