Common use of Abgaben und Gebühren Clause in Contracts

Abgaben und Gebühren. Die Depotbank und die Verwaltungsgesellschaft werden gemäß den derzeitigen Verfahren in der im Prospekt festgelegten Höhe vergütet. Der Fonds trägt alle sonstigen Aufwendungen. Im Falle der Einstufung eines Teilfonds des Fonds als Master-OGAW wird der entsprechende Teilfonds keine Zeichnungs- oder Auszahlungsgebühren für den Erwerb oder die Übertragung seiner Anteile durch den Feeder-OGAW erheben.

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