Übertragung von Rechten und Pflichten Musterklauseln

Übertragung von Rechten und Pflichten. 11.1 Der Lieferant ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen Dritten zu übertragen. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn der Kunde zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten schriftlich widerspricht. Auf diese Folgen wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen. 11.2 Der Zustimmung des Kunden bedarf es nicht, soweit die Übertragung der Rechte und Pflichten auf einen Dritten in Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung des Lieferanten geschieht. 11.3 Die Übertragung der Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen Dritten durch den Kunden bedarf der schriftlichen Genehmigung des Lieferanten.
Übertragung von Rechten und Pflichten. Soweit nicht anders geregelt, sind die Vertragsparteien nicht berechtigt, ohne Zustimmung der jeweils anderen Partei Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis einschließlich Entgeltforderungen und Schadensersatzansprüche auf Dritte zu übertragen. Bei Weitergabe von Rechten und Pflichten an im Sinne des § 15 AktG verbundene Unternehmen gilt die Zustimmung des AN jedenfalls als erteilt.
Übertragung von Rechten und Pflichten. Der Kunde darf Rechte und Pflichten - insbesondere Abtretungen und Verpfändungen - aus dem Vertrag nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung von SIX auf Dritte übertragen. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden.
Übertragung von Rechten und Pflichten. 11.2.1 Der AG ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des AN Rechte und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Das gegenständliche Zessionsverbot für Entgeltforderungen wurde iSd § 1396a ABGB idgF einzeln ausverhandelt.
Übertragung von Rechten und Pflichten. Rechte und Pflichten aus Verträgen über Lieferungen und Leistungen sind auf Dritte nicht übertragbar. Wir sind aber berechtigt, Rechte und Pflichten aus Verträgen über an uns zu erbringende Lieferungen und Leistungen an mit uns verbundene Unternehmen zu übertragen. Ein verbundenes Unter- nehmen in diesem Sinne ist ein Unternehmen, welches uns direkt oder indirekt kontrolliert, das von uns direkt oder indirekt kontrolliert wird oder das sich mit uns direkt oder indirekt unter gemeinsamer Kontrolle befindet. Diese verbundenen Unternehmen sind somit nicht Dritte im Sinne dieser Bedingungen.
Übertragung von Rechten und Pflichten. Der Kunde ermächtigt Verisure ausdrücklich, die sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten ganz oder teil- weise abzutreten, sofern die gegenüber dem Kunden eingegangenen Pflichten nicht beeinträchtigt werden und die Abtre- tung dem Kunden ordnungsgemäß schriftlich mitgeteilt wurde. Insbesondere kann Verisure diejenigen Forderungen an Dritte abtreten oder verkaufen, die sich aus den zum Zeitpunkt der Abtretung gegenüber dem Kunden fälligen und durch- setzbaren Rechnungsbeträgen ergeben.
Übertragung von Rechten und Pflichten. 1. Die XX.XX ist berechtigt, ihre Rechte aus diesem Vertrag an einen Dritten zu übertragen. Im Falle solchen Übertragung informiert die XX.XX den Leadpartner unverzüglich. 2. Der Leadpartner ist nur nach schriftlicher Zu- stimmung der XX.XX dazu berechtigt, seine Rech- te und Pflichten aus diesem Vertrag an einen Projektpartner oder einen Dritten zu übertra- gen.
Übertragung von Rechten und Pflichten. Ohne die vorherige und schriftliche Zustimmung, sind die Kunden des xxxxx.xxx nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Das xxxxx.xxx ist ermächtigt, seine Pflichten ganz oder zum Teil, somit auch hinsichtlich einzelner Dienstleistungen, oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden und wird den Kunden hiervon verständigen. Dies gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Das Recht zum Einsatz von Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt. Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte, sowie die entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen und (außer gegenüber Verbrauchern) schriftlichen Zustimmung des xxxxx.xxx. Sofern ein Wiederverkauf vereinbart wurde, sind Wiederverkäufer jedenfalls zur Überbindung dieser Geschäftsbedingungen an ihre Vertragspartner verpflichtet und stellen das xxxxx.xxx diesbezüglich schad- und klaglos.
Übertragung von Rechten und Pflichten. QUADIENT kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf einen anderen Vertragspartner übertragen. Der Kunde ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von QUADIENT berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen.
Übertragung von Rechten und Pflichten. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger, schriftli- cher Genehmigung des Auftragnehmers auf Dritte übertragen.